Fragen zum Anstellungsvertrag

Lieber www-ler,
ich hoffe, Ihr könnt mir bei den folgenden Fagen helfen:

  1. Im Arbeitsvertrag steht, dass die wöchentliche Arbeitszeit von 9:00 Uhr bis 18:00 ist (Wir haben keine Stechuhr). Heißt das eigentlich, dass ich theoretisch auch eine Sekunde vor 9 Uhr an der Eingangstüre erscheinen kann oder muss ich schon einige Minuten vorher kommen, damit ich Kaffee kochen + PC hochfahren kann, damit ich um 9:00 Uhr mit der Arbeit beginnen kann.

  2. Im Vertrag steht kurz und knapp: Nach der 6-monatigen Probezeit, die mit 14-tägiger Fist zum Monatsende gekündigt werden kann, gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten.

Bedeutet diese Frist, dass ich z. B. auch am 10. eines jeden M. kündigen kann, damit ich am 10. 3 Mon. später raus bin? Oder wird grundsätzlich zum Monatsenden gekündigt?

Vielen Dank schon mal im Voraus,
Micha

Hallo Mich,

  1. Im Arbeitsvertrag steht, dass die wöchentliche Arbeitszeit
    von 9:00 Uhr bis 18:00 ist (Wir haben keine Stechuhr). Heißt
    das eigentlich, dass ich theoretisch auch eine Sekunde vor 9
    Uhr an der Eingangstüre erscheinen kann oder muss ich schon
    einige Minuten vorher kommen, damit ich Kaffee kochen + PC
    hochfahren kann, damit ich um 9:00 Uhr mit der Arbeit beginnen
    kann.

Arbeitszeit beginnt mit dem Erscheinen am Arbeitsplatz. bzws. Stechuhr.

  1. Im Vertrag steht kurz und knapp: Nach der 6-monatigen
    Probezeit, die mit 14-tägiger Fist zum Monatsende gekündigt
    werden kann, gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten.

Bedeutet diese Frist, dass ich z. B. auch am 10. eines jeden
M. kündigen kann, damit ich am 10. 3 Mon. später raus bin?
Oder wird grundsätzlich zum Monatsenden gekündigt?

Ist ja eigentlich eindeutig: Nur zum Monatsende kann gekündigt werden.

Grüße Heinz

Hallo,

Arbeitszeit beginnt mit dem Erscheinen am Arbeitsplatz. bzws.
Stechuhr.

Ja wo beginnt sie denn nun? Von der Stechuhr zum Arbeitsplatz können es durchaus nochmal minutenlange Wege sein. Was ist, wenn sich derjenige z.B. noch umziehen muss? Zählts zur Arbeitszeit?

Nach der 6-monatigen
Probezeit, die mit 14-tägiger Fist zum Monatsende gekündigt
werden kann, gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten.

Ist ja eigentlich eindeutig:

Stimmt.

Nur zum Monatsende kann gekündigt
werden.

Und woraus liest du das?

MfG

Arbeitszeit beginnt mit dem Erscheinen am Arbeitsplatz. bzws.
Stechuhr.

Ja wo beginnt sie denn nun? Von der Stechuhr zum Arbeitsplatz
können es durchaus nochmal minutenlange Wege sein. Was ist,
wenn sich derjenige z.B. noch umziehen muss? Zählts zur
Arbeitszeit?

Die Arbeitszeit gilt ab der Eingabezeit der Stechuhr, die Wege zählen zur Arbeitszeit, die Pausen ja auch. Sie können zwar festgelegt werden, es gilt aber z. Bspl. der 8 Stunden Tag als 8 h Arbeitszeit inkl. Pausen.

Nach der 6-monatigen
Probezeit, die mit 14-tägiger Fist zum Monatsende gekündigt
werden kann, gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten.

Ist ja eigentlich eindeutig:

Stimmt.

Nur zum Monatsende kann gekündigt
werden.

Und woraus liest du das?

Woraus soll ich das wohl lesen? Es steht doch da: mit 14 tägiger Frist zum Monatsende. Im Übrigen gilt bei allem die gesetzliche Regelung, über die sich kein Arbeitgeber hinwegsetzen kann.

Grüße
Heinz