Fragen zum Arbeitszeitkonto

folgende Situation:

Firma führt Arbeitszeitkonten. Mitarbeiter wird für 130h im Monat bezahlt, alles was darüber oder darunter ist, wird im Arbeitszeitkonto aufgeführt. Laut Arbeitsvertrag werden 12 x 130 Stunden im Jahr garantiert. Trotzdem wird gleichzeitig geschrieben, das Über- bzw. Minderstunden akzeptiert werden müssen und diese einmal im Jahr (bzw bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses) ausgezahlt bzw. vom Gehalt abgezogen werden.

Fragen:
1.Können Minusstunden so einfach abgezogen weden, wenn der Arbeitgeber einen Arbeitseinsatz garantiert, dann aber die Mitarbeiter nach Hause schickt, weil nichts zu tun ist?
2. Wie liegt der Fall, wenn die Minusstunden nicht daraus resultieren, das der Arbeitgeber keine Arbeit hatte, sondern weil das Kind andauern krank war und deshalb massiv Minusstunden aufgelaufen sind?

Hallo

1.Können Minusstunden so einfach abgezogen weden, wenn der
Arbeitgeber einen Arbeitseinsatz garantiert, dann aber die
Mitarbeiter nach Hause schickt, weil nichts zu tun ist?

Aufgrund der für mich mißverständlichen Formulierung, wird nicht ganz klar, ob die Frage darauf abzielt, ob Überstunden abgezogen oder Minusstunden entstehen können. Eine Verrechnung mit vorhandenen Überstunden dürfte da eher rechtens sein, während Minusstunden nicht entstehen sollten (Annahmeverzug). Allerdings sind die konkreten ausführlichen vertraglichen Grundlagen zu beachten.

  1. Wie liegt der Fall, wenn die Minusstunden nicht daraus
    resultieren, das der Arbeitgeber keine Arbeit hatte, sondern
    weil das Kind andauern krank war und deshalb massiv
    Minusstunden aufgelaufen sind?

Kommt drauf an, wie die Fehlzeiten zu bewerten sind. Wenn der AN einfach zuhause bleibt, sieht das anders aus, als wenn zB ein lohnfortzahlungspflichtiger Freistellungsanspruch gem. http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__45.html besteht. Bleibt der AN der Arbeit ohne Vergütungsanspruch bei Arbeitsverhinderung fern, geht das natürlich nicht zu Lasten des AG.

Gruß,
LeoLo