Fragen zum Änderungsvertrag

Hier mal ein paar Fragen zu einem Änderungsvertrag…
1.Wie verhält sich die Lage wenn man einen Änderungsvertrag erhält mit dem man nicht einverstanden ist und diesen nicht unterschreibt?Wird man dann automatisch gekündigt?
2.Muß man Pausen,wenn man in einem 3 Schichtsystem arbeitet, einarbeiten?
3.Wieviel Mindesturlaub muß man im 3 Schichtsystem - 40 Std/6 Tage Woche erhalten?
4.Vielleicht weiß auch noch jemand wie hoch der Tariflohn für einen CNC Dreher ist in Sachsen.
Für hilfreiche Antworten bin ich sehr dankbar

1.Wie verhält sich die Lage wenn man einen Änderungsvertrag
erhält mit dem man nicht einverstanden ist und diesen nicht
unterschreibt?Wird man dann automatisch gekündigt?

Nicht, wenn es sich nicht um eine Änderungs kündigung handelt. http://www.buzer.de/gesetz/5503/a75439.htm

2.Muß man Pausen,wenn man in einem 3 Schichtsystem arbeitet,
einarbeiten?

Inwiefern?

3.Wieviel Mindesturlaub muß man im 3 Schichtsystem - 40 Std/6
Tage Woche erhalten?

24 Werktage (= 4 Wochen) pro Kalenderjahr.

1.Wie verhält sich die Lage wenn man einen Änderungsvertrag
erhält mit dem man nicht einverstanden ist und diesen nicht
unterschreibt?Wird man dann automatisch gekündigt?

Nicht, wenn es sich nicht um eine Änderungs kündigung
handelt. http://www.buzer.de/gesetz/5503/a75439.htm

Hierbei handelt es sich um eine allgemeine Änderung/Umstrukturierung des Arbeitszeitsystem was die Regelung der Überstunden,Urlaub und das monatl. Entgeld betrifft.

2.Muß man Pausen,wenn man in einem 3 Schichtsystem arbeitet,
einarbeiten?

Inwiefern?

Arbeitszeit ist von beispielsweise von 6 Uhr bis 14.30Uhr.Macht 8,5 Std.Da drin sind 1/2 Std Pause die eingearbeitet wird.Also 8 Std arbeiten + 1/2 Std Pause = 8,5 Std.
Meines Wissens muß man die Pause im 3 Schichtsystem nicht arbeiten.Also in dem Fall nur von 6-14 Uhr.

Hierbei handelt es sich um eine allgemeine
Änderung/Umstrukturierung des Arbeitszeitsystem was die
Regelung der Überstunden,Urlaub und das monatl. Entgeld
betrifft.

Ich hatte zwar keine Frage gestellt, aber wenn ich eine stellen würde, würde sie ungefähr lauten: Wird nun im Zusammenhang mit der Änderung eine Kündigung erwähnt oder nicht? (Ging aus deiner Antwort leider nicht hervor)

Arbeitszeit ist von beispielsweise von 6 Uhr bis
14.30Uhr.Macht 8,5 Std.Da drin sind 1/2 Std Pause die
eingearbeitet wird.Also 8 Std arbeiten + 1/2 Std Pause = 8,5
Std.

Das ist völlig normal und da gibts auch bei Schichtdienst keine Ausnahme.

Ich hatte zwar keine Frage gestellt, aber wenn ich eine
stellen würde, würde sie ungefähr lauten: Wird nun im
Zusammenhang mit der Änderung eine Kündigung erwähnt oder
nicht? (Ging aus deiner Antwort leider nicht hervor)

Es handelt sich um keine Kündigung und es wird auch keine erwähnt.
Es handelt sich um Änderungen in Bezug auf Lohn,Mehrarbeit,Arbeitszeit,Urlaub,Überstundenzuschlag.

Es handelt sich um keine Kündigung und es wird auch keine
erwähnt.

Dann gibts auch keine ‚‚automatische‘‘ Kündigung. Der AG ist also auf den guten Willen des AN angewiesen, dass dieser sich mit der Änderung einverstanden erklärt.

Dann gibts auch keine ‚‚automatische‘‘ Kündigung. Der AG ist
also auf den guten Willen des AN angewiesen, dass dieser sich
mit der Änderung einverstanden erklärt.

Erst mal vielen Dank für Deine Mühe und Hilfe!

Was wäre wenn der AN stur bleibt und die Änderungen auf keinen Fall akzeptieren kann und will da es eine drastische Verschlechterung für ihn darstellt?
Sollte, und macht es überhaupt Sinn, der AN „verhandeln“?
Ich denke wenn man sich nicht einigt wird der AG auf seinen Änderungen beharren und letztendlich mit der Kündigung drohen und diese auch durchsetzten.Sehe ich das richtig und darf er das eigentlich, nur aus dem Grund das man die neuen Bedingungen nicht akzeptiert?

Was wäre wenn der AN stur bleibt und die Änderungen auf keinen
Fall akzeptieren kann und will da es eine drastische
Verschlechterung für ihn darstellt?

Dann wird der AG sehr wahrscheinlich Druck anwenden oder bereits ausgeübten Druck erhöhen. In welcher Form das geschehen wird, kann man nicht voraussagen. Da sind manche AG sehr einfallsreich … leider.

Sollte, und macht es überhaupt Sinn, der AN „verhandeln“?

Kann man als Außenstehender gar nicht beurteilen. Aber vermutlich wird der AG da nicht verhandeln wollen. Jedenfalls nicht mit einzelnen AN, auf die er ja prima Druck ausüben kann.

Sehe ich das richtig und darf er
das eigentlich, nur aus dem Grund das man die neuen
Bedingungen nicht akzeptiert?

Hach ja … was er darf und was nicht … wenn er den AN raushaben will, dann wird er was finden. Das kann sich lange hinziehen und eine Menge Nerven kosten.