Hallo und guten Tag ,
zu Ende August möchte ich meine Mietwohnung kündigen da ich umziehe.Ist es richtig das ich fristgerecht bis zum dritten Werktag im Juni ( also Monat 6 ) kündigen muss um Ende Monat 8 das Mietverhältnis zu beenden ?
Wie muss ich die Wohnung Hinter lassen? Ich bewohne die Wohnung seit 1970 ( fast seit meiner Geburt ) habe hier mit meinem Eltern gelebt und als mein Vater 1991 verstarb ging das Mietverhältnis mit einem neuen Mietvertrag auf mich über. Die Eigentümer Gesellschaften haben mittlerweile mehrfach gewechselt ( Aktuell GagFah) und diese Wohnungen werden nach einem Auszug komplett saniert ( letzte Sanierung Bäder, Heizungen etc 1980) Elektrik auf Stand der 60er Jahre
Im Mietvertrag mit der Wohnungsgesellschaft die ja lange nicht mehr existiert steht allerdings bei Rückgabe Tapeten und andere Wand und Decken Verkleidungen zu entfernen sind und Schäden am Wandputz zu beseitigen sind.Ebenso sind Bodenbeläge zu entfernen.
Ist diese Klausel in einem Mietvertrag von 1991 noch aktuell ?? oder kann ich die Wohnung Besenrein verlassen, Tapeten, eine Holzdecke und Laminatböden in der Wohnung belassen ? Ich würde die Wohnung selber als Renovierungsbedürftig einstufen.Eine Kaution wurde nicht bezahlt.
Ich wäre schön wenn mir jemand sagen könnte wie ich nach aktuellem Recht die Wohnung verlassen muss ??
Mit freundlichen Grüßen aus dem Rheinland
Ralf