Fragen zum 400-Euro-Job als Arbeitgeber

Hallo liebe Forumsmitglieder,

folgende Situation:

Es gibt eine Arbeitgeberin und einen freien Mitarbeiter, der als geringfügig Beschäftigter sehr kleine Rechnungen pro Monat schreibt. Er wird stundenweise bezahlt. Bsp.: Er arbeitet pro Monat 5 Std. für 15 € und schreibt dann eine Rechnung über 75 €. Nun steht die Überlegung im Raum, den Mann als 400-Euro-Jobber einzustellen. Allerdings ist es ja dann so, dass für 400 Euro seine Arbeit leistet, die Arbeitgeberin aber zusätzlich noch 30,1 % (stimmt diese Zahl?) an die Bundesknappschaft abführen muss. Welchen Vorteil hätte die Arbeitgeberin von dieser Art des Beschäftigungsverhältnisses?

Vielen Dank schon mal für Antworten!
Carmen

Es gibt … einen freien Mitarbeiter, der
als geringfügig Beschäftigter

Das ist ein Widerspruch.

sehr kleine Rechnungen pro Monat
schreibt. Er wird stundenweise bezahlt. Bsp.: Er arbeitet pro
Monat 5 Std. für 15 € und schreibt dann eine Rechnung über 75
€. Nun steht die Überlegung im Raum, den Mann als
400-Euro-Jobber einzustellen. Allerdings ist es ja dann so,
daß für 400 Euro seine Arbeit leistet, die Arbeitgeberin aber
zusätzlich noch 30,1 % (stimmt diese Zahl?) an die
Bundesknappschaft abführen muß. Welchen Vorteil hätte die
Arbeitgeberin von dieser Art des Beschäftigungsverhältnisses?

Keinen finanziellen gegenüber der freien Mitarbeit.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald

keine, außer ein gutes Gewissen.

Ein gutes Gewissen?! Also, diese geringfügige Beschäftigung ist mit dem Amt abgesprochen.

An dieser Stelle noch mal meine Frage: Wenn der freie Mitarbeiter sagen wir… 300 € fest bekäme. Wie hoch wären dann die tatsächlichen monatlichen Kosten für die Arbeitgeberin? Können die kompletten Kosten auf die Steuer angerechnet werden? Hat das irgendwelche Vorteile? Beim Suchen im Internet habe ich unterschiedliche Angaben gefunden…

Hallo,

Ein gutes Gewissen?! Also, diese geringfügige Beschäftigung
ist mit dem Amt abgesprochen.

es geht um folgende Irritation:

  • Selbstständiger der geringfügig Beschäftigter ist
  • dieser soll dann geringfügig angestellt werden.
  1. Krux: Entweder man ist selbstständig oder beschäftigt.
  2. Krux: Der Selbstständige wird bei gleicher Tätigkeit plötzlich zum abhängig Beschäftigten. Eine von beiden Beurteilungen kann da nur falsch sein, vermutlich die erste.

An dieser Stelle noch mal meine Frage: Wenn der freie
Mitarbeiter sagen wir… 300 € fest bekäme. Wie hoch wären
dann die tatsächlichen monatlichen Kosten für die
Arbeitgeberin?

KV: 300 Euro x 13 % = 39,00 Euro
(sofern Arbeitnehmer in der gesetzlichen Krankenversicherung, sonst keine Abgaben)
RV: 300 Euro x 15 % = 45,00 Euro
U1: 300 Euro x 0,6 % = 1,80 Euro
U2: 300 Euro x 0,07 % = 0,21 Euro
Insolvenzgeldumlage: entfällt für 2011
Steuer, sofern AG Pauschalsteuer trägt: 300 Euro x 2 % = 6 Euro
Arbeitnehmer kann aber meines Wissens auch mit Lohnsteuerkarte besteuern, dann trägt er diese selbst.

Können die kompletten Kosten auf die Steuer
angerechnet werden?

Auf wessen Steuer? Ich bin jetzt kein Buchhalter, aber ich meine das der AG die Kosten als Betriebsausgaben absetzen kann. Aber da orakel ich nur.

Greetz
S_E

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