Fragen zum Grundbucheintrag bei Nicht-Eheleuten

Es soll ein Haus inklusive Grundstück von einem Paar gekauft werden. Von 1 Partner kommt das gesamte Eigenkapital. Der andere beteiligt sich jedoch nach Abschluss an den Raten für das Hypothekendarlehen. Wie kann fairerweise der Grundbucheintrag vorgenommen werden, damit beide Parteien zu ihrem „Recht“ kommen!

Hi,
da offenbar der Zins- und Tilgungsdienst von Euch beiden nach Maßgabe Eurer finanziellen Möglichkeiten gemeinsam getragen werden soll und Ihr auch sonst eine Lebenspartnerschaft führt, solltet Ihr Euch im Grundbuch als Miteigentümer je zu 1/2 eintragen lassen und den Notar bitten, Euch einen Zusatzvertrag zu entwerfen, der bei einer möglichen Trennung sicherstellt, daß der Partner mit dem Eigengeldeinschuß diesen Einschuß, und zwar im Grundbuch gesichert und indexbereinigt, zurückerhält.

Gruss
Wilhelm

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Hallo,

Wilhelms Rat kann ich nicht nachvollziehen! Genau so hat der Notar uns das aus Bequemlichkeit andienen wollen - und ich war stinkesauer deswegen!

Wir haben es so gemacht: Kapitalbedarf der Wohnung ausgerechnet. Nun Eigenkapital - das kam von mir komplett - prozentual ermittelt. War in dem Fall ein Drittel. Dann die Darlehen - die waren halbe/halbe - also gehört mir 2/3 der Wohnung (Kapital und Darlehen) und meinem damaligen Freund ein Drittel. Die Darlehensverträge laufen jeweils getrennt und jeder zahlt seinen Anteil auch direkt von seinem Konto.

Ich versteh nicht, warum die 50 % Regel so forciert wird ! Es ist absolut kein Problem, jeden beliebigen Prozentsatz grundbuchlich zu verankern und es gibt dann im Trennungsfall zumindest darüber keine Unstimmigkeiten.

Wir haben zudem noch die Beträge im Kaufvertrag aufgeschlüsselt - da sparst Du Dir da auch nen separaten Vertrag darüber.

Grüße

Wendy