Fragen zum befristeten Arbeitsvertag

Hallo

Ich hätte zwei fragen:

1.) Wie ist die gesetzliche Kündigungsfrist bei befristeten Arbeitsverträge?
Habe jetzt zwischen 2 und 4 Wochen gelesen. Ich verstehe es nicht ganz.

2.) Was sagt diese Klausel aus? Eine fristlose Kündigung gilt in jeden Fall als Hilfsweise fristgemäße Kündigung.

Es soll von einen zeitlich begrenzten und nicht Zielorientierten Arbeitsvertag ausgegangen werden.

Danke für Eure Antworten
Grüße Sven

Hi!

1.) Wie ist die gesetzliche Kündigungsfrist bei befristeten
Arbeitsverträge?

Befristete Verträge sind vor Ablauf nur dann kündbar, wenn es explizit vereinbart ist. Dann streht in der Regel auch eine Kündigungsfrist in dieser vereinbarung.

2.) Was sagt diese Klausel aus? Eine fristlose Kündigung gilt
in jeden Fall als Hilfsweise fristgemäße Kündigung.

Das macht man, damit eine (außerordentliche) fristlose Kündigung, die vor dem Arbeitsgericht zerfetzt wird, automatisch zur (ordentlichen) fristgemäßen Kündigung wird.

http://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/__15.html
falls eine gesetzliche KüFri vereinbart ist
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__622.html

LG
Guido

Hallo Guido

Danke für deine Antwort.
Wenn ich den punkt 1 Richtig verstanden, heißt es somit:
Wenn auf das Gesetz im Arbeitsvertrag verwiesen wird, ist eine Kündigungsfrist von 4 Wochen auf den 15ten bzw auf Ende des Kalendermonats festgelegt.
Wenn das Arbeitsverhältnis nicht älter als 2 Jahre ist.

Ich hoffe das ich es jetzt Verstanden habe. Können die Aussage bzgl den 2 Wochen Kündigungsfrist dann auf die Probezeit sich beziehen?

Danke nochmals

Grüße Sven

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Hi!

Wenn auf das Gesetz im Arbeitsvertrag verwiesen wird, ist eine
Kündigungsfrist von 4 Wochen auf den 15ten bzw auf Ende des
Kalendermonats festgelegt.
Wenn das Arbeitsverhältnis nicht älter als 2 Jahre ist.

Wenn die Möglichkeit der Kündigung vereinbart ist: Ja!

Ich hoffe das ich es jetzt Verstanden habe. Können die Aussage
bzgl den 2 Wochen Kündigungsfrist dann auf die Probezeit sich
beziehen?

Stimmt - das muss dann aber auch explizit vereinbart sein.

LG
Guido

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Hallo Guido

Danke für die rasche Antwort

Grüße Sven