Fragen zum Antrag auf Fahrtkostenerstattung

Hallo,

ich beziehe AlG II.

Ich mache zurzeit eine vierwöchige Trainingsmaßnahme.

Ich habe einen Antrag auf Fahrtkostenerstattung gestellt.

Von meiner Wohnung bis zum Arbeitgeber sinds fast genau 7 km.

Ich habe diese 7 km in dem entsprechenden Antrag angegeben.

Jetzt erhalte ich einen Bewilligungsbescheid, wonach nur 3 km berücksichtigt werden können.

„Eine Überprüfung der Fahrstrecke von Ihrer Wohnung zum Arbeitgeber hat eine einfache Entfernung von 3 km ergeben …“

Danach wird mein Antrag also auch teilabgelehnt.

Hierzu meine Fragen

1.) Es sind wirklich knapp 7 km. Ich weiß, dass die mit nem Routenplaner die Strecke überprüfen, aber wie kann ich denen nun beweisen, dass es wirklich knapp 4 km mehr sind, als deren Überprüfung ergeben hat? Ein Routenplaner berechnet ja sowieso nicht von Hausnr zu Hausnr usw. usf. …

2.) Wird bei einem solchen Antrag nur die einfache Strecke berücksichtigt oder muss der Hin- und Rückweg berücksichtigt werden? Ich fahre ja hin und auch wieder zurück?

Bitte um eure Antworten.

Vielen lieben Dank im Voraus.

Schöne Grüße

Hallo,

1.) Es sind wirklich knapp 7 km. Ich weiß, dass die mit nem
Routenplaner die Strecke überprüfen, aber wie kann ich denen
nun beweisen, dass es wirklich knapp 4 km mehr sind, als deren
Überprüfung ergeben hat? Ein Routenplaner berechnet ja sowieso
nicht von Hausnr zu Hausnr usw. usf. …

Naja, abgesehen davon, daß man in einem Routenplaner auch die Hausnummer angeben kann, könntest du einen Widerspruch machen.

2.) Wird bei einem solchen Antrag nur die einfache Strecke
berücksichtigt oder muss der Hin- und Rückweg berücksichtigt
werden? Ich fahre ja hin und auch wieder zurück?

Nein, nur der einfache Weg, dafür aber 30 Cent pro Km.

Gruß
Sticky