Hallo,
Ich habe einige Fragen bzgl. des Erwerbs der Fahrerlaubnis.
Gehen wir davon aus, jemand ist bereits volljährig und möchte den Führerschein erwerben. Sein Erstwohnsitz ist z.B. im Vogelsbergkreis und sein Zweitwohnsitz in Berlin. Er möchte jedoch bei einer Fahrschule Unterricht nehmen, die ihren Sitz im Lahn-Dill-Kreis hat. Da er jedoch keine Möglichkeit hat, seinen Zweitwohnsitz zu verlassen (sprich, in unserem Beispiel Berlin), kontaktiert er die Fahrschule per Telefon, schickt ein Passbild, einen Sehtest und eine Erst-Hilfe-Bescheinigung zu dieser. Soweit ist alles klar. Jetzt erhält er jedoch von der Fahrschule den Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis.
- Muss er diesen Antrag persönlich zu einer Führerscheinstelle bringen oder könnte das auch jemand anderes erledigen?
- Muss diese Führerscheinstelle diejenige sein, die für seinen Erstwohnsitz zuständig ist? Könnte es Probleme geben, weil die Fahrschule ganz woanders ist?
- Muss er noch irgendwas anderes bei der Gemeinde oder der Führerscheinstelle persönlich abholen/abgeben/etc.?
Ok, das ist wohl auch ein relativ komplizierter Fall, aber vielleicht weiß ja jemand die Antworten oder wenigstens, wo man sie bekommen könnte.
Vielen Dank im Voraus!
Lg, Valemue
Hallo,
- Muss er diesen Antrag persönlich zu einer
Führerscheinstelle bringen oder könnte das auch jemand anderes
erledigen?
- Muss diese Führerscheinstelle diejenige sein, die für
seinen Erstwohnsitz zuständig ist? Könnte es Probleme geben,
weil die Fahrschule ganz woanders ist?
- Muss er noch irgendwas anderes bei der Gemeinde oder der
Führerscheinstelle persönlich abholen/abgeben/etc.?
In Bayern kann man es entweder am Hauptwohnsitz oder direkt bei der Führerscheinstelle machen (ich meine sogar, daß es durch irgendein elektronisches Verfahren jetzt sogar möglich ist es auf jeder beliebigen Führerscheinstelle in Bayern zu machen, kann aber sein, daß das nur für den Umtausch alter grauer oder rosa Führerscheine gilt, ich habe noch ein paar Jahre, bevor ich mich damit befassen muß).
Wo die Fahrschule ist, ist völlig egal, sonst könnten Ferienfahrschulen nicht existieren.
Die Frage ist aber, warum der Fahranfänger nicht einfach seinen Hauptwohnsitz nach Berlin verlegt (bzw. ob er dazu nicht vielleicht sogar nach dem Melderecht gezwungen wäre, wenn er sich dort vorwiegend aufhält) und dann dort alles in einem Rutsch erledigt.
Ok, das ist wohl auch ein relativ komplizierter Fall, aber
vielleicht weiß ja jemand die Antworten oder wenigstens, wo
man sie bekommen könnte.
Ich vermute bei der Fahrschule oder bei der nächsten Führerscheinstelle, da ist das Tagesgeschäft.
Cu Rene
HI
wenn ich mich nicht vertue kannst du zwar Unterricht nehmen, wo du willst, aber die Prüfung nur am Wohnort machen.
Also: Ohne Meldung eines Wohnsitzes wird das nix.
Verbessert mich, wenn ich falsch liege.
Gruß
HaWeThie
Hallo,
wenn ich mich nicht vertue kannst du zwar Unterricht nehmen,
wo du willst, aber die Prüfung nur am Wohnort machen.
Also: Ohne Meldung eines Wohnsitzes wird das nix.
Verbessert mich, wenn ich falsch liege.
Die Prüfung kann mit dem Wohnort schon deshalb nichts zu tun haben, weil es z.B. an meinem Wohnort gar keine Prüfungsstelle gibt. Als ich damals den Führerschen gemacht habe, gab es hier auch noch keine Ampel (ich meine das war eine Voraussetzung, um Prüfungen abhalten zu können).
Hier ist es absolut üblich im Nachbarlandkreis die Prüfung abzulegen. Dort gibt es auch eine Ferienfahrschule, die Kunden aus ganz Süddeutschland hat, die da in 2-3 Wochen alle Klassen erwerben können (wenn sie bestehen).
Cu Rene
Hallo,
wenn ich mich nicht vertue kannst du zwar Unterricht nehmen,
wo du willst, aber die Prüfung nur am Wohnort machen.
Also: Ohne Meldung eines Wohnsitzes wird das nix.
Verbessert mich, wenn ich falsch liege.
Die Prüfung kann mit dem Wohnort schon deshalb nichts zu tun
haben, weil es z.B. an meinem Wohnort gar keine Prüfungsstelle
gibt. Als ich damals den Führerschen gemacht habe, gab es hier
auch noch keine Ampel
ach : siehst du DAN - fahr rechts ran
*scnr