Fragen zuim gerichtlichen Mahnverfahren

Hallo,

taugt das gerichtliche Online Mahnverfahren auch wenn man eine Warenforderungen hat? Was muss man dann beim Antrag alles ankreuzen?

gruss
Marvin

Guten Abend!

taugt das gerichtliche Online Mahnverfahren auch wenn man eine
Warenforderungen hat?

Nein, § 688 Abs. 1 ZPO.

ok, was gibts da?

Die Klage.

wegen 5 euro?

Nein, wegen einer Warenforderung.

ja aber bei warenwert von 5 euro mit porto eine klange anzustrengen?

Ist nicht verboten. Außerdem ist auch das Mahnverfahren ein gerichtliches Verfahren, nicht wesentlich billiger und ab Widerspruch sowieso das Selbe.

ne aber den aufwand ist es nicht wert, das mahnverfahren ist schnell gemacht und der antragsgegner wird im regelfall auch gleich zahlen

Hallo,

das mahnverfahren ist
schnell gemacht und der antragsgegner wird im regelfall auch
gleich zahlen

Wie kommst Du denn zu dieser seltsamen Aussage? Wenn das stimmen würde, gäbe es ja kaum entsprechenden Gerichtsverfahren und Gerichtsvollzieher bräuchte man auch nicht.
Gruß
loderunner (ianal)

ne aber den aufwand ist es nicht wert, das mahnverfahren ist
schnell gemacht und der antragsgegner wird im regelfall auch
gleich zahlen

Andere Menschen, andere Erfahrungen. Ich gehe davon aus, dass einer, der auf eine Mahnung hin 5 Euro nicht bezahlt, nicht etwa nicht zahlen kann, sondern ganz einfach nicht zahlen will. Oder auch beides zusammen, ich habe zB eine „Kundin“, der ich alle drei Jahre den Gerichtsvollzieher auf den Hals schicke, weil sie mir 10 Euro nicht zahlen wollte. Die gibt auch tatsächlich wegen der (anfänglich) 10 Euro immer wieder die eV ab! Aber da sie jetzt so langsam ins Rentenalter kommt, wird die nächste Runde an mich gehen. Äh, das nur am Rande.

Wo war ich stehen geblieben? Ach ja. Leute, die 5 Euro nicht bezahlen, spekulieren ganz gerne darauf, dass der Gläubiger irgendwann aufgibt. Deswegen legen sie gegen Mahnbescheide Widerspruch ein, nicht etwa weil sie der Forderung etwas zu entgegnen hätten, nein einfach nur, weil sie es können und der Gläubiger dann wieder unter Zugzwang steht. Zack, haben wir das Klageverfahren. Oder eben 5 Euro in den Wind geschrieben (der Schuldner freut sich immer, wenn seine Strategie erfolgreich ist) plus 23 Euro Gerichtskosten. Ein Versäumnisurteil kostet zwei Euro mehr.

was daran soll seltsam sein?

Geht es nun um eine Warenforderung (Lieferung) oder um einen Zahlungsanspruch?

Bei ersterem geht das Mahnverfahren halt nicht (wie oben bereits gesagt).
Zum Rest: Soll klagen, wer klagen mag. Dafür hat es einen Rechtsstaat. Wer 5 EUR oder Ware im Wert von 5 EUR einklagen will, soll es tun. Sollte der Schuldner aber nicht in der Lage sein zu zahlen, bleibt man auf allen Kosten sitzen. Nicht jeder hat die Geduld wegen Kleinstforderungen jährlich den GV rauszuschicken (was ja auch jedes mal Vorschuss kostet, der dann uneinbringlich sein kann).