Fragen zum 'Fragebogen zur steuerlichen Erfassung'

Hallo, Herr Mustermann muss den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen und hat dazu noch ein paar Fragen.

Zeile 2: Ausgeübter Beruf
Herr Mustermann war bis vor kurzem Student und hat sich jetzt arbeitssuchend gemeldet. Gern würde er aber sein Kleingewerbe, welches er während des Studiums bereits hatte und nun aufgrund seines Hauptwohnsitzwechsels neu anmelden musste, weiterführen. Was muss Herr Mustermann in das Feld „Ausgeübter Beruf“ eintragen (arbeitssuchend oder die Tätigkeit, die er mit dem Kleingewerbe ausübt)?

Zeile 37-39: Gründungsform
Wie oben bereits geschildert musste Herr Mustermann sein Gewerbe wegen dem Hauptwohnsitzwechsel am neuen Wohnsitz neu anmelden. Ist dies demzufolge eine Neugründung oder aber eine Verlegung?

Zeile 40/41: Bisherige betriebliche Verhältnisse
Wenn Herr Mustermann bei der Gründungsform „Neugründung“ angibt, dann müsste er doch hier Angaben zu dem vorherigen Kleingewerbe machen, richtig?

Zeile 51: Gewinnermittlungsart
Hier ist doch sicherlich die Einnahmeüberschussrechnung für Herrn Mustermann und sein Kleingewerbe die günstigste Variante, oder? Muss er hier überhaupt etwas angeben?

Noch kurz eine Frage zum Fragebogen „Ergänzende Angaben zur steuerlichen Erfassung eines Unternehmens“

Muss Herr Mustermann diesen Fragebogen eigentlich ausfüllen?

Falls ja, stellt ihm sich noch folgende Frage:
Herr Mustermann betreibt das Kleingewerbe von seinem privaten Schreibtisch aus und hat kein Büro. Muss er im Punkt 1.3 somit seinen privaten Mietvertrag beifügen oder kann er dieses Feld komplett frei lassen?

Vielen Dank.

Fragebogen zur steuerlichen Erfassung
Hallo,

Zeile 2: Ausgeübter Beruf

Tätigkeit, die er mit dem Kleingewerbe ausübt

Zeile 37-39: Gründungsform

das ist eine Verlegung, bei Gründungsform hätte ich eigentlich an Einzelunternehmen gedacht (ich habe den Vordruck gerade nicht da, also im Zweifel beides hinschreiben -Verlegung, Einzelunternehmen)

Zeile 40/41: Bisherige betriebliche Verhältnisse

auf bisherigen Ort der Ausübung hinweisen. Die Frage wird vorwiegend nur deshalb gestellt, damit das Finanzamt die Akte dort anfordern kann.

Zeile 51: Gewinnermittlungsart
Hier ist doch sicherlich die Einnahmeüberschussrechnung für
Herrn Mustermann und sein Kleingewerbe die günstigste
Variante, oder? Muss er hier überhaupt etwas angeben?

ja, hier wählt man Bilanzierung oder Einnahmeüberschussrechnung. Bei Kleingewerbe ist Einnahmeüberschussrechnung häufiger.

Noch kurz eine Frage zum Fragebogen „Ergänzende Angaben zur
steuerlichen Erfassung eines Unternehmens“

Muss Herr Mustermann diesen Fragebogen eigentlich ausfüllen?

ja schon, schließlich will Herr Mustermann ja freundliche Beziehungen zum Finanzamt

Falls ja, stellt ihm sich noch folgende Frage:
Herr Mustermann betreibt das Kleingewerbe von seinem privaten
Schreibtisch aus und hat kein Büro. Muss er im Punkt 1.3 somit
seinen privaten Mietvertrag beifügen oder kann er dieses Feld
komplett frei lassen?

ich würde genau das hinschreiben und den Mietvertrag erst auf ausdrückliche Aufforderung hinschicken.

Schöne Grüße
C.