Hallo,
ich beziehe AlG II.
Ich mache zurzeit eine vierwöchige Trainingsmaßnahme.
Ich habe einen Antrag auf Fahrtkostenerstattung gestellt.
Von meiner Wohnung bis zum Arbeitgeber sinds fast genau 7 km.
Ich habe diese 7 km in dem entsprechenden Antrag angegeben.
Jetzt erhalte ich einen Bewilligungsbescheid, wonach nur 3 km berücksichtigt werden können.
„Eine Überprüfung der Fahrstrecke von Ihrer Wohnung zum Arbeitgeber hat eine einfache Entfernung von 3 km ergeben …“
Danach wird mein Antrag also auch teilabgelehnt.
Hierzu meine Fragen
1.) Es sind wirklich knapp 7 km. Ich weiß, dass die mit nem Routenplaner die Strecke überprüfen, aber wie kann ich denen nun beweisen, dass es wirklich knapp 4 km mehr sind, als deren Überprüfung ergeben hat? Ein Routenplaner berechnet ja sowieso nicht von Hausnr zu Hausnr usw. usf. …
2.) Wird bei einem solchen Antrag nur die einfache Strecke berücksichtigt oder muss der Hin- und Rückweg berücksichtigt werden? Ich fahre ja hin und auch wieder zurück?
Bitte um eure Antworten.
Vielen lieben Dank im Voraus.
Schöne Grüße