Fragen zu Wohnungsrechtschutz

Hallo alle zusammen,

ich überlege, ob es Sinn macht meine bestehende Rechtschutzversicherung um den Wohnungsrechtschutz zu erweitern.

Häkchen: Meine RV „arbeitet“ nach dem Kausalprinzip. Wenn ich meine Wohnung auch mit hinein nehme (gekauft Mitte letzten Jahres), dürfte der Rechtschutz eigentlich überhaupt nicht greifen.
Grund: Der Kauf der Wohnung erfolgte bereits vor Versicherungsbeginn.

Was meint Ihr dazu ?

Grüße, Björn.

Hallo Björn,

wann du die Wohnung gekauft hast, ist egal. Es geht daru, wann der Versicherungsfall eingetreten ist. Manche Versicherungen haben eine (nach meiner Erfahrung dreimontige) Frist, die nach Vertragsabschluss abgelaufen sein muss, du zahlst zunächst einmal also drei Monate „in die Luft“. Unsicher wird es, wenn es Vorgeplänkel zum Streit gab. In der Regel zählt aber der erste schriftliche Beleg in der Sache als Beginn des Streits.

Meinst du Mieter- oder Vermieter- Rechtsschutz? Ich habe festgestellt, dass beides sehr teuer ist und sich nur lohnt, wenn man Probleme auf sich zukommen sieht. Aber auch dann ist es kostengünstiger, in einen Verein einzutreten, der den Rechtsschutz oder zumindest einen Teil der Kosten übernimmt.

Gruß
Peter

Hallo Peter,

ich wohne selbst drin.

Meinst du Mieter- oder Vermieter- Rechtsschutz? Ich habe
festgestellt, dass beides sehr teuer ist und sich nur lohnt,
wenn man Probleme auf sich zukommen sieht. Aber auch dann ist
es kostengünstiger, in einen Verein einzutreten, der den
Rechtsschutz oder zumindest einen Teil der Kosten übernimmt.

MfG, Björn.

Hallo Peter,

ich wohne selbst drin.

Dann hast Du schon recht, hier ist der Abschluß einer Rechtschutzversicherung natürlich nicht mehr sinnvoll. In Bezug auf Wohneigentum kann man sich nur in der Eigenschaft als Vermieter absichern. Anderes macht ja auch keinen Sinn, weil man i.d.R. nicht gegen sich selber klagen wird. :wink:

Einen Kaufvertrag rückwirkend zu versichern geht aus naheliegenden Gründen, die wohl nicht ausgeführt werden müssen, natürlich nicht.

Gruß Maid :smile:

Hallo Björn,
ich gehe mal davon aus, das die eine ETW hast und der Kauf an sich gut verlaufen ist. Weiterhin vermute ich, das du dich gegen den berühmten Nachbarschaftsstreit oder gegen eventuelle Streitigkeiten mit dem Verwalter absichern willst. Treten diese Probleme erst auf, wenn der Vertrag zustandegekommen ist, ist alles in Butter und nach einer 3-6 monatigen Wartezeit besteht Kostendeckung. Sind die Streitigkeiten auf ein früheres Ereignis zurück zu führen ist natürlich Essig mit dem Kostenschutz.

Also hat die RS doch Ihren Sinn und aus eigener Erfahrung kann ich nur empfehlen dieses mit hineinzunehmen. Die meisten Versicherer bieten an, diesen Baustein mit einer Selbstbeteiligung zu wählen. Das spart dann erstmal Beiträge.

Gruß

Martin

Hallo Martin,

genau um dieses Sachen - Nachbarschaftsstreit, Ärger mit dem Verwalter oder Behörden - geht es.
Dass in der Vergangenheit liegende Fälle nicht abgedeckt sind, ist klar. Ich war mir nur nicht sicher, ob der RS-Versicher die Übernahme einer evtl. Streitigkeit ablehnen kann. Begründung, die eigentliche „Ursache“ - sprich das Zulegen einer Wohnung - liegt in der Vergangenheit.

MfG, Björn.