Hallo,
ich fahre derzeit ein altes Auto, auf dem Fahrzeugbrief steht der Name meines Vaters, zugelassen ist das Auto auf meine Mutter.
Ich möchte das Auto jetzt verkaufen, meine Eltern sind natürlich einverstanden damit.
Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein habe ich.
Auf der ADADC-Homepage habe ich mir den Kaufvertrag ausgedruckt.
Wer ist jetzt, juristisch gesehen, eigentlich der Verkäufer ?
Meine Mutter, mein Vater oder ich ?
Ich wohne mehrere 100 Kilometer von meinen Eltern entfernt, sie können leider nicht zum Verkauf anreisen, das muss ich allein regeln.
Mein Name taucht in den Unterlagen des Fahrzeugs nirgendwo auf.
in Deutschland gilt als Eigentümer eines Kraftfahrzeuges derjenige, welcher im sogenannten „Kfz-Brief“ eingetragen ist.
ich fahre derzeit ein altes Auto
Damit übst Du die „tatsächliche Gewalt“ über dieses „bewegliche Gut“ aus und bist auch dafür verantwortlich was damit geschieht.
auf dem Fahrzeugbrief steht der Name meines Vaters
Damit ist Dein Vater der rechtmässige „Eigentümer“. Er trägt auch einen Teil der Verantwortung was mit dieser Sache so geschieht.
zugelassen ist das Auto auf meine Mutter.
Damit werden die entsprechenden Forderungen (z.B. Steuern, Versicherungen, etc.) an Deine Mutter adressiert. Sie ist also ebenfalls, in gewissem Masse, verantwortlich.
Ich möchte das Auto jetzt verkaufen, meine Eltern sind
natürlich einverstanden damit.
Das mag so sein - tatsächlich will aber der „Eigentümer“, also Dein Vater verkaufen. Wenn Du diese Verkaufsaktivitäten erledigen willst, lass Dir eine entsprechende schriftliche Beauftragung und Vollmacht von Deinem Vater ausstellen.
Ich hoffe, diese laienhaften Ausführungen waren, von Laie zu Laie, hilfreich im Sinne der Anfrage.
Ansonsten sei Dir geraten, zukünftig derartige Anfragen etwas neutraler zu formulieren. All diese Auskünfte hätte Dir auch jede Kfz-Zulassungsstelle erteilt - sie sind wohl Allgemeinwissen.
ich fahre derzeit ein altes Auto, auf dem Fahrzeugbrief steht
der Name meines Vaters, zugelassen ist das Auto auf meine
Mutter.
AFIK das Auto ist zugelassen auf die Person/Firma, die im Brief eingetragen ist. Das ist dann der Halter (hier also eindeutig der Vater). Eine andere Person kann ggf. höchstens der Versicherungsträger sein.
Dieser ist aber bei Verkaufaktionen nicht von Belang.
Ich möchte das Auto jetzt verkaufen, meine Eltern sind
natürlich einverstanden damit.
Was sie mit entsprechender Vollmacht nachweisen sollten. Und der Vollmacht am besten eine Kopie des Personalausweises (beide Seiten) beifügen sollten.
Ich wohne mehrere 100 Kilometer von meinen Eltern entfernt,
sie können leider nicht zum Verkauf anreisen
Es ist durchaus üblich, Papierdokumente (darunter auch o. g. Vollmachten) per Briefpost zu verschicken
Mein Name taucht in den Unterlagen des Fahrzeugs nirgendwo
auf.
Hallo Frank,um meine Vorschreiber teilweise zu berichtigen:
ich fahre derzeit ein altes Auto, auf dem Fahrzeugbrief steht
der Name meines Vaters, zugelassen ist das Auto auf meine
Mutter.
Stimmt, das geht nicht;Deine Mutter kann nur Versichungsnehmerin sein !
(Nicht Versicherungsträgerin, dann wäre Sie die Versicherung selbst)
Ich möchte das Auto jetzt verkaufen, meine Eltern sind
natürlich einverstanden damit.
Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein habe ich.
Derjenige, der rechtmäßig(also nicht durch Diebstahl etc.)im Besitz
des Fahrzeugbriefes ist,ist auch der Eigentümer und kann mit der Ware
machen,was er will.
Auf der ADADC-Homepage habe ich mir den Kaufvertrag
ausgedruckt.
Wer ist jetzt, juristisch gesehen, eigentlich der Verkäufer ?
Meine Mutter, mein Vater oder ich ?
Da Du der Eigentümer bist,Du selbst.
Ich wohne mehrere 100 Kilometer von meinen Eltern entfernt,
sie können leider nicht zum Verkauf anreisen, das muss ich
allein regeln.
Mein Name taucht in den Unterlagen des Fahrzeugs nirgendwo
auf.
Nein, in den Unterlagen des Fzgs. nicht, aber wie ein Vorschreiber richtig erwähnte, im Kaufvertrag.
Wichtig ist, das Du das Fahrzeug „unter Ausschluß jedweger Sachmangelhaftung“ verkaufst, denn auch als Privatperson musst Du dem
Käufer ansonsten 24 Mante ab Gefahrenübergang(Übergabe des Fzgs.)
etwaige Mängel beseitigen, und zwar auf Deine Kosten.
Viele Grüße und gutes verkaufen