Fragen zum 1-€uro-Job

Hallo!

Ein Hartz4-Empfänger ist zur netten ARGE-Mitarbeiterin gegangen, um einen 1€-Job „gebettelt“ u ihn auch bekommen. Nun sieht sich der gute Mensch aber ausserstande, gleichzeitig den 1€-Job zu machen und sich nebenher noch um seine Frau (derzeit noch Wöchnerin) und die beiden Kinder, von denen eines gerade mal ein paar Wochen alt ist, zu kümmern. Die ARGE stellt sich nun quer, als er um einen Abbruch de rmassnahme bittet. Welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen noch, straf- und vor allem sanktionsfrei aus der Massnahme rauszukommen? Wohlgemerkt hat der Mann sich selber um den Job bemüht und will nun diese Stelle für andere freimachen. „Gelber Urlaubsschein“ bis zum Ende der Massnahme (04/2010) ist machbar, sollte aber die allerletzte Option sein.

Gruss

Mutschy

Hallo,

Um es kurz und … konform zu halten:
Warum hat Mr X dann um die AGH gebeten, wenn er um die Zukunft wußte ?
Der Begriff " Wöchnerin " sollte näher erläutert werden.
Und wenn es mit der Niederkunft eines 3. Kindes zusammenhängt…dann kann X doch trotzdem der AGH nachgehen. Mamma ist für die Kleinen da und X ist auch durchschnittlich nur max. 9 h aus dem Haus.

mfg

nutzlos

OT Wöchnerin
Hi,

als Wöchnerin bezeichnet man eine Mutter, die gerade entbunden hat u auf der Wochenstation im Krankenhaus liegt. „Früher“ lag frau da ca ne Woche, heute ist das meistens etwas weniger.

Die Mama kann sich also definitiv nicht um die beiden anderen Kinder kümmern :smile:

Sie könnte aber eine Haushaltshilfe von der Krankenkasse bekommen für die Zeit, in der der Vater arbeitet.

Gruß
Sonja

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Hi!

Ich denke, es gibt kein drittes Kind - nachdem das zweite Kind „gerade ein paar Wochen alt“ ist.

Zum UP: Haben den 1-Euro-Jobber auch Anspruch auf Urlaub? Ist der bereits aufgebraucht?

Ist denn die „Wöchnerin“ besonders belastet bzw. gesundheitlich noch „pflegebedürftig“? Ich weiss aus eigener Erfahrung, dass es nicht einfach ist, mit Baby und weiterem Kind - aber die meisten Mütter müssen da „leider durch“. Wobei es zugegeben ein anderer Ansatz ist, ob das für ein volles Gehalt ist oder für ein paar Euro mehr.

Viele Grüße
Karin

Hallo

Sie könnte aber eine Haushaltshilfe von der Krankenkasse bekommen für die Zeit, in der der Vater arbeitet.

Und wo soll sie die so schnell herkriegen? Oder soll sie ihre Kinder irgendjemandem anvertrauen?

Ich hatte früher zwei oder drei mal solche Hilfen von der Caritas oder Diakonie. Ich war immer ziemlich froh, wenn die Zeit zu Ende war und die nicht mehr kamen. So eine dolle Hilfe war das eigentlich nicht.

Wenn andernfalls die Erziehung der im Haushalt lebenden Kinder gefährdet ist, ist es einem Alg-II-Emfpägner nicht zuzumuten, dem Arbeitsmarkt zur Vefügung zu stehen. Das ist eine ganz klare Nicht-Zumutbarkeits-Regel bei Alg II.

Außerdem würde man bei so einer Situation auch als ganz normaler Arbeitnehmer frei kreigen müssen.

Nur - so ganz klar ist mir die Situation noch nicht.
Erstens: sind wirklich 3 Kinder da, oder nur zwei? Das wenige Wochen alte Kind müsste doch das neu geborene Kind sein, oder wie haben die das sonst gemacht? Und wie alt ist das andere Kind? Ist die Mutter zu Hause oder im Krankenhaus? Und wieso kann man in der Situation erst noch verhandeln? Wenn da ein wenige Wochen altes Kind ist, um das sich nicht gekümmert werden kann, muss man doch sofort zu Hause bleiben.

Viele Grüße

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Dann wird die Frau doch wahrscheinlich bald wieder zu Hause sein und kann sich um die Kinder kümmern.

Ich vermute, das machen eigentlich alle normalen Familien so und der Vater schmeißt nicht seinen Job, weil seine Frau ein Kind bekommt. Ansonsten sollte man sich das mit dem Kinderkriegen vielleicht mal überlegen, wenn das so ein Horror ist und man dann nichts mehr machen kann^^

TX für die Begriffsdefinition ’ Wöchnerin ’
@imbilde,

damit bin ich schon wider etwas schlauer :smile:

Mfg

nutzlos

Hi,

Und wo soll sie die so schnell herkriegen? Oder soll sie ihre
Kinder irgendjemandem anvertrauen?

Haushaltshilfe kann erstmal jeder sein, auch der Vater oder andere Verwandte oder Bekannte. Wichtig ist hier, dass sie von der Krankenkasse die Genehmigung bekommen und dass die Krankenkasse das bezahlt.

Oder anders ausgedrückt: Die Krankenkasse zahlt (so sie es denn genehmigt) die Haushaltshilfe direkt an die Bedürftigen aus, und die müssen sich dann kümmern, dass es auch jemand macht. Wer ist dabei egal - ob jemand Professionelles (und auch die sind auf die Schnelle zu bekommen) oder eben jemand aus der näheren Verwandt- oder Bekanntschaft oder jeden Tag jemand anderes …

Gruß
Cess

Hallo,

als Wöchnerin bezeichnet man eine Mutter, die gerade entbunden
hat u auf der Wochenstation im Krankenhaus liegt. „Früher“ lag
frau da ca ne Woche, heute ist das meistens etwas weniger.

das stimmt so nicht. Als Wöchnerin bezeichnet man jede Frau, die gerade entbunden hat bis zu einem bestimmten Zeitpunkt nach der Geburt, in der Regel etwa acht Wochen (das ist auch die Zeit, in der die Nachsorge durch eine Hebamme von der Krankenkasse noch gezahlt wird).

Dafür muss die Frau aber nicht im Krankenhaus liegen.

Gruß
Cess

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Hallo

auf Krankenkasse/Hilfe wurde ja schon hingewiesen.
Ansonsten:
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__16a.html
http://hartz.info/ratgeber-f3/zumutbarkeitskriterien…

LG