Fragen zum Führen von Booten

Hallo,
ich lese gerade ein Buch zum Sportbootführerschein - See.
Dort wird erklärt, dass ein Wasserfahrzeug, welches ursprünglich zur Verwendung in der Berufsschiffahrt gebaut wurde (umgebbaute Zollboote, Fuschkutter etc.) per definition keine Spoortboote sind.

Nun stelle ich mir die Frage, welchen Befähigungsnachweis man für so etwas braucht, und wie man (abgesehen voneinem Nautikstudium) als Privatperson daran kommt.

Würde mich freuen, wenn sich ein erfahrener Seemann / -frau findet mich zu erleuchten und bedanke mich im voraus.

Hallo!

Der SBF See reicht m.E. schon aus.
jedenfalls wenn Du den umgebauten/ausgebauten Fischkutter ( Fuschkutter würde man Pfuschkutter schreiben :smile: ) nicht gewerblich nutzt und die Zahl der Mitfahrer auf 12 beschränkst.
Der Begriff „Sportboot“ meint anderes. Ein Sportboot hat gewisse Erleichterungen bei der Ausrüstung z.B.

MfG
duck313

Interpretierst du das aus der SeeSpbootV?
Das ist doch lediglich eine Begriffsbestimmung für „Sportboote“.
Unter 2. sind große Sportboote definiert, ohne Beschränkung auf die Anzahl der Mitfahrer.
Diese dürfen doch auch mit dem SBF See gefahren werden.

Also ich habe mal gelernt und das sollte auch heute noch gelten:

„Der SBF See berechtigt zum Führen eines Sportbootes vor allen Küsten und auf allen Meeren. Er gilt für alle Motor- und Segelboote – egal wie groß, wie stark, wie schnell, wie teuer.“

Kein Widerspruch.
Aber aus deiner Antwort geht auch nicht eindeutig hervor, ob nun ein ehemaliges Feuerlöschboot ,sonstiges Behördenfahrzeug oder ein Fischkutter in privater Hand , für private Nutzung mit dem SBF See gefahren werden darf.
Ich sage JA.

Also meine Annahme resultiert aus einem Text in dem Buch „Der amtliche Sportbootführerschein“ S. 27. Dort wird, ohne auf einen spezifischen Gesetzestext einzugehen, geschrieben:

„Nicht unter den Begriff eines Sportbootes fallen dagegen Wasserfahrzeuge, die urspürnglich zur Verwendung in der Berufsschifffahrt gebaut wurden und daher nach Bauart und Ausrüstung, aber auch nach der Kauffahrtschiffe erforderlichen Größe, Maschinenleistung und Fahrverhalten der Schiffssicherheitsverordnung entsprechen müssen, wie z.B. umgebaute Fischkutter, Kümos, ehemalige Feuerschiffe. Denn durch die Änderung des Einsatzzweckes wird die Bauart nicht verändert.“

UNd soweit ich das verstehe resultiert daraus, dass ein Fischkutter nie ein Sportboot sein kann und ein Sportbootfühgrerschein-Inhaber einen solchen nie fahren darf.
Kennt vielleicht jemand eine Behörde, bei der man sich da schlau machen kann?

M.E. dürfen mit dem SBF See auch die Boote nicht gewerblich gefahren werden, die du aufgezählt hast, auch wenn sie nicht als Sportboote bezeichnet werden bzw. bezeichnet werden dürfen.
Das Gleiche gilt für Boote über 24m Rumpflänge, obwohl dies gem. EU-Sportbootrichtlinie keine Sportboote mehr wären.

In dem Buch, aus dem du zitiert hast, sind doch reichlich Kontaktdaten enthalten.
Wende dich doch mal an eine der Dienststellen der Wasserschutzpolizei oder an den Deutschen Motoryachtverband oder den Deutschen Segler-Verband.

Hallo Windbeutel,

Die neue Sportbootführerscheinverordnung - SpFV gilt seit dem 10.5 2017!
https://www.buzer.de/s1.htm?g=Verordnung+über+das+Führen+von+Sportbooten+(Sportbootführerscheinverordnung+-+SpFV)&f=1
In den ersten Artikeln findest du die Antwort auf deine Fragen.
Immer eine Handbreit Wasser unter dem Kiel wünscht
Bernd