A und B wollen ein Grundstück kaufen.
Daher zwei Fragen:
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Der Kauf eines anderen Grundstücks vorher kam nicht zustande, der Vertrag wurde aber schon vom Notar erstellt. Gebühren fielen an und wurden beglichen.
Kann dieser Vertrag beim Kauf vom aktuellen Grundstück verwendet werden? -
Für den Kauf des Grundstücks muss kein Kredit aufgenommen werden. Sollte man dennoch eine Grundschuld für den für den Hausbau erforderlichen Kredit eintragen lassen aus Kostenersparnis oder ist das sinnlos? Der Sinn dieser Grundschuld ist mir auch nicht ganz klar. Es ist halt günstiger das gleichzeitig und nicht später zu machen.
Vielen Dank!