Ich hoffe ich bin a) hier mit meiner Anfrage richtig und b) sie können mir weiterhelfen.
Ein (junger)Betrieb mit einer handvoll Angestellten beschäftigt eine Mitarbeiterin in einer Lackiererei.
Diese Mitarbeiterin ist nun schwanger.
Meine Frage(n):
-Wer muß in diesem Fall ein Beschäftigungsverbot aussprechen (wie im Mutterschutzgesetz für diese Berufsparte angegeben) und wie, schriftlich / gibt es dafür vorgefertigte Texte ?
-Ab wann gilt das Beschäftigungsverbot?
-Bei wem muß der Arbeitgeber die Schwangerschaft melden, Gewerbeaufsichtsamt?
-Hat er von der Krankenkasse Anspruch auf Erstattung des Bruttoarbeitslohnes der Mitarbeiterin (U2)?
Da es ein kleiner Betrieb ist wären die Folgen bei Nichtübernahme fatal bis existenzvernichtend.
-Wann muß die Schwangerschaft vom Arbeitsgeber angegeben werden, ab Bekanntgabe (Mitarbeiterin ist ca. 5 Woche) oder erst bei Ausstellung des Mutterpasses?
Hoffe Sie können mir bei der einen oder anderen Frage helfen.
MfG
Hallo,
Wer muß in diesem Fall ein Beschäftigungsverbot aussprechen
(wie im Mutterschutzgesetz für diese Berufsparte angegeben)
und wie, schriftlich / gibt es dafür vorgefertigte Texte?
Der AG wende sich an die zuständige Arbeitsschutzbehörde http://www.nichtraucherschutz.de/publikationen/adres…
‚‚Der Arbeitgeber hat die Aufsichtsbehörde unverzüglich von der Mitteilung der werdenden Mutter zu benachrichtigen.‘‘ (§ 5 MuschG)
Ab wann gilt das Beschäftigungsverbot?
Weiß ich jetzt nicht konkret, aber als AG würd ich die Schwangere freistellen, ab ihrer Mitteilung über die Schwangerschaft. Da sie in einer Lackiererei potentiell schädigenden Dämpfen ausgesetzt sein kann, würd ichs nicht riskieren, Schäden am Kind zu verursachen, nur weil man drauf drängt, dass sie jetzt weiter arbeiten muss, bis man ne klare Ansage von der Gewerbeaufsicht hat.
Bei wem muß der Arbeitgeber die Schwangerschaft melden,
Gewerbeaufsichtsamt?
Jep.
Hat er von der Krankenkasse Anspruch auf Erstattung des
Bruttoarbeitslohnes der Mitarbeiterin (U2)?
http://www.gesetze-im-internet.de/aufag/__1.html
Wann muß die Schwangerschaft vom Arbeitsgeber angegeben
werden, ab Bekanntgabe (Mitarbeiterin ist ca. 5 Woche) oder
erst bei Ausstellung des Mutterpasses?
Bei der er Aufsichtsbehörde? ‚‚Der Arbeitgeber hat die Aufsichtsbehörde unverzüglich von der Mitteilung der werdenden Mutter zu benachrichtigen.‘‘
MfG
Ich hoffe ich bin a) hier mit meiner Anfrage richtig und b)
sie können mir weiterhelfen.
Ein (junger)Betrieb mit einer handvoll Angestellten
beschäftigt eine Mitarbeiterin in einer Lackiererei.
Diese Mitarbeiterin ist nun schwanger.
Meine Frage(n):
-Wer muß in diesem Fall ein Beschäftigungsverbot aussprechen
(wie im Mutterschutzgesetz für diese Berufsparte angegeben)
und wie, schriftlich / gibt es dafür vorgefertigte Texte ?
Das Beschäftigungsverbot stellt meist der Arzt der Schwangeren aus.
-Ab wann gilt das Beschäftigungsverbot?
Ab Attest des Arztes
-Bei wem muß der Arbeitgeber die Schwangerschaft melden,
Gewerbeaufsichtsamt?
Ist von Bundesland zu Bundesland und dann noch von Ort zu Ort anders geregelt. Stadtverwaltung anrufen und fragen, wer zuständig ist.
-Hat er von der Krankenkasse Anspruch auf Erstattung des
Bruttoarbeitslohnes der Mitarbeiterin (U2)?
Ich glaube ja - bin aber nicht sicher. AOK anrufen und fragen.
Da es ein kleiner Betrieb ist wären die Folgen bei
Nichtübernahme fatal bis existenzvernichtend.
Gibt es keinen Ersatzarbeitsplatz weiter weg von den giftigen Dämpfen, z. B. im Büro?