Fragen zum Auszug

Hallo und guten Tag ,

zu Ende August möchte ich meine Mietwohnung kündigen da ich umziehe.Ist es richtig das ich fristgerecht bis zum dritten Werktag im Juni ( also Monat 6 ) kündigen muss um Ende Monat 8 das Mietverhältnis zu beenden ?

Wie muss ich die Wohnung Hinter lassen? Ich bewohne die Wohnung seit 1970 ( fast seit meiner Geburt ) habe hier mit meinem Eltern gelebt und als mein Vater 1991 verstarb ging das Mietverhältnis mit einem neuen Mietvertrag auf mich über. Die Eigentümer Gesellschaften haben mittlerweile mehrfach gewechselt ( Aktuell GagFah) und diese Wohnungen werden nach einem Auszug komplett saniert ( letzte Sanierung Bäder, Heizungen etc 1980) Elektrik auf Stand der 60er Jahre

Im Mietvertrag mit der Wohnungsgesellschaft die ja lange nicht mehr existiert steht allerdings bei Rückgabe Tapeten und andere Wand und Decken Verkleidungen zu entfernen sind und Schäden am Wandputz zu beseitigen sind.Ebenso sind Bodenbeläge zu entfernen.

Ist diese Klausel in einem Mietvertrag von 1991 noch aktuell ?? oder kann ich die Wohnung Besenrein verlassen, Tapeten, eine Holzdecke und Laminatböden in der Wohnung belassen ? Ich würde die Wohnung selber als Renovierungsbedürftig einstufen.Eine Kaution wurde nicht bezahlt.

Ich wäre schön wenn mir jemand sagen könnte wie ich nach aktuellem Recht die Wohnung verlassen muss ??

Mit freundlichen Grüßen aus dem Rheinland

Ralf

im Prinzip müssen Sie alles so machen, wie es im Vertrag steht. da aber evtl. saniert werden soll, fragen Sie den Verwalter. Machen Sie eine Vorabnahme mit ihm, dabei klären Sie genau, was gemacht werden muß. Kündigen spätestens wie Sie geschrieben habne.

Hallo und guten Morgen, Herr Ralf,
zunächst muß ich Ihnen sagen, dass Ihre Kündigunge für August mit der Frist von 3Monaten am 03.06.2010 beim Vermieter sein MUSS!
Durch die Mietvertragserneuerung 1991 sind die „alten Bestimmungen“ generell hinfällig geworden und für Sie ist nur interessant, was in dem neuen Mietvertrag steht. Da Sie die Wohnung (in diesem Fall ab 1991) als Mieter nutzen, sind gewissen Abnutzungen normal, nur große Mängel oder Umbauten müssen in den Orginalzustand zurück gesetzt werden.
Meine EMpfehlung: Vereinbaren Sie mit Ihrem Vermieter einen frühzeitigen Vorabnahme-Termin mgl.im Juli, damit Sie wissen, was zu tun ist. Deckenplatten müsssen geenrell runter, da sie eien spezielle Entsorgung fordern (Plaste ist Sondermüll), die für einen Vermieter teuer wird. In der Wohnung können Sie lassen, was der Vermieter ab 1991 schriftl.genehmigt hat (nachweis muss da sein). Ansonstem berufen Sie sich bitte auf das Urteil vom BGH Sept.2006, was Sie auch in Internet lesen können.
In diesem Sinn alles Gute wünscht
Waldi 64

Hallo Ralf,

der Mietvertrag von damals ist weiterhin bindend. Auch der geforderte Abriss der Tapeten und die Entfernung der Bodenbeläge muss durchgeführt werden.
Wenn Du eine 3 monatige Kündigungsfrist hast, dann ist es richtig bis zum 3.Werktag im Juni gekündigt zu haben. Steht allerdings im Mietvertrag eine kürzere Kündigungsfrist, dann wäre diese auch rechtens. Wäre sie länger, dann würden die 3 Monate greifen.
Hoffe ich konnte helfen. Chris

Hallo, Ralf
Die Kündigungsfrist beträgt für den Mieter nach § 573c BGB 3 Monate, sodass wenn du am 3 Werktag im Juni kündigst, Dabei kommt es nicht auf das Absenden der Kündigung an, sondern auf das ankommen bei dem Vermieter.
(§ 573c BGB Fristen der ordentlichen Kündigung
(1) Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig. Die Kündigungsfrist für den Vermieter verlängert sich nach fünf und acht Jahren seit der Überlassung des Wohnraums um jeweils drei Monate.)

Die Renovierung der Wohnung ist in deinem Mietvertrag geregelt. Dort sind auch die Termine für die Renovierung der einzelnen Räume geregelt. Nun nach dem dieser Mietvertrag bereits 20 Jahre besteht, ist von unseren Obersten Gerichten und vornehmlich durch den BGH eine Reihe von diesen Klauseln in den entsprechenden Vereinbarungen wegen unberechtigter Benachteiligung der Mieter gekippt, beziehungsweise für nichtig erklärt worden.

Aus diesem Grunde solltest du dich entsprechend kundig machen. Dazu bietet sich zum einen die Verbraucherzentrale an, diese sind in der Regel sehr kompetent. Sollte es dir möglich sein, mir per Mail oder Fax die entsprechenden Klauseln zuzu-senden, könnte ich dir eventuell auch entsprechende Mitteilungen zugehen lassen. (Fax 0681 988 0251, Email [email protected])

Vorab kann ich dir schon verraten, dass wenn die Fristen abgelaufen sind, musst du auch nach Beendigung oder bis zur Beendigung die Schönheitsreparaturen ausführen. In solchen Fällen verlangen die Vermieter in der Regel eine entsprechende Abstandssumme, wenn sie anschließend Modernisieren wollen… Schau auch im Mietvertrag nach, ob bei der Regelung des Mietendes nicht eine Quotenklausel vereinbart wurde. Dabei könnte von Bedeutung sein, ob beim Abschluss des Mietvertrages 1991 die Wohnung in renoviertem Zustand dir über-geben wurde.

Die Tapeten brauchst du nach einer Entscheidung des BGH nicht zu entfernen.

(Unangemessene Benachteiligung durch Verpflichtung zum Beseitigen von Tapeten
BGB § 538, 307:

Die in einem formularmäßigen Mietvertrag enthaltene Klausel, nach der der Mieter verpflichtet ist, bei seinem Auszug alle von ihm angebrachten oder vom Vormieter übernommenen Tapeten zu be-seitigen, ist wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters unwirksam.
(BGH, Urteil vom 5. 4. 2006 VIII ZR 109/05)

Hinsichtlich der Entfernung der Holzdecke und des Fußbodens wirst du nicht umhinkommen diese zu entfernen, den der Vermieter hat das Recht, Einbauten des Mieters von diesem entfernen zu lassen. Schaue da in deinem Mietvertrag nach, ob eine derartige Klausel vereinbart worden ist.

Mit freundlichen Grüßen Willi

Guten Abend

und danke für die Anfrage.

Je nachdem in welchem Bundesland Sie wohnen muss die Kündigung Ihren Vermieter zum 03.06. oder 04.06.2010 erreicht haben, wenn Sie zum 31.08.2010 ausziehen möchten und fristgerecht mit 3 Monaten Kündigungsfrist kündigen wollen.

Die von Ihnen benannten Renovierungsklauseln vor Ihrem Auszug sind nach neuster höchstrichterlichen Rechtsprechnung alle gegenstandlos.

Eine sogenannte Besenreine Übergabe ist bei Ihnen vollkommen ausreichen dazumal ja die Wohnungen eh saniert werden.

Wir hoffen wir konnten helfen.

Mit freundlichen Grüssen

Kündigen Sie im Mai zum 31.08.2010. Diese Kündigung muß „spätestens“ am 3.Werktag des Monats Juni dem Vermieter vorliegen. Sie haben also jetzt noch ausreichend Zeit, wenn Sie die Kündigung möglichst per Einschreiben noch heute zur Post bringen. Bitten Sie den Vermieter darin möglichst um eine Vorabnahme zur Klärung der Rückgabemodalitäten der Wohnung, was die vom Vermieter erwartete bzw. von Ihnen geplante Renovierung der Wohnung angeht. In aller Regel reicht es, die Wohnung zu streichen und im Übrigen besenrein zu verlassen. So ersparen Sie sich und dem Vermieter vermeidbaren Streit bei der Wohnungsabnahme bei Auszug.

Hallo Ralf,

die Kündigung muss bis zum dritten Werktag zugehen und gilt dann für das Ende des folgenden übernächsten Moant. Also bis zum 03.06. Zugang, damit Kündigung zum 31.08. gilt.

Wie muss ich die Wohnung Hinter lassen? Ich bewohne die
Wohnung seit 1970 ( fast seit meiner Geburt ) habe hier mit
meinem Eltern gelebt und als mein Vater 1991 verstarb ging das
Mietverhältnis mit einem neuen Mietvertrag auf mich über.

Wieso ein neuer Mietvertrag? Wenn man in das Mietverhältnis eintritt übernimmt man auch den Mietvertrag. Aber dafür ist es jetzt eh zu spät.

Im Mietvertrag mit der Wohnungsgesellschaft die ja lange nicht
mehr existiert steht allerdings bei Rückgabe Tapeten und
andere Wand und Decken Verkleidungen zu entfernen sind und
Schäden am Wandputz zu beseitigen sind.Ebenso sind Bodenbeläge
zu entfernen.

Hast du auch Schönheitsreparaturen (nach Fristenplan) im Mietvertrag stehen?

Falls ja, ist die Endrenovierungsklausel ungültig und du kannst die Wohnung besenrein übergeben.

Falls nein, musst du alle Tapeten und Bodenbeläge entfernen. Hast du allerdings hochwertige Bodenbeläge verlegt, wie z.B. Parkett oder Laminat, dann kann man mit dem Vermieter eine Übernahme vereinbaren.

Ich hoffe, ich konnte helfen

Gruß
Lendzy