Folgendes Szenario:
AN hat Arbeitsverhältnis fristgemäss gekündigt. Im Nachhinein fällt dem AG auf, dass es noch einen offenen Betrag gibt (es wurde für einen Tag zuviel Gehalt gezahlt). AG weigert sich nun, das Arbeitszeugnis an AN herauszugeben, bis der Betrag beglichen ist. Ist AG im Recht oder muss AN erst den offenen Betrag zahlen, damit er an das Zeugnis kommt?
In meinen Augen ist dies Erpressung, im Bekanntenkreis sind die Meinungen geteilt.
Folgendes Szenario:
AN hat Arbeitsverhältnis fristgemäss gekündigt. Im Nachhinein
fällt dem AG auf, dass es noch einen offenen Betrag gibt (es
wurde für einen Tag zuviel Gehalt gezahlt). AG weigert sich
nun, das Arbeitszeugnis an AN herauszugeben, bis der Betrag
beglichen ist. Ist AG im Recht oder muss AN erst den offenen
Betrag zahlen, damit er an das Zeugnis kommt?
In meinen Augen ist dies Erpressung, im Bekanntenkreis sind
die Meinungen geteilt.
Ich würde die Frage etwas anders formulieren. Erwartet der AN,
das ein AG ein wohl wollendes Zeugnis erstellt wenn der ehemalige AN
ihn um Kohle besc… hat.
Falls es nicht schon verjährt ist muß der AN das Geld doch sowieso
zurückzahlen, wo ist das Problem?
Das Problem liegt im Prinzip. Der AG darf dem AN sein
Arbeitszeugnis nicht verwehren, oder?
Nein, darf er nicht. Ebensowenig darf der AN das Geld zurückbehalten. Wenn sich also zwei Leute streiten, die beide Unrecht tun, wem sollte man Deiner Meinung nach dann „Recht“ geben?
Wenn es Dir also nur um das „Prinzip“ geht, dann zahl dem AG umgehend prinzipiell das Geld aus.