Fragen zum Grundstückkauf

A und B wollen ein Grundstück kaufen.

Daher zwei Fragen:

  1. Der Kauf eines anderen Grundstücks vorher kam nicht zustande, der Vertrag wurde aber schon vom Notar erstellt. Gebühren fielen an und wurden beglichen.
    Kann dieser Vertrag beim Kauf vom aktuellen Grundstück verwendet werden?

  2. Für den Kauf des Grundstücks muss kein Kredit aufgenommen werden. Sollte man dennoch eine Grundschuld für den für den Hausbau erforderlichen Kredit eintragen lassen aus Kostenersparnis oder ist das sinnlos? Der Sinn dieser Grundschuld ist mir auch nicht ganz klar. Es ist halt günstiger das gleichzeitig und nicht später zu machen.

Vielen Dank!

Hallo,

  1. Der Kauf eines anderen Grundstücks vorher kam nicht
    zustande, der Vertrag wurde aber schon vom Notar erstellt.
    Gebühren fielen an und wurden beglichen.
    Kann dieser Vertrag beim Kauf vom aktuellen Grundstück
    verwendet werden?

Dazu müsste man beide Fälle näher kennen.
Es ist eher unwahrscheinlich.

  1. Für den Kauf des Grundstücks muss kein Kredit aufgenommen
    werden. Sollte man dennoch eine Grundschuld für den für den
    Hausbau erforderlichen Kredit eintragen lassen aus
    Kostenersparnis oder ist das sinnlos? Der Sinn dieser
    Grundschuld ist mir auch nicht ganz klar. Es ist halt
    günstiger das gleichzeitig und nicht später zu machen.

Was ist unklar? Der Sinn der Grundschuld als solche oder die genannte Vorgehensweise?
Wenn ich in naher Zukunft noch mehr Geld brauchen würde, dann würde ich die Grundschuld auch über den höheren Betrag bestellen (lassen).
(Wenn ich Kunde bei einem Kreditgeber bin, dann frage ich dort so lange nach, bis ich alles verstanden habe. Es geht doch um mehr als grad mal ein Pfund Bananen zu kaufen.)

Gruß
Jörg Zabel

Zu 1)
A und B möchten ungern für genau den gleichen Vertrag (vermutlich ja Standardformulierung bei dem Notar) über ebenfalls einen Grundstückkauf mit nahezu identischem Preis zum 2. mal bezahlen.
Beim ersten Kaufversuch hat der Verkäufer letztendlich an wen anderes verkauft.

zu 2)
Eigentlich ist zu dieser Stunde weniger denn je klar. Sorry, dass ich so blöd nachfrage. Irgendwie weiß ich jetzt nicht mehr, was eine Grundschuld ist. Beim ersten Kaufversuch wurde A und B erklärt, dass sie nichts eintragen lassen bräuchten, wenn sie nur für den Grundstückskauf keinen Kredit aufnehmen müssten. Mittlerweile scheint das nicht mehr so nachvollziehbar.
Da A und B über ausreichend Geldmittel verfügen, das Grundstück zu kaufen, haben sie noch keine näheren Kreditverhandlungen geführt mit einer tatsächlichen Summe vor Augen, da sich diese erst aus dem konkreten Bauvorhaben ergibt, sondern sich über verchiedene Finanzierungsmöglichkeiten beraten lassen. Es gibt natürlich eine Max-Summe, aber die muss ja nicht ausgeschäpft werden. Deswegen wäre es sinnvoll, rechtzeitig zu wisen, ob man eine Grundschuld beim Kaufvertrag mit eintragen lassen sollte. Dann müssten A und B den Kauf ein wenig aufschieben und das Angebot der Baufirma schleunigst festklopfen.
Der Kauf sollte eigentlich früher stattfinden, damit diese Formalitäten schon abgewickelt sind und alles andere seinen Lauf nehmen kann.

Hallo,

A und B möchten ungern für genau den gleichen Vertrag
(vermutlich ja Standardformulierung bei dem Notar) über
ebenfalls einen Grundstückkauf mit nahezu identischem Preis
zum 2. mal bezahlen.

Wieviel „vermutlich“ und „Standard“ da drin ist, kann hier niemand beurteilen. Wie wäre es, wenn man einfach beim Notar nachfragen würde?

zu 2)
Da A und B über ausreichend Geldmittel verfügen, das
Grundstück zu kaufen,

Dann brauchen sie auch keine Grundschuld. Da würde ich mal dringend mit dem potentiellen Kreditgeber reden.
Allerdings muß man die Gesamtfinanzierungssituation sehen…

Gruß
Jörg Zabel

Kann dieser Vertrag beim Kauf vom aktuellen Grundstück verwendet werden?

Wenn man die daten des neuen Grundstückes angibt, vermutlich ja.

werden. Sollte man dennoch eine Grundschuld für den für den
Hausbau erforderlichen Kredit eintragen lassen aus
Kostenersparnis oder ist das sinnlos?

Wieso ist es günstiger ? Man kann es tun, wenn man die Höhe des Darlehens bereits kennt.

Der Sinn dieser Grundschuld ist mir auch nicht ganz klar.

Das ist die Sicherheit der Bank für das Darlehen, das für den Hausbau ausgezahlt werden wird.

Geiz ist geil.
Da geben wir tausende EUR aus für etwas und statt einer individuellen Vertragsgrundlage nehmen wir irgendwas, was wir schon mal für irgendwas anderes bekommen haben. Wenn ich jetzt sage, gehe lieber zu einem Fachanwalt und lass dich individuell beraten, bekomme ich bestimmt zur Antwort ‚Ich bin doch nicht blöd‘.
‚Blöd‘ vllt nicht, aber, wenn ich mir die Fragestellung für die Grundschuldbestellung betrachte, ziemlich unbedarft und frei von Sachwissen.

vnA

1 Like

hi,

Zu 1)
A und B möchten ungern für genau den gleichen Vertrag
(vermutlich ja Standardformulierung bei dem Notar) über
ebenfalls einen Grundstückkauf mit nahezu identischem Preis
zum 2. mal bezahlen.

Pech gehabt - für einen Kaufvertrag - selbst wenn der Notar nur unterschreiben müsste - werden Gebühren fällig die sich am Vertragsgegenstand messen.

Beim ersten Kaufversuch hat der Verkäufer letztendlich an wen
anderes verkauft.

anderes Thema, aber warum hat dann A+B den Notar bezahlen müssen wenn der Verkäufer nen Rückzieher macht?

Da A und B über ausreichend Geldmittel verfügen, das
Grundstück zu kaufen, haben sie noch keine näheren…

dann würde ich die paar € dann investieren wenn es wirklich so weit ist, d.h. das Bauvorhanden durchgeplant, Finanzierung steht und A+B überhaupt noch zusammen bauen wollen!

Moin,

Kann dieser Vertrag beim Kauf vom aktuellen Grundstück
verwendet werden?

vielleicht, aber Kosten wirds keine sparen, weil der Notar nach Gebührenordnung abrechnet, von der er nicht abweichen kann, selbst wenn er wollte.

Gandalf

Kurz und bündig:

Das andere Grundstück ist nicht relevant.
Jeder Kauf wird normal gemäss Gebührenordnung abgerechnet. Der Vertragstext, gleich ob per Textbausteine oder individuell erstellt ist darin enthalten - gleicher Preis.
Natürlich kann dieser Vertragstext erneut verwendet werden. Das ändert aber nichts an den Notarkosten. Die bleiben gleich hoch.

Wenn kein Kredit aufgenommen werden muss, kann auf die Eintragung einer Grundschuld verzichtet werden.
Wenn dann ein Bau geplant ist, kann man frei und unabhängig mit diversen Banken verhandeln.

Mit freundlichen Grüssen
Friedrich Pausch

hi,

Zu 1)
A und B möchten ungern für genau den gleichen Vertrag
(vermutlich ja Standardformulierung bei dem Notar) über
ebenfalls einen Grundstückkauf mit nahezu identischem Preis
zum 2. mal bezahlen.

Pech gehabt - für einen Kaufvertrag - selbst wenn der Notar
nur unterschreiben müsste - werden Gebühren fällig die sich am
Vertragsgegenstand messen.

Schade!

Beim ersten Kaufversuch hat der Verkäufer letztendlich an wen
anderes verkauft.

anderes Thema, aber warum hat dann A+B den Notar bezahlen
müssen wenn der Verkäufer nen Rückzieher macht?

Weil wir die Rechnung bekommen haben?
Weiß ich eigentlich auch nicht. Ist das nicht rechtens? Ich würde das Geld schon gerne wieder haben. Aber in dem Maklerschreiben stand, dass der Käufer den Notar zahlt. Da uns das ganze genug an die Nieren ging, haben wir zähneknirschend gezahlt.

Da A und B über ausreichend Geldmittel verfügen, das
Grundstück zu kaufen, haben sie noch keine näheren…

dann würde ich die paar € dann investieren wenn es wirklich so
weit ist, d.h. das Bauvorhanden durchgeplant, Finanzierung
steht und A+B überhaupt noch zusammen bauen wollen!

A und B wollen.
Sind es wirklich nur ein paar Euro?

Einfach nachfragen klingt logisch, aber ich wollte da nicht naiv und unbedarft rüberkommen ^^ und außerdem wollte ich es möglichst zeitnah wissen, da der Kauf schneller abgewickelt werden könnte, als gedacht. Unser letztes Nachfragen wegen dem versuchten Grundstückkauf hat recht viel Geld gekostet.

Klar ist Geiz geil, denn jeden Cent, den ich nicht ausgebe, muss ich später nicht finanzieren.

Hallo,

Einfach nachfragen klingt logisch,

Ist es auch.

aber ich wollte da nicht
naiv und unbedarft rüberkommen ^^

Sie es mal so: Wenn ein Profi es (fast) immer nur mit Laien zu tun hat, dann sind ihm alle möglichen „dumme“ Fragen nicht fremd. Und wenn diese Leute ihn noch bezahlen, dann sollte er sehr viel Geduld mit diesen Leuten haben.

Unser letztes Nachfragen wegen dem
versuchten Grundstückkauf hat recht viel Geld gekostet.

Vielleicht war es eher ein „nicht-nachfragen“?

Klar ist Geiz geil, denn jeden Cent, den ich nicht ausgebe,
muss ich später nicht finanzieren.

Stimmt. Aber gewisses Geld für eine gute Beratung zahlt sich aus, ungefähr so, wie wenn man zum Steuerbearater geht und trotz dessen Rechnung dann unterm Strich deutlich mehr herauskommt.

Gruß
Jörg Zabel

hi,

Weil wir die Rechnung bekommen haben?

Klar, der Käufer zahlt den Notar - meine Frage deutet eher darauf hin ob hier ggf. der Verkäufer durch sein Verhalten so was wie eine „Mitschuld“ an den Kosten trägt. Das kann im Zweifelsfall aber nur ein Gericht klären - und das kostet auch erst mal wieder.

A und B wollen.
Sind es wirklich nur ein paar Euro?

Ich bin jetzt kein Notar-Kenner, aber im Internet gibts jede Menge Infos zu dem Thema (Hinweis: es gibt ne Honorarordnung für Notare). Und vor allem: Diese Info kann dir der Notar bzw. dessen Gehilfe sehr einfach bei einem Anruf erklären.

wenn der Link hier nicht lügt:
http://www.grundbuch.de/grundbuchrechner-auswahl.html
und ich den richtig bediene, dann ist der Unterschied zwischen Kauf ohne Grundschuld und spätere Eintragung und Kauf mit Grundschuld geringer als der Zeitaufwand den ihr aufbringen müsst…

Käufer? Gab es den überhaupt. Ich kenne das eher so: Wer bestellt, der bezahlt - wenn nichts anderes geregelt wurde. Wenn das was geregelt werden sollte aber nicht eintrifft, bin ich wieder bei: wer bestellt bezahlt.

vnA

Unser letztes Nachfragen wegen dem
versuchten Grundstückkauf hat recht viel Geld gekostet.

Vielleicht war es eher ein „nicht-nachfragen“?

Es war eine Rechtsberatung, die nur teuer war und leider keinen Schritt weiter geholfen hat.

Bevor wir uns wegen dem Geld einen Rechtstreit liefern müssen, schreiben wir es lieber ab.
Dem Link nach besteht überhaupt kein Unterschied zwischen dem Eintragen einer Grundschuld beim Kauf oder einem separaten späteren Eintrag. Dann werden wir das schön eins nach dem anderen machen.