hallo,
ich habe eine detaillefrage zum elterngeld.
unsere situation: meine frau ist freiberuflich tätig, ich selbst angestellt. bei der jährlichen einkommensteuererklärung werden wir gemeinsam veranschlagt (ehegattensplitting) im fall des falles würde meine frau das elterngeld in anspruch nehmen.
frage: derzeit habe ich als hauptverdiener die günstige steuerklasse. spricht etwas dagegen, nun (sozusagen vorausschauend) -da sich das elterngeld aus dem nettoeinkommen errechnet- die steuerklassen zu tauschen, so dass meine frau die gute steuerklasse erhält und damit weit mehr netto verdient. das gesamte haushaltnettoeinkommen müsste dadurch ja gleich beleiben, da die differenz via steuererklärung ausgeglichen wird. aber es müsste sich ein enormer vorteil beim elterngeld ergeben, oder ?
danke für die antwort
markus