nehmen wir an, eine Firma (Einzelhandel) macht Verträge im Laden (z.B. Mobilfunk u.ä.). Der Kunde erhält das Original und die Kopie bleibt bei der Firma.
Soweit ich weiß, dürfen diese Kopien eine bestimmte Zeit lang aufgehoben werden. Wie sieht es jetzt aber aus, wenn diese Kopien noch einmal elektronisch festgehalten werden (Name, Anschrift, Passwörter etc.) und diese auf dem Firmennetzwerk gespeichert werden?
Ist das erlaubt und wenn ja, wie lange dürfen diese Daten behalten werden?
nehmen wir an, eine Firma (Einzelhandel) macht Verträge im
Laden (z.B. Mobilfunk u.ä.). Der Kunde erhält das Original und
die Kopie bleibt bei der Firma.
Soweit ich weiß, dürfen diese Kopien eine bestimmte Zeit lang
aufgehoben werden. Wie sieht es jetzt aber aus, wenn diese
Kopien noch einmal elektronisch festgehalten werden (Name,
Anschrift, Passwörter etc.) und diese auf dem Firmennetzwerk
gespeichert werden?
Ist das erlaubt und wenn ja, wie lange dürfen diese Daten
behalten werden?
Solange sie der Geschäftsbeziehung dienen und dazu wichtig sind.
Ausserdem wird es wahrscheinlich in den AGBs angegeben sein wie lange die Firma das aufheben will.