Hi,
nehmen wir folgendes an:
Person X ist ledig und Kinderlos. An seinem Hauptwohnsitz wohnt X mit seiner Freundin. X hatte keine Probleme damit sich einen Freibetrag auf der LoStKa eintragen zulassen.
Vor kurzem bekam X ein schreiben der Stadt des 2.Wohnsitzes.
Dort tauchten folgende Fragen auf:
- Wann, wie oft word die Wohnung von X genutzt
- Sind Sie verheiratet und nicht dauerhaft getrennt lebend
- Wird die Wohnung aus berufl. Gründen angemietet
X will nichts falsch machen-X möchte nicht den HW dort hin verlagern.
Worauf zielen diese Fragen ab und auf was sollte X achten?
Kann man zum HW „verdonnert“ werden oder kann man das immer selbst entscheiden auch wenn man ggf. nur am Wochenende am HW ist?
Und wird eine Beziehung als Eheähnlich angesehen? Ich meine wenn X und Lebensgefährtín Hartz IV beantragen würden dann würden Sie ja so gerechnet-aber andersrum nicht?
Grüße
BTW: Sollte noch erwähnen das es X nicht darum geht die 2.Wohnsitzsteuer bzw Kurtaxe zu prellen sondern darum den 2. WS Status dort zu behalten.
Sprich es geht wegen dem Freibetrag auf der LoStKa.
Hallo,
X will nichts falsch machen-X möchte nicht den HW dort hin
verlagern.
Kam der Brief wirklich von der Meldebehörde oder vielleicht vom Steueramt der Gemeinde/Stadt?
Wenn´s von der Meldebehörde kam:
das Meldegesetz nimmt leider auf Wollen oder Möchten keine Rücksicht.
Im Melderechtsrahmengesetz und in den Meldegesetzen der einzelnen Bundesländern steht geschrieben: Hauptwohnung ist die vorwiegend benutzte Wohnung (bei nichtverheirateten Personen).
Kommt der Brief vom Steueramt:
So wird da abgeprüft, ob man evtl. Nebenwohnungs-Steuerpflichtig ist.
Viele Gemeinden haben bereits Regelungen, daß Steuerpflicht nur anfällt wenn man mehr als xxxxx,xx Euro verdient oder oder oder…
Gruß Sid
Hi,
den Brief hat X vom Steueramt der Gemeinde bekommen. Im Anschreiben steht auch das geprüft wird ob Zweitwohnsitzsteuer anfällt-das würde sie auch. Ist auch OK nur wie gesagt X will nicht den HW setzen wegen den Freibetrag (500km zu HW) das macht sich steuerlich schon bemerkbar. Ohne dies würde die Arbeit für X sich nicht mehr lohnen.
Grüße
Guten Tag,
Hi,
den Brief hat X vom Steueramt der Gemeinde bekommen. Im
Anschreiben steht auch das geprüft wird ob Zweitwohnsitzsteuer
anfällt-das würde sie auch. Ist auch OK nur wie gesagt X will
nicht den HW setzen wegen den Freibetrag (500km zu HW)
Dem FA ist es völlig wurscht ob nun Haupt- oder Nebenwohnsitz…
Hier kommt es auf die TATSÄCHLICHEN Verhältnisse an. Sollte der X natürlich angegeben haben, dass er NUR zum Hauptwohnsitz fährt, und den Nebenwohnsitz nicht erwähnt haben, dann hat er ein Problem, spätestens dann, wenn er die StE abgibt.
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Hallo,
den Brief hat X vom Steueramt der Gemeinde bekommen. Im
Anschreiben steht auch das geprüft wird ob Zweitwohnsitzsteuer
anfällt-das würde sie auch.
na also, da steht doch um was es geht.
Das Steueramt prüft, ob die Voraussetzungen für die Nebenwohnungssteuer vorliegen. Das Melderecht betrifft diesen Brief also nicht.
Es kann aber sein, wenn X z.B. angeben sollte, daß er die Nebenwohnung vorwiegend zu benutzt, das Steueramt diese Angabe an die Meldebehörde weitergibt, dann prüft die Meldebehörde entsprechend - ob Hauptwohnung in Betracht kommt.
Ob man will oder nicht, ist leider für das Gesetz in Deutschland völlig uninteressant…
Gruß Sid
Guten Tag,
X hat beim FA einen Freibetrag bekommen. In dem sind neben den Wo-End Heimfahrten auch die Kosten für die Miete der 2. Wohnung drin (Mietvertrag wurde vorgelegt)- das FA würde nicht glauben das X jeden Tag 1000km fährt
.
Am (noch) NW hat sich X ordentlich mit 2. WS gemeldet.
Jetzt bekam X diesen Brief aus den bekannten Gründen.
X war nur verwundert wegen Fragen nach seinem Familienstand und der Frage ob diese Whg beruflich angemietet wurde.