Voller Anspruch bei Beendigung im 2. HJ!!!
Hi!
Bei 30 Tagen Urlaub im Jahr sind es 2 1/2 Tage pro Monat die
dem AN zustehen. Es gibt keinen Anspruch auf den vollen
Jahresurlaub.
Hast Du mal das Bundesurlaubsgesetz, besonders den § 5 genau gelesen?
Sehr schön zusammengefasst kannst Du das hier lesen:
http://www.arbeitsrecht.de/arbeitsrecht/RechtKompakt…
Bei 30 Tagen Urlaub im Jahr vermute ich eine Tarifregelung,
ist bloss die Frage welche?
Was aber den Anspruch des gesetzlichen Teils nicht tangiert!
Was meinst du mit „abgelten“? Er sollte auf jeden Fall den
Resturlaub des letzten Jahres noch nehmen und auch das was ihn
für das aktuelle Jahr zusteht und sich die nicht genommenen
Tage vom AG bestätigen lassen.
Urlaub aus dem Vorjahr ist in den ersten drei Monaten zu nehmen! Ansonsten verfällt er (wenn nichts anderes vereinbart ist).
Meinst Du geldlich ausgleichen? Ja er kann den Urlaub
verwehren, jedenfalls den fürs aktuelle Jahr, den vom letzten
nicht.
Hölle, das ist so pauschal totaler Nonsens!
Erstens kann er den Urlaub nur dann verwehren, wenn dringende betriebliche Gründe dagegen sprechen, zweitens dürfte der Urlaub aus dem Vorjahr verfallen sein!
Damit kann dann der
nächste AG eine Beteiligung am Urlaubslohn fordern,
Hast Du dazu eine Quelle?
Ja, in Bezug auf Kündigungsschutz und Kündigungzeiten. Siehe
Kündigungsschutzgesetz …
Was hat das mit der Frage zu tun?
Bitte, wenns hilft
Eher nicht!
LG
Guido