Moin
Ich sitz hier grad über meinen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung und komm mit einigen Fragen nicht klar (auch Onkel Google war nicht sehr hilfreich)
Aber vielleicht kann mir hier ja jemand helfen
Also, ich bin als Einzelunternehmer tätig bzw ab 1.5.
Wleche Gewinnermittlungsart wäre für mich die logischste (Einnahmeüberschussrechnung oder Vermögensvergleich (Bilanz)
Wo liegt der Unterschied zwischen Soll- und Istversteuerung
Wleche Gewinnermittlungsart wäre für mich die logischste
(Einnahmeüberschussrechnung oder Vermögensvergleich (Bilanz)
Was für DICH persönlich am besten ist, kann man hier nicht sagen, dazu fehlen a) zuviele Angaben und b) wäre das Beratung, die nicht erlaubt ist.
Wo liegt der Unterschied zwischen Soll- und Istversteuerung
Das sind Begriffe aus der Umsatzsteuer.
Generell entsteht die Umsatzsteuerschuld mit dem Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem die Lieferung oder Leistung ausgeführt wurden (§16 UStG). Das ist die Sollversteuerung, die Versteuerung nach „vereinbarten Entgelten“.
In der Praxis sieht es eher so aus, dass bei Rechnungserstellung versteuert wird.
D.h. Wird eine Rechnung am 23.März erstellt, dann muss die USt mit der Voranmeldung März (bei monatlicher Abgabe) bzw I. Quartal (bei viertelj. Abgabe) angemeldet u. abgeführt werden. Auf den Zahlungseingang kommt es hierbei nicht an.
Bei der Ist-Versteuerung (geregelt in § 20 UStG), Versteuerung nach „vereinnahmten Entgelten“ hingegen geschieht das erst bei Zahlungseingang. Beispiel: Rechnung 23. März, Zahlungseingang 5. April: Die USt wird mit der April-Voranmeldung (bzw. 2. Quartal) angemeldet u. abgeführt.
Die Genehmigung zur Ist-Versteuerung wird auf Antrag vom Finanzamt erteilt, es gelten Umsatzgrenzen.
Sollversteuerung bedeutet, daß du Geld versteuerst, für das du eine Rechnung geschrieben hast. Das heißt nicht, daß du das Geld auch schon bekommen haben musst!!!
Istversteuerung bedeutet, du versteuerst erst, wenn du das Geld aus der Rechnung auch bekommen hast!
Eine Bilanz wird nur unter bestimmten Bedingungen notwendig (sehr hoher Umsatz, Kapitalgesellschaft und ähnliches).
Ob ein Umsatz von 500 k€ „sehr hoch“ ist, hängt beiläufig von der Art und Struktur des Unternehmens ab. Bei einem Handelsunternehmen, wo zwei Prozent Umsatzrendite nichts ganz Seltenes sind, geht es bei dieser Zahl um ein notwendiges Minimum.
Kurzer Sinn: Was spricht denn dagegen, §§ 140, 141 AO von vornherein beim Namen zu nennen?