wird zu knapp werden
Angenommen, eine Person X, die sich in den letzten Jahren nie
mit Jobwechselabsichten herumgeschlagen hat, stößt
unvermittelt auf das Inserat für ihre Traumstelle, die
Bewerbungsunterlagen müssen jedoch innerhalb von einer Woche
eingereicht werden.
Nehmen wir an, die Stelle soll wirklich besetzt werden und ist nicht nur deshalb inseriert, weil die Stelle ausgeschrieben werden musste aber eigentlich schon vergeben ist; oder weil das Unternehmen Wachstum signalisieren will. Ein Anruf in der Personalabteilung des Unternehmens mit den richtigen Fragen sollte da helfen.
Da X schon seit Berufsbeginn in 2000 im selben Unternehmen
arbeitet (wenn auch in verschiedenen Abteilungen), hat sie
noch keinerlei Arbeits- oder frühere Zwischenzeugnisse, die
sie ihrer Bewerbung beifügen könnte.
Klar.
Um hier Abhilfe zu schaffen, suchte X am Freitag die
Personalstelle ihres ca. 1 000 MA umfassenden Unternehmens
auf, um schnellstmöglich ein Zwischenzeugnis anzufordern – und
wurde mit der Aussage geschockt, dass man durch den aktuellen
Organisationsumbau sowie die noch laufende Urlaubssaison mit
einem Zwischenzeugnis allerfrühestens in 4 – 6 Wochen rechnen
könne, noch wahrscheinlicher allerdings erst in 8… Das ist für
den potentiellen Neu-AG viel zu spät.
Der Zeitraum für das Zeugnis ist nicht ungewöhnlich. Ein richtiges Zeugnis ist für den Austeller eine enorme Arbeit, wenn es ein umfassendes Zeugnis, welches auch die Leistung und Führung berücksichtig, sein soll.
Daher meine Fragen:
– Wie und ob, und wenn ja: an welcher Stelle der Bewerbung
(Anschreiben? Anlagenübersicht? „Dritte Seite“?), sollte X das
Dilemma erwähnen?
Gar nicht. Schließlich bewirbt sich die X aus einer gegenwärtigen Stelle heraus auf eine andere Stelle.
Was könnte man dem zukünftigen AG stattdessen anbieten?
(Hinweise: Referenzen werden vom Noch-AG grundsätzlich
nicht erteilt. Bisher erstellte Beurteilungen sind
ausschließlich für den internen Gebrauch zugelassen.
Ausbildungszeugnis wird ohnehin beigefügt.)
Nichts. Ein Zeugnis ist nicht zu ersetzen. Natürlich legt die X alles andere bei, was in der Zeit gelaufen ist; also Qualifikationsnachweise von Bildungsinstituten oder der Volkshochschule oder dem Ehrenamt usw.
– Wie sieht das mit der Ausstellung eines ZZ rechtlich aus?
Ist ein AG überhaupt dazu verpflichtet?
Nein. Die Pflicht der Zeugniserteilung regelt der § 630 BGB. Der erste Satzt beginnt mit: „Bei der Beendigung…“
Und wenn ja: Muss er hier eine bestimmte Frist einhalten?
Nur eine Angemessenheit. Erbringt er es aber gar nicht, kann er Schadenersatzpflichtig werden.
Als Letztes stellt sich X noch eine Frage:
Müssen alle beigefügten Unterlagen (im Idealfall also
Abi-Zeugnis, Azubi-Zeugnis + Belobigung sowie das
Zwischenzeugnis) beglaubigt sein oder legt da nicht jeder AG
Wert drauf? (Ich nehme nicht an, dass hierzu eine gesetzliche
Pflicht besteht?!)
Zur Bewerbung in Kopie. Ob Original, klärt sich später.
(Hier handelt es sich beim evtl. neuen AG um einen
gemeinnützigen Verband (freier Schulträger) mit ca. 20 MA,
falls das von Interesse ist.)
Mhh, ganz interessant. Aber noch was anderes!
Die X will ein mittelständisches Unternehmen mit 1000 Beschäftigen sausen lassen für einen Kleinbetrieb mit 20 Beschäftigen. Da könnte man mal nachdenken über: Arbeitnehmerrechte, Tarifvertrag, Entlohnung, Betriebsrat, Sozialleistung usw.
Und noch was zum Zwischenzeugnis (ZZ):
Der Arbeitgeber stellt dies normalerweise zwischendurch aus, wenn es eine Veränderung gibt. Der MA wechselt in einen anderen Bereich, die Führungskraft wechselt usw.
Will der MA aus eigenem Antrieb ein Zwischenzeugnis, wird dies sehr wohl „registriert“ im Unternehmen. Liegt kein innerbetrieblicher Grund vor, muss der AG davon ausgehen, dass es wohl externe Gründe sind; welche da nur sein können, der MA will sich was „Besseres“ suchen!
Vielleicht klappt das mit dem Job der X beim Schulträger nicht und sie „muss“ dann im alten Unternehmen verbleiben. Will/muss sich das Unternehmen dann mal von einigen Leuten trennen, an wen wird man dann zuerst denken? Die MA, die immer zum Unternehmen gehalten haben oder die MA die sich schon immer nebenher nach was anderen umgesehen haben?