Fragen zum Erbrecht

Hallo,

nehmen wir an eine 80-Jährige stirbt. Sie hat keine Kinder, also keine Verwandten ersten Grades. Aber es lebt noch ihre Schwester. Der Bruder ist bereits gestorben. Sowohl die Schwester als auch der verstorbene Bruder haben Kinder (es exisitieren also auch Nichten und Neffen). Es gibt kein Testament.

  1. Frage: wer erbt? Nur die Schwester der Verstorbenen oder auch die Nichten und Neffen?

  2. Frage: wie läuft das mit dem Erben? Bekommt man Post vom Nachlassgericht? Oder wer bestimmt jetzt wer was erbt?

  3. Frage: niemand hat eine Vollmacht für das Konto der Verstorbenen. Wer kommt da ran und woher weiss man was man erbt?

  4. Frage: wenn die Schwester das Erbe ablehnen möchte. Ab wann beginnt die 6-Wochen-Frist? Ab dem Tod oder wenn von irgendwoher (woher? siehe Frage 2) die Schriebe kommen wer überhaupt erbt? Und wo müsste sie das erklären? Kostet das was?

Danke im voraus
Grüße
Jessica

Hallo,

nehmen wir an eine 80-Jährige stirbt. Sie hat keine Kinder,
also keine Verwandten ersten Grades. Aber es lebt noch ihre
Schwester. Der Bruder ist bereits gestorben. Sowohl die
Schwester als auch der verstorbene Bruder haben Kinder (es
exisitieren also auch Nichten und Neffen). Es gibt kein
Testament.

  1. Frage: wer erbt? Nur die Schwester der Verstorbenen oder
    auch die Nichten und Neffen?

Hallo !
Schwester zur Hälfte und die Nachkommen des Bruders(dessen Kinder) zur anderen Hälfte

  1. Frage: wie läuft das mit dem Erben? Bekommt man Post vom
    Nachlassgericht? Oder wer bestimmt jetzt wer was erbt?

Nicht unbedingt. Da man ja weiss(oder annehmen kann) Erbe zu sein,wendet man sich selbst an das Gericht und beantragt den Erbschein.
In der Regel einigen sich die Erben selbst untereinander,sonst wird ein Testamentsvollstrecker vom Nachlaßgericht eingesetzt,der es dann regelt.

  1. Frage: niemand hat eine Vollmacht für das Konto der
    Verstorbenen. Wer kommt da ran und woher weiss man was man
    erbt?

Mit dem Nachweis,das man Erbe ist(=Erbschein) kommt man an die Konten ran und kann darüber verfügen.

  1. Frage: wenn die Schwester das Erbe ablehnen möchte. Ab wann
    beginnt die 6-Wochen-Frist? Ab dem Tod oder wenn von
    irgendwoher (woher? siehe Frage 2) die Schriebe kommen wer
    überhaupt erbt? Und wo müsste sie das erklären? Kostet das
    was?

Da weiss ich nicht genau Bescheid. Erklären müsste man den Verzicht dem Gericht gegenüber,Frist beginnt ab Kenntnis das man Erbe geworden ist. Wenn man Sorge hat,ein überschuldetes Erbe anzutreten,kann man eine entsprechende Erklärung abgeben,in dem Sinne „man haftet für Schulden des Erblassers nur bis zur Höhe der Erbsumme“.
So kann man weitergehende Haftung ausschließen.
Dazu sollte/muß man sich aber beraten lassen.

MfG
duck313

Hallo,

nehmen wir an eine 80-Jährige stirbt. Sie hat keine Kinder,
also keine Verwandten ersten Grades. Aber es lebt noch ihre
Schwester. Der Bruder ist bereits gestorben. Sowohl die
Schwester als auch der verstorbene Bruder haben Kinder (es
exisitieren also auch Nichten und Neffen). Es gibt kein
Testament.

Das ist dann die gesetzliche Erbfolge.

  1. Frage: wer erbt? Nur die Schwester der Verstorbenen oder
    auch die Nichten und Neffen?

Die Schwester 1/2, die Kinder des verstorbenen Bruders 1/2.

  1. Frage: wie läuft das mit dem Erben? Bekommt man Post vom
    Nachlassgericht? Oder wer bestimmt jetzt wer was erbt?

Wer was erbt bestimmt die gesetzliche Erbfolge, siehe oben.

  1. Frage: niemand hat eine Vollmacht für das Konto der
    Verstorbenen. Wer kommt da ran und woher weiss man was man
    erbt?

Mit dem Erbschein, der bei Gericht, kostenpflichtig, beantragt und erstellt wird.

  1. Frage: wenn die Schwester das Erbe ablehnen möchte. Ab wann
    beginnt die 6-Wochen-Frist? Ab dem Tod oder wenn von

Ab Kenntnisnahme vom Tode. Das Nachlassgericht wendet sich aber an die Erben ob das Erbe angenommen wird.
Wenn ausgeschlagen wird, darf man aber keinerlei Nachlassgegenstände vorher in Besitz nehmen.

irgendwoher (woher? siehe Frage 2) die Schriebe kommen wer
überhaupt erbt? Und wo müsste sie das erklären? Kostet das
was?

Erbausschlagung kostet ca. 30.-€. Kann beim Gericht oder beim Notar gemacht werden.
Die Erben bilden im geschilderten Fall eine Erbengemeinschaft und können auch nur gemeinschaftlich über das Erbe verfügen.
Wenn sie das nicht können, muss einer der Erben oder mehrere eine gerichtliche Erbauseinandersetzung herbei führen.
MfG ramses90

Danke im voraus
Grüße
Jessica

Hallo,

danke für die ausführliche Antwort. Eine Nachfrage hätte ich noch, ob ich das richtig verstanden habe: Wenn nur die Schwester das Erbe ausschlagen möchte geht das nicht so einfach? D.h. Erbe ausschlagen würde nur gehen wenn alle Erben mitmachen? Ansonsten müsste das ganze vor Gericht?

Wie ist dann weiter die Erbfolge wenn die Kinder des verstorbenen Bruders und die Schwester ausschlagen? Kommen dann die Kinder der Schwester dran, dann deren Enkel und dann deren minderjährige Urenkel?

Grüße
Jessica

Hi, ausschlagen kann jeder einzeln wie er/sie will.
Nur wer das Erbe annimmt gehört zur Erbengemeinschaft.
MfG ramses90

Hallo,

ah, okay, danke für die Antwort.

Nur noch eine Nachfrage (versprochen): nehmen wir an das Haus in dem die Verstorbene gewohnt hat muss innerhalb 2 Wochen ausgeräumt werden. Die Schwester ist die einzige, die in der Nähe wohnt, überlegt sich aber, das Erbe auszuschlagen. Nehmen wir an die Enkel der Schwester räumen das Haus - gilt das Erbe seitens der Schwester oder deren Erbfolge (wenn sie ausschlägt) dann schon als angenommen obwohl sie keine der Sachen behält?

Grüße
Jessica