Fragen zum Besuch Gerichtsvollzieher

Hallo, liebe Leute,

vielleicht könnt Ihr mir weiterhelfen.

Durch eigenes Verschulden - will ich ja nicht leugnen - will der Gerichtsvollzieher demnächst auftauchen.

Ich habe Ende Jan 2002 die 2. EV abgegeben (erste im Feb 2001), bin schon vor Jan 02 krankgeschrieben bis jetzt und noch länger, d. h., der Gerichtsvollzieher müßte doch Kenntnis davon haben, was ist? OK, anderer Gerichtsbezirk, aber der „alte“ GV wollt sich drum kümmern, daß es der „neue“ bekommt.

Nun will der „neue“ GV, wenn

  • dir Forderung nicht bezahlt werden (kann ich nicht, sind Bankschulden, habe eh nur den pfändungsfreien Betrag zur Verfügung, Rest wird von ner anderen Bank schon bei der Krankenkasse gepfändet)
  • Pfändungsversuch erfolglos verläuft
    (was kann man denn nun tatsächlich pfänden? Ich brauche meinen 4 Jahre alten „baby-PC“, 32 MB Ram, 2 GB FP, einfach eine Krücke, für meine Arbeitsuche und dann auch für Arbeit, will wieder im Büro tätig werden.)
  • DURCHSUCHUNG DER RÄUME
    was heißt denn bitte das? Darf der meine Sockenschublade durchsuchen???

Ich weiß ja, daß er durch die Räume gehen kann, aber durchsuchen??? Ich mach den Kleiderschrank gerne auf, aber den von meinem Freund - der geht sie doch eigentlich nix an? Und drin rumwühlen fände ich nicht so schön. Davon abgesehen daß wir beide keine teuren Leder- oder Pelzjacken oder Original-Van Goghs rumliegen/hängen haben…

Was ist mit dem Fernseher meines Freundes? Es ist seiner, etwas teurer. Ich habe auch einen, im Schlafzimmer,7 Jahre alt, damals 250 DM NP. Gesetz den Fall, daß wir uns wieder trennen, würde ich schon gerne den einen meinen behalten…

Muß ich damit rechnen, daß der Gerichtsvollzieher auch die ganzen Kartons im Keller ausräumt? Horrorvorstellung, so viel „Müll“ :wink:)

Was darf also ein Gerichtsvollzieher durchsuchen und pfänden? Ich würde mich freuen, wenn mir jemand hier eine Antwort geben kann! Und zur Info: wenn ich es könnte, würde ich alles zahlen, aber ich _kann_ nicht und finde das ganze auch nicht witzig. Im Gegenteil. Ich scheine einer der wenigen Menschen zu sein, die das doch erheblich belastet - was meiner Genesung auch nicht so förderlich ist :frowning: . Nur leider konnte ich den ganzen Mist, als er losging, nicht abwenden und die liebe Schuldnerberatung hat ihren Teil dazu beigetragen, ob mans glaubt oder nicht :frowning:

Danke für evtl. Hilfen!

Schönen Gruß

Tanja

Hallo Tanja,

hört sich ja alles nicht so gut an.
Durchsuchung der Räume bedeutet lediglich, das der Gerichtvollzieher durch die Zimmer geht und nach Wertsachen Ausschau hält. Das wären m.E. die offensichtlichen Wertsachen, wie Fernseher, Videorekorder, Stereoanlage usw. Auch Möbelstücke können darunter fallen. Dies alles allerdings nur, wenn der Gerichtsvollzieher bei diesen Dingen einen Wert erkennen kann, der hilft, die Schulden abzubauen.
Ich musste vor Jahren leider mal miterleben, wie ein Gerichtsvollzieher nach der Scheidung meiner Eltern, bei meiner Mutter zuhause aufgetaucht ist. In Schränken hat er nicht gekramt, sondern nur die von mir erwähnten Dinge begutachtet. Auf wertvolle Teile hat er dann den berüchtigten Kuckuck geklebt. Von alten Teilen, die bei einer Versteigerung keinen Erfolg haben würden, hat er abgesehen. Er hat meiner Mutter auch eine Hintertür offengelassen indem er sie fragte, ob das alles ihre Sachen oder ob sie geliehen sind. Ich gehe davon aus, das geliehene Sachen nicht gepfändet werden dürfen. Ein Schriftstück darüber vom Verleiher wäre wohl hilfreich. Aber nicht übertreiben. Es wäre ein bisschen auffällig, wenn nichts von den Dingen Dir gehört.
Noch eins zum Abschluss. Wenn der Gv dann wirklich vor der Tür steht, bedenke, das es auch nur ein Mensch ist, der seine Arbeit macht. Ein höflicher Ton und keine Krakelerei wäre bestimmt angebracht.
Ich wünsche Dir in Deinen finanziellen Angelegenheiten in Zukunft viel Glück und Kopf hoch, es kann mit Sicherheit nur besser werden.

Gruß
roland

Hallo, liebe Leute,
auch hallihallo

vielleicht könnt Ihr mir weiterhelfen.

Durch eigenes Verschulden - will ich ja nicht leugnen - will
der Gerichtsvollzieher demnächst auftauchen.

Ich habe Ende Jan 2002 die 2. EV abgegeben (erste im Feb
2001), bin schon vor Jan 02 krankgeschrieben bis jetzt und
noch länger, d. h., der Gerichtsvollzieher müßte doch Kenntnis
davon haben, was ist? OK, anderer Gerichtsbezirk, aber der
„alte“ GV wollt sich drum kümmern, daß es der „neue“ bekommt.

Jeder GV wird sich ein eigenes Bild machen. Den Besuch wirst du nur dann verhindern können, wenn du bezahlst.

Nun will der „neue“ GV, wenn

  • dir Forderung nicht bezahlt werden (kann ich nicht, sind
    Bankschulden, habe eh nur den pfändungsfreien Betrag zur
    Verfügung, Rest wird von ner anderen Bank schon bei der
    Krankenkasse gepfändet)
  • Pfändungsversuch erfolglos verläuft
    (was kann man denn nun tatsächlich pfänden? Ich brauche meinen
    4 Jahre alten „baby-PC“, 32 MB Ram, 2 GB FP, einfach eine
    Krücke, für meine Arbeitsuche und dann auch für Arbeit, will
    wieder im Büro tätig werden.)
  • DURCHSUCHUNG DER RÄUME
    was heißt denn bitte das? Darf der meine Sockenschublade
    durchsuchen???

Ja, das darf er.Je nachdem, wie der drauf ist, wird es das auch machen. Er wird zumindestens Einblick in die Schränke wünschen, wenn er das Gefühl hat, dass Ihr etwas versteckt. Das kommt sehr oft vor. Die sind alles gewohnt.

Ich weiß ja, daß er durch die Räume gehen kann, aber
durchsuchen??? Ich mach den Kleiderschrank gerne
auf, aber den von meinem Freund - der geht sie doch eigentlich
nix an? Und drin rumwühlen fände ich nicht so schön. Davon
abgesehen daß wir beide keine teuren Leder- oder Pelzjacken
oder Original-Van Goghs rumliegen/hängen haben…

Dann hast du ja nichts zu verbergen.

Was ist mit dem Fernseher meines Freundes? Es ist seiner,
etwas teurer.

Haltet die Originalquittung bereit.

Ich habe auch einen, im Schlafzimmer,7 Jahre

alt, damals 250 DM NP. Gesetz den Fall, daß wir uns wieder
trennen, würde ich schon gerne den einen meinen behalten…

Den kann er pfänden. Allerdings wird er das wohl nicht tun, wenn er sieht, dass sich das nicht lohnt.

Muß ich damit rechnen, daß der Gerichtsvollzieher auch die
ganzen Kartons im Keller ausräumt? Horrorvorstellung, so viel
„Müll“ :wink:)

Na ja , ausräumen wird er sie wohl nicht. Aber er kann Einblick verlangen. Übrigens auch beim Fahrzeug, Spind beim Arbeitgeber usw.

Was darf also ein Gerichtsvollzieher durchsuchen und pfänden?
Ich würde mich freuen, wenn mir jemand hier eine Antwort geben
kann! Und zur Info: wenn ich es könnte, würde ich alles
zahlen, aber ich _kann_ nicht und finde das ganze auch nicht
witzig. Im Gegenteil. Ich scheine einer der wenigen Menschen
zu sein, die das doch erheblich belastet - was meiner Genesung
auch nicht so förderlich ist :frowning: . Nur leider konnte ich den
ganzen Mist, als er losging, nicht abwenden und die liebe
Schuldnerberatung hat ihren Teil dazu beigetragen, ob mans
glaubt oder nicht :frowning:

Danke für evtl. Hilfen!

Kein Problem

Schönen Gruß

Tanja

auch schönen Gruß Marco

Ich scheine einer der wenigen Menschen
zu sein, die das doch erheblich belastet

Hallo Tanja,

es ist schon klar, daß solche Sorgen die Lebensqualität empfindlich beeinträchtigen können. Deshalb solltest Du die Ursache der Sorgen beseitigen, nämlich die Schulden. Für Teilzahlungsvereinbarungen, die über etwa ein halbes Jahr hinaus gehen, ist der GV der falsche Ansprechpartner.
Überhaupt ist zunächst zu klären, wie hoch die Schulden insgesamt sind und um welche Gläubiger es sich handelt. Ist es nur ein einziger Gläubiger, z. B. eine Bank, ist ein sinnvoller Weg, direkt mit der Rechtsabteilung der Bank zu reden. Oft ist es möglich, einen Vergleich zu erreichen. Scheitert der Versuch, handelt es sich um viele Gläubiger und ist es aussichtslos, die Verbindlichkeiten von einem normalen Einkommen innerhalb vernünftiger Zeit zu begleichen, solltest Du unbedingt über die Möglichkeit einer Privatinsolvenz nachdenken. Das Verfahren dauert zwar 6 bis 7 Jahre, aber am Ende steht die Restschuldbefreiung und in der Zwischenzeit hast Du Ruhe vor dem Gerichtsvollzieher.

Im übrigen ist manche Bank zu sehr weitgehenden Zugeständnissen bereit, wenn der Schuldner andeutet, beim Scheitern von Vergleichsgesprächen in die Insolvenz zu gehen. Dann nämlich bekommt die Bank in den meisten Fällen nichts mehr und das weiß sie auch.

Ganz egal wie miserabel die heutigen Umstände sind, aussichtslos ist es nicht. Im Gegenteil, richtig angefaßt ist es eine Chance, mit dem ganzen Altkram reinen Tisch zu machen und absehbar schuldenfrei neu zu beginnen. Einzige Voraussetzung ist, daß Du arbeitswillig bist und Dich während des Verfahrens an ein paar Formalien hältst.

Gruß
Wolfgang

Hallo Tanja,

nichts wird so heiß gegessen, wie es gekocht wird.

Ich habe Ende Jan 2002 die 2. EV abgegeben (erste im Feb
2001), bin schon vor Jan 02 krankgeschrieben bis jetzt und
noch länger, d. h., der Gerichtsvollzieher müßte doch Kenntnis
davon haben, was ist? OK, anderer Gerichtsbezirk, aber der
„alte“ GV wollt sich drum kümmern, daß es der „neue“ bekommt.

Der neue Gerichtsvollzieher wird veranlasst sein dich nochmals zu besuchen, da ein Wohnungswechsel vorliegt. Er hat demnach zu überprüfen, ob du dich auch finanziell, evtl. neuer AG, verbessert hast. Er kommt übrigens nur, wenn er einen Auftrag hat, nicht allein um dich zu prüfen.

Das Ankündigungsschreiben ist ein Formbrief in dem alle rechtlich relevanten Ankündigungen vorgenommen werden. D.h. nicht, daß das alles durchgezogen wird.

Er wird sich hinsetzen dich fragen, ob du bezahlen kannst und dann deine Vermögensverhältnisse abfragen. Wenn deine angaben mit seinem „Eindruck“ übereinstimmen, wird er nichts mehr weiter unternehmen. Verweise übrigens auf die EV mit Datum und Aktenzeichen und betone, daß sich an den dort angegebenen Verhältnissen nichts geändert hat. (Natürlich nur, wenn das auch so ist)

Tatsächlich werden zur Zeit nur Bares und Konten gepfändet. Auf Versteigerungen bringen viele Artikel nicht genügend Geld, um die Pfändung zu rechtfertigen. Der Ertrag muss im Verhältnis zum Beschaffungswert stehen. D.h. Dein alter Computer wird ca. 150 Euro bringen, der Beschaffungswert war aber z.B. 800 Euro und die Schuld beträgt 20.000 Euro. Das wäre kein Verhältnis.

Also ruhig bleiben und freundlich sein, alle Fragen beantworten.

Nur ein Tip, mich hat mal jemand wegen Betruges verklagt, weil die EV nicht mit einem Pfändprotokoll übereinstimmte; daher, nicht unterschreiben, du musst es nicht, zumal du vor weniger als 2 Jahren die EV geleistet hast. Wenn du ihm das sagst, sieht er daß du Rechtskenntnisse hast und ist gleich ganz freundlich.

Es ist möglich, daß ein Schuldner die Dursuchung beantragt hat. Daher muss er durchgehen. Wie gesagt, wenn kein echter Ölschoinken an der Wand hängt und die Möbel nicht neu sind, und der Fernseher älter als ein Jahr besteht für Mobiliar keine Gefahr. ansonsten sagst du, daß es deinem Freund gehört und benennst diesen als Zeugen. Der GV macht sich auch keine Arbeit, er will nur was ins Protokoll schreiben können.

Danke für evtl. Hilfen!

Bitte.

PS: Pfändungen sind keine Schande, es gibt mehr Leute denen es geht wie dir, als du ahnst. Schiel mal in die Tasche des GV, was der an diesem Tag noch so alles vorhat.

Gruss
winkel

Hallo Roland,

Ausschau hält. Das wären m.E. die offensichtlichen Wertsachen,
wie Fernseher, Videorekorder, Stereoanlage usw. Auch
Möbelstücke können darunter fallen. Dies alles allerdings nur,
wenn der Gerichtsvollzieher bei diesen Dingen einen Wert
erkennen kann, der hilft, die Schulden abzubauen.

Ich weiß nicht, bei doch einigen 1000 Euro einen Baby-Computer, den ich für die Arbeitsuche brauche, meinen Uralt Fernseher und Videorecorder pfänden? Leider sind der Fernseher und der VR mir tatäschlich geschenkt worden - Originalquittung wird nicht mehr aufzutreiben sein… Der alte Gerichtsvollzieher hat die „Werte“ gesehen und etwas gelächelt… daher hoffe ich, daß der neue auch so kulant ist. Aber man weiß ja nie :confused:

ob das alles ihre Sachen oder ob sie geliehen sind. Ich gehe
davon aus, das geliehene Sachen nicht gepfändet werden dürfen.
Ein Schriftstück darüber vom Verleiher wäre wohl hilfreich.
Aber nicht übertreiben. Es wäre ein bisschen auffällig, wenn
nichts von den Dingen Dir gehört.

Aber mir gehört wirklich kaum was! Von Wert sowieso nix. Möbel? Ein Küchentisch für neu 100 DM? Stühle, gebraucht, je 20 DM? Der erwähnte Baby-PC, der vor Jahren 600 DM gekostet hat und den ich brauche?

Noch eins zum Abschluss. Wenn der Gv dann wirklich vor der Tür
steht, bedenke, das es auch nur ein Mensch ist, der seine
Arbeit macht. Ein höflicher Ton und keine Krakelerei wäre
bestimmt angebracht.

Ja, das war ich schon beim letzten, weil ich ja auch nur finde, daß sie Menschen sind und es bestimmt schwer genug haben. Hat wohl auch geholfen, bin beim Pfändungstermin und den beiden EV gut mit ihm ausgekommen.

Ich wünsche Dir in Deinen finanziellen Angelegenheiten in
Zukunft viel Glück und Kopf hoch, es kann mit Sicherheit nur
besser werden.

Danke und Gruß

Tanja

Hallo Marco,

Jeder GV wird sich ein eigenes Bild machen. Den Besuch wirst
du nur dann verhindern können, wenn du bezahlst.

Und das kann ich leider nicht.

  • DURCHSUCHUNG DER RÄUME
    was heißt denn bitte das? Darf der meine Sockenschublade
    durchsuchen???

Ja, das darf er.Je nachdem, wie der drauf ist, wird es das
auch machen. Er wird zumindestens Einblick in die Schränke
wünschen, wenn er das Gefühl hat, dass Ihr etwas versteckt.
Das kommt sehr oft vor. Die sind alles gewohnt.

Ja und die vernünftigen Leute müssen es ausbaden - wie immer :frowning:(

auf, aber den von meinem Freund - der geht sie doch eigentlich
nix an? Und drin rumwühlen fände ich nicht so schön. Davon
abgesehen daß wir beide keine teuren Leder- oder Pelzjacken
oder Original-Van Goghs rumliegen/hängen haben…

Dann hast du ja nichts zu verbergen.

Habe ich auch nicht, aber mein Freund findet es nicht so prickelnd, daß er dann überall, auch in seine Sachen, suchen darf.

Was ist mit dem Fernseher meines Freundes? Es ist seiner,
etwas teurer.

Haltet die Originalquittung bereit.

OK, die hat er wohl, aber ansonsten haben wir für viele Sachen keine QUittung. Weil auch vieles geschenkt ist. Und muß nicht sein, daß der Schenkende erfährt, daß wir die Quittung brauchen ohne Versicherungsschaden oder eine „Schenkungsurkunde“ für etwas, das nicht viel wert hat…

Ich habe auch einen, im Schlafzimmer,7 Jahre

alt, damals 250 DM NP. Gesetz den Fall, daß wir uns wieder
trennen, würde ich schon gerne den einen meinen behalten…

Den kann er pfänden. Allerdings wird er das wohl nicht tun,
wenn er sieht, dass sich das nicht lohnt.

Bei einem Schuldbetrag von mehreren 1000 E lohnt sich das hoffentlich nicht :confused:

Muß ich damit rechnen, daß der Gerichtsvollzieher auch die
ganzen Kartons im Keller ausräumt? Horrorvorstellung, so viel
„Müll“ :wink:)

Na ja , ausräumen wird er sie wohl nicht. Aber er kann
Einblick verlangen. Übrigens auch beim Fahrzeug, Spind beim
Arbeitgeber usw.

Darf mein Freund angeben, daß er das „unter Protest“ macht? Denn es ist nix in seinem Auto zu finden, aber wie gesagt, er findet das nicht so dolle…

Keller: Na dolle, meine (auch wieder Uralt!) Werbegeschenk-Stereoanlage-mit-50-DM-Zuzahlung ist noch im Keller - wir wissen ja nicht, ob wir ewig zusammenbleiben wollen… daher ist sie noch da. In einem Umzugskarton seit dem Umzug. Soll ich die lieber offensichtlich in den Keller stellen?

Danke erstmal,

Gruß

Tanja

Hallo Wolfgang,

Ursache der Sorgen beseitigen, nämlich die Schulden.

Das kann ich nicht, weil es zu viel ist, mir schon mein Krankengeld gepfändet wird (was eigentlich eine Sozialleistung ist), von einer KOntopfändung bin ich wieder abgekommen, weil ich denen klar gemacht habe, daß ich mit einer Pfändung auf dem Konto noch schlechtere Chancen habe eine Arbeit zu finden. (Mach mal einem neuen Chef in der Probezeit klar, daß man zum Gericht muß deswegen - der wird sich bedanken…) Wobei das mit drohender Lohnpfändung schon schwer genug ist. Leider habe ich nicht nur bei einer Bank Schulden, wenn ich mit einer eine Vereinbarung treffe und eine andere pfändet dann, dann kann ich die Vereinbarung vergessen, weil ich ja wenigstens ein paar Kröten zum Leben brauche. Soo dolle ist der pfändungsfreie Betrag auch nicht, bekomm nunmal keine 2000 E netto oder auch brutto.

Necksich fände ich, wenn sich eine Bank finden läßt, die zusammenlegen will. Dann würde das alles einfacher sein, eine Rate ist leichter und ohne drohende Lohnpfändung und das im wahrsten Sinne des Wortes auf die Nerven gehende Hin und Her mit den Banken kann ich auch schneller gesund werden… Nur wer gibt jemandem mit dem Background noch einen Kredit?

Insolvenzverfahren - schön und gut, mir teilte meine „liebe“ Schuldnerberatung mit, daß sich das 1. bei mir nicht lohnt, weil es noch „zu wenig“ sei - so ca. 45 k DM - wenn ich Arbeit finde, ist es dann mit Pfändung oder Vereinbarungen in 5-6 Jahren „gegessen“, 2. das beste, was mir passieren könnte die EV während meiner (damaligen) AL-Zeit abzugeben und 3. muß man das Gerichtsverfahren schon noch selbst zahlen, nicht an die Schulden rangehängt werden. Toll. wenn ich das Geld hätte, würde ich schon anfangen in Raten zu zahlen :frowning: Mal sehen, das ganze soll vielleicht bald anders geregelt werden, hinten an die Schulden gehängt werden. Aber wenn sich nur ein Gläubiger quer stellt - was gut sein kann, sind schon sehr harte Brocken darunter - ist das ganze erledigt und ich habe noch die zusätzlichen Gerichtskosten.

Mit einem Vergleich sind wohl einige zufrieden, aber - wie soll ich 4000 Euro anbieten bei z. B. 5500 E Schulden (bei einer Bank), wenn ich die 4000 E nicht habe???

Voraussetzung ist, daß Du arbeitswillig bist und Dich während
des Verfahrens an ein paar Formalien hältst.

Mit „arbeitswillig“ habe ich kein Problem, nur ich habe keine Arbeit mehr und nach meiner Gesundschreibung habe ich nur noch ein paar Wochen Anspruch auf AL-Geld, dann kommt die AL-Hilfe.

Davon kann ich nun wirkich gar nix mehr bezahlen.

Ach so, das Internet ist mein einziges Hobby, das ein bischen kostet, falls sich hier jemand (nicht Du! :smile: )wundert, daß ich es mir leisten kann online zu sein. Außerdem ist es „mein Tor zur Welt“, sonst würde ich mich wahrscheinlich schon längst allabendlich an einer Flasche festhalten (nur, das ist ganz schön teuer) :frowning:( Außerdem bin ich ne Computerratte :smile:

Schönen Gruß

Tanja

Hallo Winkel,

Der neue Gerichtsvollzieher wird veranlasst sein dich nochmals
zu besuchen, da ein Wohnungswechsel vorliegt. Er hat demnach
zu überprüfen, ob du dich auch finanziell, evtl. neuer AG,
verbessert hast. Er kommt übrigens nur, wenn er einen Auftrag
hat, nicht allein um dich zu prüfen.

Ich weiß ja sogar, wer das denn nun schon wieder veranlaßt hat.

Wäre froh, wenn ich mich verbessert hätte und einen neuen AG hätte… :confused:

weiter unternehmen. Verweise übrigens auf die EV mit Datum und
Aktenzeichen und betone, daß sich an den dort angegebenen
Verhältnissen nichts geändert hat. (Natürlich nur, wenn das
auch so ist)

Jepp, ok, mach ich, weil - is so.

um die Pfändung zu rechtfertigen. Der Ertrag muss im
Verhältnis zum Beschaffungswert stehen. D.h. Dein alter
Computer wird ca. 150 Euro bringen, der Beschaffungswert war
aber z.B. 800 Euro und die Schuld beträgt 20.000 Euro. Das
wäre kein Verhältnis.

Könnte ich das als Begründung angeben, daß es in keinem Verhältnis steht? Mein PC war eher 600 DM! günstig (Quittung ist da) , vor ca. 4 Jahren, der bringt doch nie und nimmer mehr als 50 Euro und mit meinen anderen „Wert“-Gegenständen verhält es sich ähnlich. Geschenkt, aber leider die Quittung nicht (wer läßt sich ne Quittung geben, wenn noch alles i. O. ist?) und wirklich nix wert.

Also ruhig bleiben und freundlich sein, alle Fragen
beantworten.

Bin ich - freundlich. Ruhig - naja, nervös, aber ruhig in Bezug auf aggressiv bin ich dann (!) schon. Weil ich eben Schiß habe, daß jemand mir mein bischen Technik pfändet, das nix wert ist bei einem Haufen Schulden… Einfach nur um was in der Hand zu haben… Kann ich ggf. auch sagen, daß der alte Gerichtsvollzieher von den Sachen nix haben wollte und um die Protokolle von ihm bitten?

Nur ein Tip, mich hat mal jemand wegen Betruges verklagt, weil
die EV nicht mit einem Pfändprotokoll übereinstimmte; daher,
nicht unterschreiben, du musst es nicht, zumal du vor weniger
als 2 Jahren die EV geleistet hast. Wenn du ihm das sagst,
sieht er daß du Rechtskenntnisse hast und ist gleich ganz
freundlich.

Da sich meine Vermögensverhältnisse seitdem nicht geändert haben, ich aber meinen Fernseher und VR z. B. nicht angegeben habe (der „alte“ GV meinte, daß es nicht notwendig sei - zu wenig wert, als er das gesehen hatte) würde das Pfändungsprotokoll beim neuen evtl. anders aussehen - ist schon richtig. Ich habe innerhalb von 2 Jahren 2 x die EV abgeben, der neue will wohl noch eine von mir haben. Hast Du zufällig ne Quelle, wo das steht, daß ich das Pfändungsprotokoll nicht unterschreiben muß? Und wir haben jetzt natürlich mehr Sachen in der Wohnung, weil mein Freund einige Sachen hat. OK, meist mit Quittung, aber eben nicht alles.

und der Fernseher älter als ein Jahr besteht für Mobiliar

Älter als ein Jahr! Wäre ja froh, wenn mein PC jünger als 4 wäre, dann wäre er vielleicht keine Krücke und könnte besser mit arbeiten :wink: Aber da fehlt eben das Geld für einen neuen, weil ich ja schon einige Zeit abgezahlt habe und dann leider nicht mehr konnte.

keine Gefahr. ansonsten sagst du, daß es deinem Freund gehört
und benennst diesen als Zeugen. Der GV macht sich auch keine
Arbeit, er will nur was ins Protokoll schreiben können.

Ihn als Zeugen benennen (sollte schon anwesend sein, wie :wink: ), das reicht?

PS: Pfändungen sind keine Schande, es gibt mehr Leute denen es
geht wie dir, als du ahnst. Schiel mal in die Tasche des GV,
was der an diesem Tag noch so alles vorhat.

Ja,ich hatte mich mit meinem „alten“ GV mal unterhalten, als ich bei ihm war zwecks EV… die Berge von Akten! Und viele erscheinen nciht mal zum Termin der EV oder sind nicht da wenn der GV sich angekündigt hat… (Berlin - Neukölln :frowning:( - wohl _der_ Bezirk) … aber so wahnsinnig bin ich nicht, ein Ex von mir hat mal nicht drauf reagiert und dann kamen die Herren in Grün :wink: (war aber wohl Schulden beim Land (Bund) ). Aber darauf kann ich seeehr gut verzichten - ist mir schon unangenehm genug so wie es ist…

Danke und Gruß

Tanja

Hallo Tanja,

Deine Aussagen hinsichtlich Vergleichsgesprächen mit Gläubigern enthalten entscheidende Irrtümer. Wenn ein Schuldner vor der Insolvenz steht, geht es für den Gläubiger um den Totalverlust seiner Forderung. Außerdem bleibt er auf den Kosten der Rechtsverfolgung sitzen. Unter solchen Umständen unterhält man sich nicht etwa um eine Quote von 80 oder 90%, höchstens 20% sind schon realistischer. Aufgabe eines Vermittlers/Anwalts/Schuldnerberaters ist dabei u. a., auch dem Gläubiger zu verdeutlichen, daß man in einem Boot sitzt. Es geht darum, ob der Gläubiger rein nichts mehr bekommt oder ob er mit sehr wenig Geld zufrieden ist und dann Ruhe gibt. Wenn der Verhandler wegen einer wenig hilfreichen Ermäßigung um 10 oder 20% verhandelt, macht er dagegen einen aussichtslosen und hundsmiserablen Job.

Wenn die Schulden nur hoch genug sind, ist die andere Seite schon mal mit einem symbolischen Betrag zufrieden und der Schuldner ist mit wenigen Tausendern eine Millionenschuld los. Dafür muß dem Gläubiger nur verdeutlicht werden, daß „der Zug abgefahren“ ist, es ist nichts mehr zu holen, er kann nur noch verlieren. Entweder Vernunft und es gibt ein bißchen Geld oder es gibt überhaupt nicht mehr. Auf diese Weise kommt fast jeder Gläubiger zur Vernunft. Falls nicht, ist das auch keine Katastrophe, dann gibts eben nichts mehr.

Nun kann man über 1000 € schwerer reden als über eine Mio. Bei einem großen Betrag sieht eben jeder die Aussichtslosigkeit von Eintreibungsversuchen ein. Einfach ist das alles nicht, zumal zwischengeschaltete Anwälte nichts zu verlieren haben. Die holen sich ihre BRAGO-Sätze nötigenfalls von ihrem Auftraggeber und viele Winkeladvokaten leben davon, daß sie die Schulden armer Teufel durch blödsinnige Maßnahmen immer höher treiben. Aber auch solche Leute kommen bei einer Insolvenz zwangsweise zur Vernunft. Wenn nämlich Verhandlungen scheitern, können hartleibige Gläubiger das Verfahren nicht aufhalten und auch die vollständige Restschuldbefreiung nicht verhindern. Die Zeit ist auch vorbei, als ein paar fehlende Mark für Anwaltkosten das private Insolvenzverfahren verhindern konnten. Der Fehler des Systems wurde per Novelle inzwischen geheilt.

Schließlich halte ich den Rat, sich in die EV zu retten, für unsinnig. Titulierte Forderungen können 30 Jahre lang verfolgt werden! Nach der ersten EV folgt die nächste usw. und die Schulden wachsen über Zinsen und Rechtsverfolgung beträchtlich.

Das Inso-Verfahren nimmt dem Schuldner das Risiko von Zahlungsengpässen durch Krankheit und Arbeitslosigkeit von den Schultern. Wer sich redlich um Arbeit bemüht und keine Vermögenswerte beiseite schafft, kommt zur Restschuldbefreiung, selbst dann, wenn im Laufe der Zeit kein Cent an Gläubiger geflossen ist.

Jeder Fall ist individuell zu beurteilen. Mancher Schuldner schafft 100.000 € in einem Jahr durch Zahlung weg. Der geht nicht ins viel länger dauernde Inso-Verfahren. Einem anderen Schuldner schnüren 20.000 € die Zukunft ab, weil der Job nicht so viel hergibt, um Zins und Tilgung zu bezahlen und auch immer wieder Arbeitslosigkeit droht. Dann kann auch schon bei einem relativ geringen Schuldenbetrag eine Inso sinnvoll sein.

Das Inso-Verfahren hat noch eine ganze Reihe von Schwächen. Die Privatinsolvenz ist aber inzwischen so praktikabel geworden, daß sich niemand mehr sein Leben durch Schulden auf Dauer versauern lassen muß. Es ist darüber hinaus eine Chance, die Vermögensverhältnisse nachhaltig in Ordnung zu bringen, weil eine Gewöhnung eintritt, daß es Ratenkäufe und Bankkredite für Konsumwünsche einfach nicht gibt. Die meisten Betroffenen sehen bald, daß es sich damit hervorragend und unbeschwert leben läßt.

Gruß
Wolfgang

1 Like

Hallo Tanja,

das meiste haben ja andere schon geschrieben, so dass ich nur mal auf etwas anderes hinweisen möchte:

Hast du schon mal an einen Insovenzantrag gedacht?
Nach der 2. EV scheint ja wohl fest zu stehen, dass du so nicht von deinen Verpflichtungen runterkommst.
Lieber sieben Jahre „Wohlverhalten“ als ein ganzes Leben lang den GV vor der Tür zu haben.

Gruß
HaWeThie

Hallo Tanja,

ich habe hier den Eindruck du machst Dir zu viele Gedanken. Bis auf den Fernseher deines Freundes, der etwas mehr wert sein könnte, scheinst Du nix pfändbare zu haben. Ich denke, die wird der neue GV genauso sehen wie der alte.
Also halt die Quittung für den Fernseher deines Freundes bereit und lass das bekannte Verfahren über dich ergehen. Wenn der neue kein Kotzbrocken ist, verläuft es genauso wie beim alten. Ich hab sowohl (als Unbeteiligter) mit einem leibhaftigen GV gesprochen als auch mal eine reportage gesehen. So wie das dein alter GV gemacht hat, ist dies wohl der Regelfall.

Ansonsten kann ich nur hawiethie und Wolfgang D. beipflichten, geh zur (neuen) Schuldnerberatung und lass dir die Privatinsolvenz ausführlich erklären, auch wenn es ev. knapp wird (s. Einschätzung deiner alten Schuldnerberatung).

Tschuess Marco.

Hallo Marco,

Jeder GV wird sich ein eigenes Bild machen. Den Besuch wirst
du nur dann verhindern können, wenn du bezahlst.

Und das kann ich leider nicht.

  • DURCHSUCHUNG DER RÄUME
    was heißt denn bitte das? Darf der meine Sockenschublade
    durchsuchen???

Ja, das darf er.Je nachdem, wie der drauf ist, wird es das
auch machen. Er wird zumindestens Einblick in die Schränke
wünschen, wenn er das Gefühl hat, dass Ihr etwas versteckt.
Das kommt sehr oft vor. Die sind alles gewohnt.

Ja und die vernünftigen Leute müssen es ausbaden - wie immer

((

Woher weiß man, wer vernünftig ist oder nicht? Das sehen wir hier auch nicht.

auf, aber den von meinem Freund - der geht sie doch eigentlich
nix an? Und drin rumwühlen fände ich nicht so schön. Davon
abgesehen daß wir beide keine teuren Leder- oder Pelzjacken
oder Original-Van Goghs rumliegen/hängen haben…

Dann hast du ja nichts zu verbergen.

Habe ich auch nicht, aber mein Freund findet es nicht so
prickelnd, daß er dann überall, auch in seine Sachen, suchen
darf.

Er wird es wohl nicht machen. Nur wenn er den Eindruck gewinnt, dass eventuell etwas zu „holen“ sei. Ansonsten wird er kommen, sich mit dir unterhalten und einmal durch die Räume gehen. Das wird es dann gewesen sein.

Was ist mit dem Fernseher meines Freundes? Es ist seiner,
etwas teurer.

Haltet die Originalquittung bereit.

OK, die hat er wohl, aber ansonsten haben wir für viele Sachen
keine QUittung. Weil auch vieles geschenkt ist. Und muß nicht
sein, daß der Schenkende erfährt, daß wir die Quittung
brauchen ohne Versicherungsschaden oder eine
„Schenkungsurkunde“ für etwas, das nicht viel wert hat…

Wie gesagt, da wird wohl nichts passieren. Außer Ihr habt irgendwelche wertvolle Teppiche , Gemälde oder so.

Ich habe auch einen, im Schlafzimmer,7 Jahre

alt, damals 250 DM NP. Gesetz den Fall, daß wir uns wieder
trennen, würde ich schon gerne den einen meinen behalten…

Den kann er pfänden. Allerdings wird er das wohl nicht tun,
wenn er sieht, dass sich das nicht lohnt.

Bei einem Schuldbetrag von mehreren 1000 E lohnt sich das
hoffentlich nicht :confused:

Kann man ausschließen

Muß ich damit rechnen, daß der Gerichtsvollzieher auch die
ganzen Kartons im Keller ausräumt? Horrorvorstellung, so viel
„Müll“ :wink:)

Na ja , ausräumen wird er sie wohl nicht. Aber er kann
Einblick verlangen. Übrigens auch beim Fahrzeug, Spind beim
Arbeitgeber usw.

Darf mein Freund angeben, daß er das „unter Protest“ macht?
Denn es ist nix in seinem Auto zu finden, aber wie gesagt, er
findet das nicht so dolle…

Er kann Einblick verlangen. Hängt alles von seinem Eindruck ab.
Wird er aber wohl nicht machen.

Keller: Na dolle, meine (auch wieder Uralt!)
Werbegeschenk-Stereoanlage-mit-50-DM-Zuzahlung ist noch im
Keller - wir wissen ja nicht, ob wir ewig zusammenbleiben
wollen… daher ist sie noch da. In einem Umzugskarton seit
dem Umzug. Soll ich die lieber offensichtlich in den Keller
stellen?

Wenn er nach Vermögenswerten fragt, sagst du Ihm einfach, das du noch so ein Ding hast. Vermutlich wird er dann müde lächeln und wieder gehen, ohne sich das Ding angeschaut zu haben.

Danke erstmal,

Gern geschehen Marco

Gruß

Tanja

Hi Tanja,

erstmal vorab: Er tut dir nix!
also du kannst deine Ängste und Befürchtungen hintenan stellen.
Nach deinen angaben wird das ähnlich ablaufen, wie bei dem ersten GV. also ganz ruhig bleiben.

Der neue Gerichtsvollzieher wird veranlasst sein dich nochmals
zu besuchen, da ein Wohnungswechsel vorliegt.

Ich weiß ja sogar, wer das denn nun schon wieder veranlaßt
hat.

Nicht aufregen. Die dürfen das. Und gerade öffentliche Stellen und große Firmen gehen da einfach nach Schema F, da hat keiner persönlich was gegen dich. Ist alles Routine. (Leider)

Wäre froh, wenn ich mich verbessert hätte und einen neuen AG
hätte… :confused:

Glaub ich dir! Ich krieg seit 7 Jahren keinen Job, weil ich Schulden hab. Seitdem lach ich über die GV und die Briefe, die mir „Unanehmlichkeiten“ androhen. Ich hab sogar mal an die firmen geschrieben und gesagt: Stellt mich ein, dann arbeite ich meine Schulden bei euch ab. Wollten sie aber nie!!! die Idioten.

Könnte ich das als Begründung angeben, daß es in keinem
Verhältnis steht? Mein PC war eher 600 DM! günstig (Quittung
ist da) , vor ca. 4 Jahren, der bringt doch nie und nimmer
mehr als 50 Euro und mit meinen anderen „Wert“-Gegenständen
verhält es sich ähnlich. Geschenkt, aber leider die Quittung
nicht (wer läßt sich ne Quittung geben, wenn noch alles i. O.
ist?) und wirklich nix wert.

Es wird reichen, wenn du sagst, dass der Kasten sounsoalt ist. Der weiss, was das am Markt bringt.

Zudem, wenn du am Tisch mit ihm sitzt und er das protokoll fertigt, sag ihm einfach, daß schon Pfändungen da waren und keine pfändbaren Gegenstände gefunden wurden. Das wird reichen.

Da sich meine Vermögensverhältnisse seitdem nicht geändert
haben, ich aber meinen Fernseher und VR z. B. nicht angegeben
habe (der „alte“ GV meinte, daß es nicht notwendig sei - zu
wenig wert, als er das gesehen hatte) würde das
Pfändungsprotokoll beim neuen evtl. anders aussehen - ist
schon richtig. Ich habe innerhalb von 2 Jahren 2 x die EV
abgeben, der neue will wohl noch eine von mir haben. Hast Du
zufällig ne Quelle, wo das steht, daß ich das
Pfändungsprotokoll nicht unterschreiben muß? Und wir haben
jetzt natürlich mehr Sachen in der Wohnung, weil mein Freund
einige Sachen hat. OK, meist mit Quittung, aber eben nicht
alles.

Also ich habe seit 5 Jahren kein Protokol mehr unterschrieben.
Es ist so, daß der GV ja deine Angaben entgegennimmt und bezeugt, daß das so ist laut augenschein. Du bruachst eigentlich garnicht mehr unterschreiben, um das zu betätigen, weil es amtlich festgestellt ist.

Wenn du nun aber unterschreibst, bestätigst du das was er aufgenommen hat. Wenn du nicht unterschreibst, und jemand will dir an den Karren, dann kannst du immer noch sagen, daß der GV sich verschrieben hat.

Ihn als Zeugen benennen (sollte schon anwesend sein, wie :wink: ),
das reicht?

Er muss nicht anwesend sein, denn der GV wird sich hüten auch noch zeugen zu laden und zu vernehmen. Und das mit den Quittungen ist nicht so schlimm, mann muss nicht jedes Teil einzeln mit Quittung als -Eigentum nachweisen.

gruss
winkel

PS: biete dem Mann gleich nen Platz in der Küche an (kann man besser schreiben als im WZ). und biete ihm auch nen Kaffee oder Wasser an. Auch wenn er ablehnt, wird er doch den Eindruck erhalten, daß du anders bist als die anderen „Schuldenmacher“, wo er aufpassen muss, dass er nicht verhauen wird. Außerdem sieht er ja, daß du bereits TZ leistest.

Hi!

1.) Fernseher: gehört Dir nicht, ist nicht pfändbar. Evtl. wäre es günstig, wenn Dein Freund bei dem Besuch des GV zugegen wäre, um das zu bestätigen.
Auf der Kaufpreisquittung steht ja kein Name.

2.) GV allgemein: ich hatte mal die Ehre, mit einem GV zu sprechen, weil ich einen Strafzettel zu spät bezahlt hatte. Inzwischen war das Geld aber überwiesen, ich habe aber keinen Auszug finden können, als der GV kam. Dennoch hat er mir geglaubt und ist nach einem Kaffee wieder abgezogen. Er meinte, er sei nicht fdafür da, irgendwelchen armen Hunden das letzte Hemd wegzunehmen, sondern berechtigte Forderungen durchzusetzen, indem er hochwertige Dinge pfändet, die der Gepfändete nicht unbedingt braucht.
Normale (!) PCs, TVs, Radiogeräte, Kleidung u.s.w. wird sowieso nicht gepfändet. Ein Auto jedoch mit hoher Wahrscheinlichkeit schon (solange es noch Sinn macht und das Ding fährt).

Also mache Dir mal keinen Kopf um den GV sondern lieber darum, finanziell wieder auf die Beine zu kommenm.

Viel Erfolg!

Grüße,

Mathias

Danke…
…schön für die Tips und Hinweise, haben mir doch ein wenig geholfen! Werd dem wohl doch jetzt etwas gelassener entgegensehen.

Schönen Gruß

Tanja