angenommen man arbeitet in einem studio als 400 euro kraft. für diese tätigkeit müsste man einen vertrag für das training über 24 monate unterschreiben (also arbeiten nur unter der voraussetzung, auch mitgliedsbeitrag zu entrichten).
der vertrag würde als MIETVERTRAG lauten und soll aus „wichtigem grund jederzeit kündbar sein“. wäre es ein wichtiger grund, wenn aufgrund eines zerwürfnisses zwischen chef und mitarbeiter diesem die arbeit unzumutbar werden würde? auch der ehepartner des mitarbeiters trainiert in diesem studio und hätte dann natürlich auch persönliche differenzen mit dem betreiber.
Gegenfrage! Was hat ein Mietvertrag mit einem Minijob und Mitgliedsbeitrag zu tun? Ich habe so das Gefühl, das ist einiges oberfaul! Das Fitneßstudio meines Vertrauens ist von den Krankenkassen zertifiziert und da gibt es keine solche Vermengung.
die Idee, einen Arbeitsvertrag nur dann abschließen zu können, wenn man Mitglied in diesem Studio ist, finde ich in hier schon sehr merkwürdig und unseriös.
Und Mietvertrag? was wird denn angemietet?
Auch eine 400 € Kraft bekommt einen regulären Arbeitsvertrag.
Das Sportstudio bekommt Mitgliedsbeiträge für die Nutzung der Geräte, das ist aber keine Miete.
in diesem mietvertrag (ist der ganz normale vertrag für alle studiomitglieder) mietet man quasi die geräte und einrichtungen.
so steht es auch explizit in den AGB. einen anstellungsvertrag hat hier kein der 400-euro-kräfte, auch keinerlei soziale leistung wie fortzahlung im krankheitsfall oder bez. urlaubstage.
und wer dort arbeiten will, muss diesen normalen studiovertrag unterschreiben; während er arbeitet zahlt er 30 euro monatlich als nutzunspauschale, wenn man nicht mehr dort arbeitet, zahlt man den regulären beitrag. der vertrag ist nicht an die arbeit gebunden, somit stellen die ihren mitgliedsbeitrag auch über die kündigung des AV hinaus sicher.
ja, seltsame dinge passieren da…
generell ist die Koppelung eines Arbeitsverhältnisses (auch ohne Vertrag ist es wie vertraglich wirksam) an den Abschluß einer Nutzungevereinbarung unstatthaft (gibt es bestimmt eine andere Formulierung - bin kein Anwalt).
Gesetzliche Leistungen müssen gewährt werden, auch wenn kein formeller Arbeitsvertrag abgeschlossen wurde. Oder beschäftigt man die Personen allesamt illegal, also ohne Pflichtbeiträge (Minijob). Eine formelle Anmeldung als Minijobber (Geringverdiener) muß dem Personal ausgehändigt werden. Notfalls kann man über die Minijob-Zentrale herausfinden, ob man überhaupt angemeldet wurde.
Der Vertrag über die Nutzung der Geräte (zum Sondertarif, solange man dort beschäftigt ist) ist so rechtlich sicherlich möglich; ein Vertrag über 24 Monate ist etwas zu lang, aber ebenfalls erlaubt. Diesen Vertrag kann man nur aus wichtigem Grund kündigen - dazu zählt wahrscheinlich ein Zerwürfnis im Arbeitsverhältnis nicht, da dies ja einen anderen Rechtsbereich umfasst.
Man könnte einer Person in dem Falle raten, den Job zu kündigen und keine weiteren Beiträge für das Sportstudio mehr zu zahlen. Schlimmstenfalls würde ein Klage kommen, dann wäre aber auch das gesamte Personalgebahren zu überprüfen.