Fragen zum Arbeitsrecht

Hallo zusammen!
Ich habe zum Arbeitsrecht ein paar Fragen:

  1. Wieviel Urlaub ( 30 Tage) steht einem AN zu, wenn der AG ordentlich kündigt? Gibt es nicht eine Regel, nachdem eine Kündigung seitens des AG in der 2. Jahreshälfte dieser den vollen Anspruch gewähren muss? Und wo kann man das Gesetz nachlesen?
  2. Wenn der AN Resturlaub aus dem alten Jahr hat, kann -wenn nichts vereinbart ist- er diesen mit abgelten, oder ist dieser dann einfach verfallen?
  3. Kann der AG den Resturlaub aus betrieblichen Gründen verwehren, wenn er nicht in der Lage ist diesen zu auszugleichen?
  4. Gibt es für Betriebe

Hi!

  1. Wieviel Urlaub ( 30 Tage) steht einem AN zu, wenn der AG
    ordentlich kündigt? Gibt es nicht eine Regel, nachdem eine
    Kündigung seitens des AG in der 2. Jahreshälfte dieser den
    vollen Anspruch gewähren muss? Und wo kann man das Gesetz
    nachlesen?

Google mal nach dem Bundesurlaubsgesetz § 5!
Allerdings regelt das nur den gesetzlichen Urlaub!
Was zu den Urlaubstagen geregelt ist, die diesen überschreiten, sollte im Vertrag (Arbeits- oder Tarifvertrag) geregelt sein.

  1. Wenn der AN Resturlaub aus dem alten Jahr hat, kann -wenn
    nichts vereinbart ist- er diesen mit abgelten, oder ist dieser
    dann einfach verfallen?

Der Urlaub muss im lfd. Kalenderjahr genommen werden (§7, 3 BUrlG). Eine Übertragung des Urlaubs auf das nächste Kalenderjahr ist nur statthaft, wenn dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmer liegende Gründe dies rechtfertigen. Dann muss der Urlaub jedoch in den ersten drei Monaten genommen werden. Ansonsten isser wech (ich habe hier mal das Gesetz ein wenig abgekürzt).

  1. Kann der AG den Resturlaub aus betrieblichen Gründen
    verwehren, wenn er nicht in der Lage ist diesen zu
    auszugleichen?

Ja! Also zumindest kann er aus dringenden betrieblichen Gründen den Urlaub als solchen verweigern. Dann müsste er jedoch den Urlaub abgelten (also auszahlen).

  1. Gibt es für Betriebe

Hallo.

Es soll auch Leute geben, die sich keinen Wolf schreiben wollen :wink:
Deswegen nur ein Link zum Thema: http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/burlg/
…auch wenn vielleicht nicht alles ‚erwischt‘ wird.

HTH
mfg M.L.

off topic
Hi!

Es soll auch Leute geben, die sich keinen Wolf schreiben
wollen :wink:

Och ja - warum soll ich das ganze Teil (wenn auch nur als Link) posten, wenn doch nur soo wenig davon gebraucht wird? :wink:

Das verwirrt doch nur…

LG
Guido

Hallo ncohmal.

Och ja - warum soll ich das ganze Teil (wenn auch nur als
Link) posten, wenn doch nur soo wenig davon gebraucht wird?
:wink:

Das verwirrt doch nur…

Dafür trifft man mit 100%-iger Sicherheit :smiley:

mfg M.L.

Vielen Dank euch beiden!
Sonnige Grüße,
Lotte

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Hallo zusammen!

Hallo Lotte,

Ich habe zum Arbeitsrecht ein paar Fragen:

  1. Wieviel Urlaub ( 30 Tage) steht einem AN zu, wenn der AG
    ordentlich kündigt? Gibt es nicht eine Regel, nachdem eine
    Kündigung seitens des AG in der 2. Jahreshälfte dieser den
    vollen Anspruch gewähren muss? Und wo kann man das Gesetz
    nachlesen?

Bei 30 Tagen Urlaub im Jahr sind es 2 1/2 Tage pro Monat die dem AN zustehen. Es gibt keinen Anspruch auf den vollen Jahresurlaub.
Als was ist der AN den beschäftigt? Und was steht im Arbeitsvertrag drin? Dann lässt sich die Frage nach dem Gesetz besser beantworten.
Bei 30 Tagen Urlaub im Jahr vermute ich eine Tarifregelung, ist bloss die Frage welche?

  1. Wenn der AN Resturlaub aus dem alten Jahr hat, kann -wenn
    nichts vereinbart ist- er diesen mit abgelten, oder ist dieser
    dann einfach verfallen?

Was meinst du mit „abgelten“? Er sollte auf jeden Fall den Resturlaub des letzten Jahres noch nehmen und auch das was ihn für das aktuelle Jahr zusteht und sich die nicht genommenen Tage vom AG bestätigen lassen.

  1. Kann der AG den Resturlaub aus betrieblichen Gründen
    verwehren, wenn er nicht in der Lage ist diesen zu
    auszugleichen?

Meinst Du geldlich ausgleichen? Ja er kann den Urlaub verwehren, jedenfalls den fürs aktuelle Jahr, den vom letzten nicht. Er muss dann aber bescheinigen das der AN den Jahresurlaub noch nicht erhalten hat. Damit kann dann der nächste AG eine Beteiligung am Urlaubslohn fordern, ob das sinnvoll ist bezweifel ich. Ich würde auf den Urlaub bestehen wenn er ihn nicht auszahlen kann. Letztlich muss er das Gehalt so oder so zahlen.

  1. Gibt es für Betriebe

Voller Anspruch bei Beendigung im 2. HJ!!!
Hi!

Bei 30 Tagen Urlaub im Jahr sind es 2 1/2 Tage pro Monat die
dem AN zustehen. Es gibt keinen Anspruch auf den vollen
Jahresurlaub.

Hast Du mal das Bundesurlaubsgesetz, besonders den § 5 genau gelesen?

Sehr schön zusammengefasst kannst Du das hier lesen:
http://www.arbeitsrecht.de/arbeitsrecht/RechtKompakt…

Bei 30 Tagen Urlaub im Jahr vermute ich eine Tarifregelung,
ist bloss die Frage welche?

Was aber den Anspruch des gesetzlichen Teils nicht tangiert!

Was meinst du mit „abgelten“? Er sollte auf jeden Fall den
Resturlaub des letzten Jahres noch nehmen und auch das was ihn
für das aktuelle Jahr zusteht und sich die nicht genommenen
Tage vom AG bestätigen lassen.

Urlaub aus dem Vorjahr ist in den ersten drei Monaten zu nehmen! Ansonsten verfällt er (wenn nichts anderes vereinbart ist).

Meinst Du geldlich ausgleichen? Ja er kann den Urlaub
verwehren, jedenfalls den fürs aktuelle Jahr, den vom letzten
nicht.

Hölle, das ist so pauschal totaler Nonsens!
Erstens kann er den Urlaub nur dann verwehren, wenn dringende betriebliche Gründe dagegen sprechen, zweitens dürfte der Urlaub aus dem Vorjahr verfallen sein!

Damit kann dann der
nächste AG eine Beteiligung am Urlaubslohn fordern,

Hast Du dazu eine Quelle?

Ja, in Bezug auf Kündigungsschutz und Kündigungzeiten. Siehe
Kündigungsschutzgesetz …

Was hat das mit der Frage zu tun?

Bitte, wenns hilft

Eher nicht!

LG
Guido

Anmerkung zum 2. Halbjahr
Hi!

Wenn Du zum 30.6. gehst, dann ist das noch im ersten Halbjahr!!!

LG
Guido