Liebe/-r Experte/-in,
ich würde mich sehr freuen, wenn Sie sich die Zeit nehmen könnten um meine Fragen zu beantworten.
Hintergrundsituation:
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Nicht verheiratet, mit meiner Lebensgefährtin vor 2 Jahren ein Haus gekauft, kinderlos
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Arbeitsbedingt werde ich für vorauss. 2 Jahre in eine andere Stadt ziehen, habe dort eine kleine 1 Zimmer Wohnung gemietet, pendle aber am Wochenende nach Hause (200KM).
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Firmenwagen, 1% v. Listenpreis und „KM zur Arbeit“ werden herangezogen. Benzinkosten werden übernommen.
Fragen die entstehen:
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Muss ich den Zweitwohnsitz anmelden?
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Kann ich den Zweitwohnsitz steuerlich absetzen?
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Kann ich alle damit verbundenen Kosten absetzen (Miete,Nebenkosten, Maklergebühr, Möbel…)?
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Muss eine Zweitwohnsitzsteuer gezahlt werden?
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Bei der Dienstwagen Kostenberechnung „KM zur Arbeitsstätte“ (Geldwerter Vorteil) , kann die Entfernung vom Zweitwohnsitz angegeben werden (…muss ja, sonst zahle ich mich ja dumm und dämlich?)?
Ich bedanke mich jetzt schon für jeden Tip oder Hinweis den Sie für mich parat haben, vielen Dank!
da kann ich ihnen nicht helfen
lg
Jürgen
Hallo Michael,
zu Deine Fragen:
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Pendelverkehr am Wochenende m. E. als unverheirater nur sehr begrenzt möglich, evtl. Ausnahmen wegen Haus ( Eigentumsverhältnisse ?? - Verkauf zumutbar ??)
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Warum Zweitwohnsitz ??? 200 km = ca. 2 Std. pendeln viele Arbeitnehmer
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Aus 1 + 2 ergeben sich die Überlegungen zur Anmeldung / Nutzung eines Zweitwohnsitzes
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Kosten Zweitwohnsitz nur dann steuerlich absetzbar, wenn dieser vom FA als notwendig anerkannt wird
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Zweitwohnsitzsteuer ist gemeindeabhängig, manche ja, manche nein
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Mit den Kosten des Dienstwagens alles ein Rechenexempel – siehe vor –
Bei Detailinformatioen an:
[email protected]
MfG
Stefan Seidel
Hallo,
- Muss ich den Zweitwohnsitz anmelden?
Ja, aus versicherungstechnischen Gründen.
- Kann ich den Zweitwohnsitz steuerlich absetzen?
Ja, das Problem es muss nachgewiesen werden, wo der Hauptwohnsitz ist. Bei unverheirateten Personen ist das relativ schwierig.
- Kann ich alle damit verbundenen Kosten absetzen
(Miete,Nebenkosten, Maklergebühr, Möbel…)?
Ja, kann man.
- Muss eine Zweitwohnsitzsteuer gezahlt werden?
Kommt auf die Gemeinde an.
- Bei der Dienstwagen Kostenberechnung „KM zur Arbeitsstätte“
(Geldwerter Vorteil) , kann die Entfernung vom Zweitwohnsitz
angegeben werden (…muss ja, sonst zahle ich mich ja dumm und
dämlich?)?
Von der Steuern können Sie auch nur die Fahrten zur Zweitwohnung angesetzt werden. Die Heimfahrten sind mit der 1% Regelung abgesetzt. Meine ich zumindest. Bin mir da nciht ganz sicher.
Gruß