Hallo,
ich habe zwei fragen und hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
Frage 1:
Ist der Betriebsrat auch für Praktikanten (keine Schülerpraktikanten) zuständig, wenn diese mehr als zwei Wochen im Betrieb z.B. Wareneingang arbeiten und die dazu gehörigen Arbeiten erledigt.
Frage 2:
Ist ein Mitarbeiter im verkauf verpflichtet sperrige bzw. Schwere Waren (z.B. 40 KG Säcke oder sperrige Steine) dem Kunde per Hand ohne Einladehilfe ins Auto einzuladen?
Ist der Betriebsrat auch für Praktikanten (keine
Schülerpraktikanten) zuständig, wenn diese mehr als zwei
Wochen im Betrieb z.B. Wareneingang arbeiten und die dazu
gehörigen Arbeiten erledigt.
BetrVG,§ 5(1) Arbeitnehmer (Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer) im Sinne dieses Gesetzes sind Arbeiter und Angestellte einschließlich der zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten […]
Ja.
Frage 2:
Ist ein Mitarbeiter im verkauf verpflichtet sperrige bzw.
Schwere Waren (z.B. 40 KG Säcke oder sperrige Steine) dem
Kunde per Hand ohne Einladehilfe ins Auto einzuladen?