Fragen zu Zweitwohnsitz, Steuer und co

Liebe/-r Experte/-in,

ich würde mich sehr freuen, wenn Sie sich die Zeit nehmen könnten um meine Fragen zu beantworten.

Hintergrundsituation:

  1. Nicht verheiratet, mit meiner Lebensgefährtin vor 2 Jahren ein Haus gekauft, kinderlos

  2. Arbeitsbedingt werde ich für vorauss. 2 Jahre in eine andere Stadt ziehen, habe dort eine kleine 1 Zimmer Wohnung gemietet, pendle aber am Wochenende nach Hause (200KM).

  3. Firmenwagen, 1% v. Listenpreis und „KM zur Arbeit“ werden herangezogen. Benzinkosten werden übernommen.

Fragen die entstehen:

  1. Muss ich den Zweitwohnsitz anmelden?

  2. Kann ich den Zweitwohnsitz steuerlich absetzen?

  3. Kann ich alle damit verbundenen Kosten absetzen (Miete,Nebenkosten, Maklergebühr, Möbel…)?

  4. Muss eine Zweitwohnsitzsteuer gezahlt werden?

  5. Bei der Dienstwagen Kostenberechnung „KM zur Arbeitsstätte“ (Geldwerter Vorteil) , kann die Entfernung vom Zweitwohnsitz angegeben werden (…muss ja, sonst zahle ich mich ja dumm und dämlich?)?

Ich bedanke mich jetzt schon für jeden Tip oder Hinweis den Sie für mich parat haben, vielen Dank!

da kann ich ihnen nicht helfen
lg
Jürgen

Hallo Michael,

  1. Muß nicht, aber dann kann man es auch nicht steuerlich absetzen.
  2. Ja.
  3. Ja.
  4. Ja, wahrscheinlich, kommt auf die jeweilige Stadt an, denn die erhebt die Zweitwohnsitzsteuer. Aber die Kosten sind meistens niedriger, als die Ersparnis, also lohnt es sich (meistens).
  5. Wenn die Km beim geldwerten Vorteil angerechnet werden, kann man sie aber nicht nochmal bei den Werbungskosten im Zuge der Einkommensteuer ansetzen, wäre sonst doppelt. Also ausrechnen, ob sich die ganze Sache trotzdem lohnt, eventuell am besten von einem Steuerberater.

Viele Grüße!

Hallo,

zu

  1. steuerlich nicht, aber wahrscheinlich melderechtlich
  2. ja sog. doppelte Haushaltsführung > einfach googlen
  3. ja siehe 2) zzgl. einmalige Umzugskosten
  4. hängt von der Stadt ab
  5. Der Arbeitgeber muss die tatsächliche Entfernung berücksichtigen, da Sie aller voraussicht nach ab dem
    Zweitwohnsitz zur Arbeitsstelle fahren wird diese Strecke berücksichtigt (genauso bei den Werbungskosten)

Hallo Michael,

zu Deine Fragen:

  1. Pendelverkehr am Wochenende m. E. als unverheirater nur sehr begrenzt möglich, evtl. Ausnahmen wegen Haus ( Eigentumsverhältnisse ?? - Verkauf zumutbar ??)

  2. Warum Zweitwohnsitz ??? 200 km = ca. 2 Std. pendeln viele Arbeitnehmer

  3. Aus 1 + 2 ergeben sich die Überlegungen zur Anmeldung / Nutzung eines Zweitwohnsitzes

  4. Kosten Zweitwohnsitz nur dann steuerlich absetzbar, wenn dieser vom FA als notwendig anerkannt wird

  5. Zweitwohnsitzsteuer ist gemeindeabhängig, manche ja, manche nein

  6. Mit den Kosten des Dienstwagens alles ein Rechenexempel – siehe vor –

Bei Detailinformatioen an:

[email protected]

MfG

Stefan Seidel

Hallo,

  1. Muss ich den Zweitwohnsitz anmelden?

Ja, aus versicherungstechnischen Gründen.

  1. Kann ich den Zweitwohnsitz steuerlich absetzen?

Ja, das Problem es muss nachgewiesen werden, wo der Hauptwohnsitz ist. Bei unverheirateten Personen ist das relativ schwierig.

  1. Kann ich alle damit verbundenen Kosten absetzen
    (Miete,Nebenkosten, Maklergebühr, Möbel…)?

Ja, kann man.

  1. Muss eine Zweitwohnsitzsteuer gezahlt werden?

Kommt auf die Gemeinde an.

  1. Bei der Dienstwagen Kostenberechnung „KM zur Arbeitsstätte“
    (Geldwerter Vorteil) , kann die Entfernung vom Zweitwohnsitz
    angegeben werden (…muss ja, sonst zahle ich mich ja dumm und
    dämlich?)?

Von der Steuern können Sie auch nur die Fahrten zur Zweitwohnung angesetzt werden. Die Heimfahrten sind mit der 1% Regelung abgesetzt. Meine ich zumindest. Bin mir da nciht ganz sicher.
Gruß