Fragen zum Gewerbe

Ich habe gerade ein Gewerbe zur Filmproduktion angemeldet, und studiere auch. Bis jetzt habe ich einen Auftrag von ca. 8000 DM, von denen mir nur etwa 4000 übrigbleiben werden (das Team bekommt auch einiges, die sind aber nicht eingestellt oder so - nur für dieses Projekt). Ausserdem werde ich dieses Jahr mit einem Job etwa 30.000 DM verdienen, und es ist nicht sicher, dass irgendwo nicht noch der eine oder andere Auftrag auftaucht, vielleicht also noch ein paar Tausend mehr.
Wie geht es, dass ich als Studentin trotzdem bei meinen Eltern mitversichert bleibe, und sie nicht das Kindergeld rückerstatten müssen. Ich habe erfahren es geht, und ich muss das jetzt wissen, da die Situation einer Rückzahlung für meine Eltern schlecht wäre.
Ist es besser die ca. 30.000 als fimeneinnahmen oder als Lohn meiner Arbeit darzustellen, oder ist das egal, da ich ja die Firma bin?
Kann ich das schaffen, indem ich z.B. Anschaffungen mache, die für die Zukunft der Firma wichtig sind (Für weitere Filmproduktionen,…).
Ich habe keine Ahnung wie ich das alles von anbeginn an handhaben muss. Einen Steuerberater werde ich dann schon nehmen um die Erklärung am Ende des Jahres zu machen, aber jetzt muss ich erstmal dafür sorgen, dass ich wenn es mal losgeht mit der Arbeit nicht irgendwas falsch mache, vor allem meine Eltern müssen wissen, ob sie jetzt angeben sollen, dass sie kein Kindergeld mehr wollen.
Reicht es alle Quittungen und kopien der Rechnungen aufzuheben, oder muss die Buchführung irgendwie mehr Spezielle Angaben enthalten?
Und überhaupt, was muss ich alles wissen? Irgendwo hat da einer von Vertikal und Horizontalbilanz geschrieben und ich weiss nicht mal was das ist.
Wie sieht das aus mit dem Kindergeld und der Versicherung? Ein Freund von mir hat das hingekriegt, und wird mir später mal erklären wie man es machen muss (er hat grad nur keine Zeit).
Ich werde mit dem Konto der Firma nie im Minus sein, eher erwarte ich, dass es zu sehr ins Plus kommt, als dass ich weiterhin meinen Status der armen von den Eltern abhängigen Stdentin beibehalten könnte.
Wenn ich Zuschüsse und Sponsorengelder für meinen eigenen Kunst-Kurzfilm annehme muss ich die nicht versteuern als Einkommen der Firma, oder?

Tausend Fragen, und ich werde bestimmt noch mehr haben.
Hat irgendjemand die Muße mir das ein oder andere zu beantworten.
Vielen Dank,
nada

Mein Gott, das sind ja 'ne menge Probleme für diese Tageszeit (1.19 Uhr) :wink:)
Für die Richtigkeit verbürge ich mich nicht, nimm’s als Denkanstöße, in welche Richtung das gehen kann.

Der Reihe nach :

  1. Studentische Krankenversicherung bzw. Mitversicherung über Eltern : Hier geht’s nur um die Arbeitszeit. Für die Krankenkasse bist Du so lange Student, wie Du weniger als 80 Stunden im Monat arbeitest. Diese Beschränkung gilt nicht (!) für die Semesterferien.

  2. Kindergeld : Hängt meines Wissens nach nur von Deinem Einkommen (!) ab. Und das ist steuerbar. Das bedeutet, es ist besser, Du rechnest die Einnahmen aus Deinem Nebenjob über’s Gewerbe ab und rechnest alle möglichen Unkosten dagegen, so es mehr als 2000 DM (Werbungskostenpauschale) sind. Allerdings liegen die Grenzen für die Gewährung von Kindergeld bei 13.500 DM im Jahr. Eine Kurzübersicht zu diesem Problem findest Du unter http://www.urbs.de/Aktuell/change.htm?Steu85.htm. Überlese dabei den Streit der Finanzgerichte. Du hättest also Einnahmen von ca. 40.000 DM (30.000 + 8.000 + ein bißchen Kleinkram). Nun mußt Du also überlegen, wie Du 26.500 DM Betriebsausgaben produzierst. Was gehört alles zu den Betriebsausgaben : Zunächst die offensichtlichen Kosten, wie Wareneinsatz, Fremdleistungen, Löhne (Lohnsteuer nicht vergessen, bei Interesse Extra-Beitrag), Fahrtkosten (0,58 DM/km --> Fahrtenbuch), Porto, Telefonkosten (pauschal, besser mit Einzelverbindungsnachweis), Fachliteratur, Fachzeitschriften, Geschäftsessen (eingeschränkt) …
    Dir fällt da das eine oder andere bestimmt selbst noch ein.
    Also, fleißig Belege sammeln und im Schukarton lagern (Chaos-Variante) oder abheften (die andere Variante).

Zum Thema Anschaffungen : Hier mußt Du unterscheiden zwischen sog. geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG, Anschaffungspreis [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Mein Gott, das sind ja 'ne menge Probleme für diese Tageszeit
(1.19 Uhr) :wink:)
Für die Richtigkeit verbürge ich mich nicht, nimm’s als
Denkanstöße, in welche Richtung das gehen kann.

Hey, vielen Dank erstmal, du hast da schon einige interessante Punkte getroffen und mir weitergeholfen. Und, na ja, bin eben ein Nachtmensch.

Der Reihe nach :

  1. Studentische Krankenversicherung bzw. Mitversicherung über
    Eltern : Hier geht’s nur um die Arbeitszeit. Für die
    Krankenkasse bist Du so lange Student, wie Du weniger als 80
    Stunden im Monat arbeitest. Diese Beschränkung gilt nicht (!)
    für die Semesterferien.

Ich bin bei dem grossen Job als Praktikantin eingetragen (der für 30.000). Also kann ich das sowieso als Praktikum darstellen (wenn auch im Bereich meines vorherigen Studiums und nicht des jetzigen). Ist erstmal eine gute Nachricht für mich, dass das ganze nicht von Geld sondern von Arbeitszeit abhängt. Wenn das ganze unter ‚Weiterbildendes Praktikum‘ fällt ist es ja nicht Arbeitszeit in dem Sinne, und wenn doch, werden die Arbeitsstunden dann als durchschnitt im Jahr, oder für jeden Monat einzeln betrachtet? Ist das sehr auffällig wenn man als Praktikant 400DM pro Tag verdient? Kann ich im Falle eines Praktikums das Geld noch auf meine Firma schieben?

  1. Kindergeld : Hängt meines Wissens nach nur von Deinem
    Einkommen (!) ab. Und das ist steuerbar. Das bedeutet, es ist
    besser, Du rechnest die Einnahmen aus Deinem Nebenjob über’s
    Gewerbe ab und rechnest alle möglichen Unkosten dagegen, so es
    mehr als 2000 DM (Werbungskostenpauschale) sind. Allerdings
    liegen die Grenzen für die Gewährung von Kindergeld bei 13.500
    DM im Jahr. Eine Kurzübersicht zu diesem Problem findest Du
    unter http://www.urbs.de/Aktuell/change.htm?Steu85.htm.
    Überlese dabei den Streit der Finanzgerichte. Du hättest also
    Einnahmen von ca. 40.000 DM (30.000 + 8.000 + ein bißchen
    Kleinkram). Nun mußt Du also überlegen, wie Du 26.500 DM
    Betriebsausgaben produzierst. Was gehört alles zu den
    Betriebsausgaben : Zunächst die offensichtlichen Kosten, wie
    Wareneinsatz, Fremdleistungen, Löhne (Lohnsteuer nicht
    vergessen, bei Interesse Extra-Beitrag), Fahrtkosten (0,58
    DM/km --> Fahrtenbuch), Porto, Telefonkosten (pauschal,
    besser mit Einzelverbindungsnachweis), Fachliteratur,
    Fachzeitschriften, Geschäftsessen (eingeschränkt) …

Ja, ich glaube das bekomme ich hin. Ich werde einen Kurzfilm produzieren, der nichts einbringt in diesem Jahr (ausser eventuellen Sponsorengeldern, die aber sicher auch dafür ausgegeben werden), und mir einen Schnittcomputer anschaffen. +Telefon, Geschäftsessen, und Geschäftreisen (die kann ich doch auch absetzen, wenn ich da mir jemandem über meinen Kurzfilm diskutieren muss, oder?) komme ich sicher auf die Summe, dass mir da unter 13.500 für Privatausgaben bleiben. Muss ich dann auch nur für diese Summe Einkommenssteuer bezahlen (dementsprechend gar keine, weil es unter meinem Freibetrag als Künstlerin und Studentin liegt?)

Dir fällt da das eine oder andere bestimmt selbst noch ein.
Also, fleißig Belege sammeln und im Schukarton lagern
(Chaos-Variante) oder abheften (die andere Variante).

Zum Thema Anschaffungen : Hier mußt Du unterscheiden zwischen
sog. geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG, Anschaffungspreis

Ich bin bei dem grossen Job als Praktikantin eingetragen (der
für 30.000). Also kann ich das sowieso als Praktikum
darstellen (wenn auch im Bereich meines vorherigen Studiums
und nicht des jetzigen). Ist erstmal eine gute Nachricht für
mich, dass das ganze nicht von Geld sondern von Arbeitszeit
abhängt. Wenn das ganze unter ‚Weiterbildendes Praktikum‘
fällt ist es ja nicht Arbeitszeit in dem Sinne, und wenn doch,
werden die Arbeitsstunden dann als durchschnitt im Jahr, oder
für jeden Monat einzeln betrachtet? Ist das sehr auffällig
wenn man als Praktikant 400DM pro Tag verdient? Kann ich im
Falle eines Praktikums das Geld noch auf meine Firma schieben?

hi nada,

hier wird es ein problem geben und zwar: wie rechnet dein praktkumsgeber diese gelder ab? wenn er sie dir auf lohnsteuerkarte „überhelfen“ will, sind es DEFINIV einkünfte aus nichtselbständiger arbeit und nicht in dein unternehmen übertragbar. eventuell muesstest du (wenn nicht über lohnsteuerkarte) gucken, ob du ihm nicht einfach rechnungen schreiben kannst. dann würden es bei dir betriebseinnahmen sein.

  1. Kindergeld : Hängt meines Wissens nach nur von Deinem
    Einkommen (!) ab. Und das ist steuerbar. Das bedeutet, es ist
    besser, Du rechnest die Einnahmen aus Deinem Nebenjob über’s
    Gewerbe ab und rechnest alle möglichen Unkosten dagegen, so es
    mehr als 2000 DM (Werbungskostenpauschale) sind. Allerdings
    liegen die Grenzen für die Gewährung von Kindergeld bei 13.500
    DM im Jahr. Eine Kurzübersicht zu diesem Problem findest Du
    unter http://www.urbs.de/Aktuell/change.htm?Steu85.htm.

wie gesagt, kindergeld hängt von deinem gesamtbetrag der einkünfte ab. egal welche einkünfte. wenn du mehr als den grundfreibetrag hast, sind deine eltern die gelackmeierten. vielleicht wäre es besser, sie legten das kindergeld gleich monatlich aufs sparbuch, dann haben sie es nicht ausgegeben und koennten es ggf. gleich zurückzahlen.

Überlese dabei den Streit der Finanzgerichte. Du hättest also
Einnahmen von ca. 40.000 DM (30.000 + 8.000 + ein bißchen
Kleinkram). Nun mußt Du also überlegen, wie Du 26.500 DM
Betriebsausgaben produzierst. Was gehört alles zu den
Betriebsausgaben : Zunächst die offensichtlichen Kosten, wie
Wareneinsatz, Fremdleistungen, Löhne (Lohnsteuer nicht
vergessen, bei Interesse Extra-Beitrag), Fahrtkosten (0,58
DM/km --> Fahrtenbuch), Porto, Telefonkosten (pauschal,
besser mit Einzelverbindungsnachweis), Fachliteratur,
Fachzeitschriften, Geschäftsessen (eingeschränkt) …

Ja, ich glaube das bekomme ich hin. Ich werde einen Kurzfilm
produzieren, der nichts einbringt in diesem Jahr (ausser
eventuellen Sponsorengeldern, die aber sicher auch dafür
ausgegeben werden), und mir einen Schnittcomputer anschaffen.

sponsoren? wie verstehst du diesen begriff? das kann u.U. auch eine betriebseinnahme sein ggf. es liegt eine gegenleistung vor.

+Telefon, Geschäftsessen, und Geschäftreisen (die kann ich
doch auch absetzen, wenn ich da mir jemandem über meinen
Kurzfilm diskutieren muss, oder?) komme ich sicher auf die
Summe, dass mir da unter 13.500 für Privatausgaben bleiben.
Muss ich dann auch nur für diese Summe Einkommenssteuer
bezahlen (dementsprechend gar keine, weil es unter meinem
Freibetrag als Künstlerin und Studentin liegt?)

Dir fällt da das eine oder andere bestimmt selbst noch ein.
Also, fleißig Belege sammeln und im Schukarton lagern
(Chaos-Variante) oder abheften (die andere Variante).

nimm nicht die chaos variante! da kostet der steuerberater gleich eins extra, weil er dann auch nur einen praktikanten ransetzen muss, der die belege sortiert und heftet …

Zum Thema Anschaffungen : Hier mußt Du unterscheiden zwischen
sog. geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG, Anschaffungspreis

A-Ha :smile:
Hi Shob,

vielleicht noch ein paar ausgaben rein, die sie streichen koennne…

a-ha! *grins* schön formuliert.

gruss Alex

…vielleicht nochn tipp, der hier schon angesprochen wurde:
steuerberater.
mach deine buchhaltung SELBER. dafuer gibt es hervorragende programme. und letzten endes nimmt dir der steuerberater diese arbeit GERN ab; denn er berechnet dir dafuer was. sollte es dann bei diesen sachen bei ihm unklarheiten gebe, dann musst du sie sowieso selber und persoenlich klaeren; dann kannstes auch gleich selber machen. und sparst noch dabei, und hast die uebersicht jederzeit.
gruss - digi

Nachtrag
hier ist mir doch ein peinlicher Fehler unterlaufen :

  1. Studentische Krankenversicherung bzw. Mitversicherung über
    Eltern : Hier geht’s nur um die Arbeitszeit. Für die
    Krankenkasse bist Du so lange Student, wie Du weniger als 80
    Stunden im Monat arbeitest. Diese Beschränkung gilt nicht (!)
    für die Semesterferien.

Der o.g. Sachverhalt gilt nur (!) für die studentische Pflichtversicherung, die eh jeder Student ab 25 Jahre (zzgl. evtl. Wehrdienstzeit) braucht und die so um die 80-90 DM im Monat kostet. Den exakten Wortlaut gibt’s auf vielen Homepages der Krankenkassen.

Familiäre Mitversicherung : Hier gelten Einkommensgrenzen. Wer nicht mehr als 640 DM im Monat verdient, ist bis zu seinem 25. Lebensjahr bei seinen Eltern beitragsfrei mitversichert. Wird der Betrag einmal überschritten, muß sich der Student selbst versichern (s.o.).

Nur : Die Krankenkassen merken auch nicht alles …

hi digi,

ich finde, sie sollte trotzdem zu aller erst einen berater aufsuchen. gerade das problem umsatzsteuer sollte hier nicht auf die leichte schulter genommen werden.

auch das bischen BuFü kann/sollte man nicht unterschätzen, wie schnell kann einem da ein fehler unterlaufen der nicht wieder auszubügeln ist. und immerhin ist der StB ja nicht nur buchführungstante und steuererklärungsanfertiger, sondern vor allem BERATER!

gruss

shob

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

…vielleicht nochn tipp, der hier schon angesprochen wurde:
steuerberater.
mach deine buchhaltung SELBER. dafuer gibt es hervorragende
programme. und letzten endes nimmt dir der steuerberater diese
arbeit GERN ab; denn er berechnet dir dafuer was. sollte es
dann bei diesen sachen bei ihm unklarheiten gebe, dann musst
du sie sowieso selber und persoenlich klaeren; dann kannstes
auch gleich selber machen. und sparst noch dabei, und hast die
uebersicht jederzeit.
gruss - digi

hi digi,

ich finde, sie sollte trotzdem zu aller erst einen berater
aufsuchen. gerade das problem umsatzsteuer sollte hier nicht
auf die leichte schulter genommen werden.

auch das bischen BuFü kann/sollte man nicht unterschätzen, wie
schnell kann einem da ein fehler unterlaufen der nicht wieder
auszubügeln ist. und immerhin ist der StB ja nicht nur
buchführungstante und steuererklärungsanfertiger, sondern vor
allem BERATER!

gruss
shob

ja, natuerlich hast du recht.
finde DEN RICHTIGEN berater, dann ist das ok.
aber die ‚buchfuehrungstante‘ kann man getrost selber uebernehmen. mit geeigneten programmen natuerlich.
so in 'ne kladde? nein nein nie nie!
DAS geht mit grosser wahrscheinlichkeit in die hose.

und - denke daran: der steuerberater ist auch ‚nur‘ treuhaender
als mittler zwischen dir & dem fa. wenn er (gut) beraet, dann
ist das DEIN MANN. wenn er nur ‚buchfuehrungstante‘ spielt,
dann hast du NOCH groesseren aerger als wenn du ALLES selber machst. und SO schwierig ist doch bufue auch nicht. :smile:

gruss - digi

hey, das ist gut, sehr gut und beruhigend für mich.
jetzt sind die einzigen, die mir wegen arbeitszeit pobleme machen können die uni, und die weiss ich schon hält sich da raus. Das einkommen kleinzuhalten ist schon leichter als das mit der arbeitszeit - sehr beruhigend deine nachricht.
danke nochmal,
nada

na ich für meinen teil habe gerade erfahre, dass es eine Art studentischen Berater gibt, der einen mal so ganz im grossen auch kostenlos berät. die Erklärung werde ich wohl schon selbst machen und einem Juristenfreund und meinem Papa (hat auch jahrelange erfahrung) zum anschauen und kritisieren geben. Ihr habt da schon recht, dass es sich nicht lohnt irgendeinen Qualifizierten der viel Geld will für einen doofen Sekräterinnenjob zu bezahlen.

Grüsse an euch,
nada

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