Hallo zusammen,
ich hätte ein paar Fragen zu folgendem Fall:
Partner 1 und Partner2, im weitern nur P1 un dP2 genannt, wollen sich trennen. Man ist nach deutschem Recht verheiratet.
Der Zugewinn innerhalb der 6jährigen Ehe beläuft sich auf ca. 15.000 Euro, meist in Anlagevermögen (Möbel und so).
P1 bezieht derzeit ALHI in Höhe von ca. 1.400 Euro.
P2 hat eine Halbtagsstelle mit ca. 450 Euro und einen Nebenjob der ca. 250 Euro bringt. In dem Nebenjob werden aber noch ca. 400 Euro schwarz gezahlt. Somit beläuft sich das offizielle Einkommen von P2 auf ca. 650 Euro, inoffiziell auf ca. 1.050 Euro.
P1 hat kein Interesse die Vermögensverhältnisse von P2 „anzuschwärzen“.
Beide Partner waren während der Ehe immer in Beschäftigungsverhältnissen oder haben Transferleistungen bezogen (ALG, ALHI oder UG). Es gibt keine Kinder oder sonstige unterhaltspflichtige Personen.
Fragen:
-
Muss einer von beiden damit rechnen im Falle einer Trennung (Trennungsjahr mit dem Zielsetzung der Scheidung) Ehegattenunterhalt zu zahlen, wenn ja, wer von den beiden und in welcher Höhe? (ruhig die o.a. Zahlen benutzen)
-
Wie ändert sich die Situation wenn P1 wieder ein Arbeitsverhältnis aufnimmt?
-
Unter welchen Vorrausetzungen ist eine „Härtescheidung“ möglich?
Beide sind sich einig, das es nicht mehr geht, der eine der Partner ist Ausländer, womit die Gefahr besteht, das dieser sich während des Trennungsjahres in sein Heimatland zurückzieht und damit den Abschluss des Vorganges erschwert. Diesbezügliche Bestrebungen bestehen zur Zeit nicht, aber was nicht ist kann ja noch werden. -
Das Anspruch auf einen Versorgungsausgleich besteht ist klar, wie aber verhält es sich in dem Falle in dem der eine Partner wieder in sein Heimatland verzieht?
Und hier noch eine Ergänzung zum Status Quo von den beiden:
Noch leben beide zusammen in einer Mietwohung, wobei P2 sich weigert sich angemessen an den gemeinsamen Kosten zu beteiligen (Miete, Telefon, Essen usw.) Als angemessen erachte ich eine 50/50 Lösung.
- Hat P1 einen Rechtsanspruch auf ein anteilige Übernahme der Kosten und wenn ja, wie lässt sich dieser durchsetzen?
Bin für jeden Tipp und jede Antwort dankbar.
Merci
Lone