Hallo,
eine Person hat bisher freiberuflich als Texterin gearbeitet. Nun hat sie die Möglichkeit handwerklich im Bereich Event- und Messebau zu arbeiten und benötigt dazu einen Gewerbeschein. Die handwerkliche Arbeit wird definitiv im Vordergrund stehen, die freiberufliche ist nur noch Nebensache.
Frage 1: Ist es sinnvoll, die zurückgehende freiberufliche Tätigkeit als Texterin auch auf den Gewerbeschein mitzunehmen? Zwar müsste die Person dann auch für die freiberufliche Tätigkeit Gewerbesteuer zahlen, aber dadurch fallen dann andere „Unannehmlichkeiten“ weg, wie z.B. zwei Konten beim Steuerberater, zwei fortlaufende Rechnungsnummern, zweifaches Kassenbuch etc.
Frage 2: Die Person veröffentlicht ein Buch. Wie sind diese (von der Höhe her lachhaften Einnahmen, aber egal, muss ja angegeben werden) zu versteuern? Auch mit Gewerbesteuer, wenn auf dem Gewerbeschein „Texterin“ eingetragen ist?
Frage 3: Soweit Person richtig informiert ist, wird sie nicht in die Handwerksrolle eingetragen, da kein Geschäft, kein Meister etc. Also ist sie nicht in der gesetzlichen RV pflichtversichert. Sie kann also weiter in die Private RV einzahlen, richtig?
Danke für die Hilfe
Angelika