Hallo Wissende,
in einer Stadt in NRW schickt diese ihre Ortsbürgermeister los, um die „Böse Nachricht“ an die Einwohner zu überbringen.
Es wird mitgeteilt, dass
- Die Stadt Einnahmen von ca. 25M hat
- Die Stadt Ausgaben von ca. 28M hat
somit ein Minus von ca. 3M ensteht.
Dieses wäre hauptsächlich den folgenden Punkten geschuldet:
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Die zu zahlende Kreisumlage betrüge 14M
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Das Land würde u.a. die Stadt lediglich mit 8 Euro pro Einwohner bezuschussen, während es z.B. in der Landeshauptstadt 44 Euro pro Einwohner wären. Der Schnitt dieser Bezuschussung in NRW wären 20 Euro pro Einwohner. Diese Ungleichbehandlung würde auch für Leistungen anderer Bezuschusser zutreffen.
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Die Stadt wäre ländlich geprägt und hätte im wesentlichen keine grosse Chancen, weitere und insbesondere grosse Einnahmequellen in ihr Stadtgebiet zu holen, wäre also hier doppelt benachteiligt.
Daraus würde dann natuerlich folgen, dass die Einwohner mehr Steuern und Abgaben zu zahlen hätten, weniger Leistungen bekämen und Versammlungsplätze/Orte in den Gemeinden abgebaut würden.
Fragen
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Woraus ergibt sich, dass ein Kreis 56% der Einnahmen der Stadt als Kreisumlage festlegen darf, selbst wenn diese dadurch nicht mehr ohne Verschuldung in der Lage ist, ihre Kernaufgaben zu erfuellen. Wo ist geregelt, wie hoch die Kreisumlage maximal sein darf (Im Internet war gelegentlich von §28 GG Abs 2 die Rede, nur wenn dieses so einfach wäre, dann hätte ja auch der schlichteste Anwalt der Stadt hier aus der Misere helfen können)
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Woraus ergibt sich, dass das Land seine Einwohner so unterschiedlich bezuschussen darf (Ein Einwohner D’dorfs erhaelt ja hier mehr als 5 mal so viel wie die Einwohner der fraglichen Stadt). Ich sehe nicht direkt, dass ein Einwohner D’dorfs mehr Anrecht auf ein gutes Umfeld hat (Theater, Infrastruktur, goldene Mülleimer), als einer hier vor Ort. Wo bleibt hier die Gleichbehandlung?
Gruss
E.