Monatlich ist ein Betrag von 400 € Brutto zusätzlich zum BAFöG gestattet - wird Kindergeld auf diesen Betrag angerechnet?
Für diesen zusätzlich gestatteten Betrag wird allerdings ein Nachweis gefordert - nur, wenn noch kein 400€ Job vorhanden ist, muss man dann nachträglich noch eine Antragsänderung o.ä. nachreichen ?
Oder einfach warten, bis man einen entsprechenden Arbeitsvertrag hat, und erst dann den BAFöG-Antrag einreichen (was allerdings wegen der Bearbeitungszeit ziemlich knapp werden könnte…) ?
Monatlich ist ein Betrag von 400 € Brutto zusätzlich zum BAFöG
gestattet - wird Kindergeld auf diesen Betrag angerechnet?
nein.
Für diesen zusätzlich gestatteten Betrag wird allerdings ein
Nachweis gefordert - nur, wenn noch kein 400€ Job vorhanden
ist, muss man dann nachträglich noch eine Antragsänderung o.ä.
nachreichen ?
Oder einfach warten, bis man einen entsprechenden
Arbeitsvertrag hat, und erst dann den BAFöG-Antrag einreichen
(was allerdings wegen der Bearbeitungszeit ziemlich knapp
werden könnte…) ?
Es dürfen 400,- € monatlich dazuverdient werden. Auf einem Gewährungszeitraum von sagen wir mal zwei Jahren dürfen dementsprechend 9.600,- € verdient werden. Dem Amt ist es egal, wann das Geld eingenommen wird. Theoretisch könnte das Geld in einem Mnat verdient werden, ohne dass das Bafög gestrichen wird. (So war die Auskunft die ich beim Bafög-Amt erhalten habe, als ich diese Frage vor einem Jahr gestellt habe.)
Es dürfen 400,- € monatlich dazuverdient werden. Auf einem
Gewährungszeitraum von sagen wir mal zwei Jahren dürfen
dementsprechend 9.600,- € verdient werden. Dem Amt ist es
egal, wann das Geld eingenommen wird. Theoretisch könnte das
Geld in einem Monat verdient werden, ohne dass das Bafög
gestrichen wird. (So war die Auskunft die ich beim Bafög-Amt
erhalten habe, als ich diese Frage vor einem Jahr gestellt
habe.)
Antrag einfach ohne Nebeneinkommen einreichen, sobald irgendein Einkommen während des Bewilligungszeitraums kommt, dazu zählt auch das zu spät gezahlte Gehalt vom ehemaligen Arbeitgeber, die nachweise nachreichen.
… Dem Amt ist es
egal, wann das Geld eingenommen wird. Theoretisch könnte das
Geld in einem Monat verdient werden, ohne dass das Bafög
gestrichen wird.
Anmerkung: Es geht beim Bafög immer um die Einkünfte im jeweiligen Bewilligungszeitraum, nicht im Kalenderjahr.