Fragen zu Zwischenzeugnis + Beglaubigungen

Hallo!

Angenommen, eine Person X, die sich in den letzten Jahren nie mit Jobwechselabsichten herumgeschlagen hat, stößt unvermittelt auf das Inserat für ihre Traumstelle, die Bewerbungsunterlagen müssen jedoch innerhalb von einer Woche eingereicht werden.

Da X schon seit Berufsbeginn in 2000 im selben Unternehmen arbeitet (wenn auch in verschiedenen Abteilungen), hat sie noch keinerlei Arbeits- oder frühere Zwischenzeugnisse, die sie ihrer Bewerbung beifügen könnte.

Um hier Abhilfe zu schaffen, suchte X am Freitag die Personalstelle ihres ca. 1 000 MA umfassenden Unternehmens auf, um schnellstmöglich ein Zwischenzeugnis anzufordern – und wurde mit der Aussage geschockt, dass man durch den aktuellen Organisationsumbau sowie die noch laufende Urlaubssaison mit einem Zwischenzeugnis allerfrühestens in 4 – 6 Wochen rechnen könne, noch wahrscheinlicher allerdings erst in 8… Das ist für den potentiellen Neu-AG viel zu spät.

Daher meine Fragen:

– Wie und ob, und wenn ja: an welcher Stelle der Bewerbung (Anschreiben? Anlagenübersicht? „Dritte Seite“?), sollte X das Dilemma erwähnen?
Was könnte man dem zukünftigen AG stattdessen anbieten? (Hinweise: Referenzen werden vom Noch-AG grundsätzlich nicht erteilt. Bisher erstellte Beurteilungen sind ausschließlich für den internen Gebrauch zugelassen. Ausbildungszeugnis wird ohnehin beigefügt.)

– Wie sieht das mit der Ausstellung eines ZZ rechtlich aus? Ist ein AG überhaupt dazu verpflichtet?
Und wenn ja: Muss er hier eine bestimmte Frist einhalten?

Als Letztes stellt sich X noch eine Frage:

Müssen alle beigefügten Unterlagen (im Idealfall also Abi-Zeugnis, Azubi-Zeugnis + Belobigung sowie das Zwischenzeugnis) beglaubigt sein oder legt da nicht jeder AG Wert drauf? (Ich nehme nicht an, dass hierzu eine gesetzliche Pflicht besteht?!)

(Hier handelt es sich beim evtl. neuen AG um einen gemeinnützigen Verband (freier Schulträger) mit ca. 20 MA, falls das von Interesse ist.)

Vielen Dank für alle fundierten Antworten!

MfG
Conni

Moin Conni,

ich bin kein Profi, ich schreibe also nur, was ich machen würde.

Wenn es DER Traumjob ist, unbedingt bewerben! Egal ob noch irgendetwas fehlt!

– Wie und ob, und wenn ja: an welcher Stelle der Bewerbung
(Anschreiben? Anlagenübersicht? „Dritte Seite“?), sollte X das
Dilemma erwähnen?

Ich würde im Anschreiben darauf hinweisen, dass aus organisatorischen Gründen so kurzfristig kein Zeugnis zu bekommen ist, dieses schnellstmöglich aber nachgereicht wird.

– Wie sieht das mit der Ausstellung eines ZZ rechtlich aus?
Ist ein AG überhaupt dazu verpflichtet?
Und wenn ja: Muss er hier eine bestimmte Frist einhalten?

Da sollte eine Fachfrau/ein Fachmann was zu sagen. Ich glaube der AG muss ein ZZ ausstellen, aber ob ´s Fristen gibt? Aber mein Glauben hilft Dir nicht wirklich.

Wenn in der Stellenanzeige oder wo Du auch immer diesen Job gefunden hast nicht ausdrücklich steht, dass alles beglaubigt sein muss, nein. Es reichen zumindest zunächst Kopien. Allerdings kann es sein, dass Du nach den Originalen/beglaubigten Kopien gefragt wirst wenn Du in die engere Wahl kommst.

Ich wünsche Dir viel Glück, dass es mit dem Traumjob klappt!

Einen schönen Sonntag.

Volker

Hallo,

Ich möchte nur ein paar Anmerkungen anhand meiner eigenen Erfahrungen einbringen.

dass man durch den aktuellen Organisationsumbau sowie die noch laufende Urlaubssaison mit einem Zwischenzeugnis allerfrühestens in 4 – 6 Wochen rechnen könne, noch wahrscheinlicher allerdings erst in 8…

Das sind durchaus übliche Zeiträume. Ich habe eigentlich nie weniger als 6 Wochen erlebt, weder bei den Zeugnissen, die ich bekommen habe, noch bei denen, die ich selbst ausgestellt habe. Meistens lag es nicht am Vorgesetzten sondern an den Schnarchnasen von HR.

– Wie und ob, und wenn ja: an welcher Stelle der Bewerbung
(Anschreiben? Anlagenübersicht? „Dritte Seite“?), sollte X das
Dilemma erwähnen?

Ich würde ins Anschreiben einen Hinweis auf das fehlende Zwischenzeugnis aufnehemen.

Müssen alle beigefügten Unterlagen (im Idealfall also
Abi-Zeugnis, Azubi-Zeugnis + Belobigung sowie das
Zwischenzeugnis) beglaubigt sein oder legt da nicht jeder AG
Wert drauf? (Ich nehme nicht an, dass hierzu eine gesetzliche
Pflicht besteht?!)

Für die Bewerbungsunterlagen, die man dem AG schickt reichen Kopien aus. Allerdings kann es sein, dass der AG zum Vorstellungsgespräch oder danach auf der Vorlage eines Originals besteht.

Hinweise auf die Rechtslage und einschlägige Bundesarbeitsgerichtsentscheidungen bekommst du hoffentlich von den echten Experten dieses Bretts.

Grüße
Rainer

wird zu knapp werden

Angenommen, eine Person X, die sich in den letzten Jahren nie
mit Jobwechselabsichten herumgeschlagen hat, stößt
unvermittelt auf das Inserat für ihre Traumstelle, die
Bewerbungsunterlagen müssen jedoch innerhalb von einer Woche
eingereicht werden.

Nehmen wir an, die Stelle soll wirklich besetzt werden und ist nicht nur deshalb inseriert, weil die Stelle ausgeschrieben werden musste aber eigentlich schon vergeben ist; oder weil das Unternehmen Wachstum signalisieren will. Ein Anruf in der Personalabteilung des Unternehmens mit den richtigen Fragen sollte da helfen.

Da X schon seit Berufsbeginn in 2000 im selben Unternehmen
arbeitet (wenn auch in verschiedenen Abteilungen), hat sie
noch keinerlei Arbeits- oder frühere Zwischenzeugnisse, die
sie ihrer Bewerbung beifügen könnte.

Klar.

Um hier Abhilfe zu schaffen, suchte X am Freitag die
Personalstelle ihres ca. 1 000 MA umfassenden Unternehmens
auf, um schnellstmöglich ein Zwischenzeugnis anzufordern – und
wurde mit der Aussage geschockt, dass man durch den aktuellen
Organisationsumbau sowie die noch laufende Urlaubssaison mit
einem Zwischenzeugnis allerfrühestens in 4 – 6 Wochen rechnen
könne, noch wahrscheinlicher allerdings erst in 8… Das ist für
den potentiellen Neu-AG viel zu spät.

Der Zeitraum für das Zeugnis ist nicht ungewöhnlich. Ein richtiges Zeugnis ist für den Austeller eine enorme Arbeit, wenn es ein umfassendes Zeugnis, welches auch die Leistung und Führung berücksichtig, sein soll.

Daher meine Fragen:
– Wie und ob, und wenn ja: an welcher Stelle der Bewerbung
(Anschreiben? Anlagenübersicht? „Dritte Seite“?), sollte X das
Dilemma erwähnen?

Gar nicht. Schließlich bewirbt sich die X aus einer gegenwärtigen Stelle heraus auf eine andere Stelle.

Was könnte man dem zukünftigen AG stattdessen anbieten?
(Hinweise: Referenzen werden vom Noch-AG grundsätzlich
nicht erteilt. Bisher erstellte Beurteilungen sind
ausschließlich für den internen Gebrauch zugelassen.
Ausbildungszeugnis wird ohnehin beigefügt.)

Nichts. Ein Zeugnis ist nicht zu ersetzen. Natürlich legt die X alles andere bei, was in der Zeit gelaufen ist; also Qualifikationsnachweise von Bildungsinstituten oder der Volkshochschule oder dem Ehrenamt usw.

– Wie sieht das mit der Ausstellung eines ZZ rechtlich aus?
Ist ein AG überhaupt dazu verpflichtet?

Nein. Die Pflicht der Zeugniserteilung regelt der § 630 BGB. Der erste Satzt beginnt mit: „Bei der Beendigung…“

Und wenn ja: Muss er hier eine bestimmte Frist einhalten?

Nur eine Angemessenheit. Erbringt er es aber gar nicht, kann er Schadenersatzpflichtig werden.

Als Letztes stellt sich X noch eine Frage:
Müssen alle beigefügten Unterlagen (im Idealfall also
Abi-Zeugnis, Azubi-Zeugnis + Belobigung sowie das
Zwischenzeugnis) beglaubigt sein oder legt da nicht jeder AG
Wert drauf? (Ich nehme nicht an, dass hierzu eine gesetzliche
Pflicht besteht?!)

Zur Bewerbung in Kopie. Ob Original, klärt sich später.

(Hier handelt es sich beim evtl. neuen AG um einen
gemeinnützigen Verband (freier Schulträger) mit ca. 20 MA,
falls das von Interesse ist.)

Mhh, ganz interessant. Aber noch was anderes!
Die X will ein mittelständisches Unternehmen mit 1000 Beschäftigen sausen lassen für einen Kleinbetrieb mit 20 Beschäftigen. Da könnte man mal nachdenken über: Arbeitnehmerrechte, Tarifvertrag, Entlohnung, Betriebsrat, Sozialleistung usw.
Und noch was zum Zwischenzeugnis (ZZ):
Der Arbeitgeber stellt dies normalerweise zwischendurch aus, wenn es eine Veränderung gibt. Der MA wechselt in einen anderen Bereich, die Führungskraft wechselt usw.
Will der MA aus eigenem Antrieb ein Zwischenzeugnis, wird dies sehr wohl „registriert“ im Unternehmen. Liegt kein innerbetrieblicher Grund vor, muss der AG davon ausgehen, dass es wohl externe Gründe sind; welche da nur sein können, der MA will sich was „Besseres“ suchen!
Vielleicht klappt das mit dem Job der X beim Schulträger nicht und sie „muss“ dann im alten Unternehmen verbleiben. Will/muss sich das Unternehmen dann mal von einigen Leuten trennen, an wen wird man dann zuerst denken? Die MA, die immer zum Unternehmen gehalten haben oder die MA die sich schon immer nebenher nach was anderen umgesehen haben?