Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Community,
leider ist mir kein passenderer Titel eingefallen. Mein geliebter Vater ist vor zwei Wochen unerwartet im Alter von 50 Jahren gestorben. Meine Mutter hat nun einen rechtlichen Anspruch auf eine Witwenrente. Momentan hat meine Mutter eine Hauptjob und einen Basisjob.
Meine Frage nun, darf meine Mutter ihren Basisjob weiter ausüben bis sie die Witwenrente erhält, oder sollte sie ihn jetzt schon kündigen damit sie nicht noch mehr Abzüge bei der Witwenrente erhält?
Ich danke Ihnen schonmal vielmals vom Herzen für Ihre Hilfe.
Hallo Eddy,
erstmal herzliches Beileid, das ist wirklich schlimm Aber erstmal habt Ihr überhaupt keinen Zeitdruck, Deine Mutter kriegt für drei Monate noch die volle Rente weiter. Und bis dahin hast Du erstmal Zeit, in aller Ruhe bei der Rentenversicherung anzurufen und für Euren individuellen Fall (wieviel Hinterbliebenenrente? Wieviel Einkommen Deiner Mutter durch die beiden Jobs?) klären zu lassen, wieviel da in diesem oder jenem Fall rüberkommt.
Alles Gute für Euch!
Lies mal hier rein, es erklärt auch mit Beispielen wie das eigene Einkommen (aus Arbeit, Zinsen, Mieten…) auf die Witwenrente angerechnet wird.
Wie schon gesagt, hat man das sogenannte Sterbevierteljahr genug Zeit sich um die Dinge zu kümmern und sich evtl. beraten zu lassen, wieviel des Einkommens auf die Witwenrente angerechnet wird, also um wie viel die gekürzt würde.
Es gibt aber Freibeträge ( um die 800 €) und auch bei den Einkünften werden Pauschalen abgezogen.
Es bleibt also sicher reichlich Rente übrig.
Zwecks Info und Hilfe kann man sich an seine Wohnortgemeinde wenden. Dort beraten ehrenamtlich tätige Mitarbeiter der Rentenversicherung bei Anträgen und allen Fragen rund um die Rente.
das mit dem Sterbevierteljahr wussten ich gar nicht… der Tot meiens Vaters war zum Glück der erste Tod der auf mein Leben auswirkungen hat, daher hab ich momentan noch keine Ahnung gehabt.
Damit es nicht missverständlich ist.
Das Sterbevierteljahr gilt natürlich nur, wenn der Verstorbene bereits Rentner war. Denn sonst kann ja keine Zahlung weiterlaufen !