Fragen zum Haushalt einer Stadt in NRW

Hallo Wissende,

in einer Stadt in NRW schickt diese ihre Ortsbürgermeister los, um die „Böse Nachricht“ an die Einwohner zu überbringen.

Es wird mitgeteilt, dass

  1. Die Stadt Einnahmen von ca. 25M hat
  2. Die Stadt Ausgaben von ca. 28M hat

somit ein Minus von ca. 3M ensteht.

Dieses wäre hauptsächlich den folgenden Punkten geschuldet:

  •  Die zu zahlende Kreisumlage betrüge 14M 

  •  Das Land würde u.a. die Stadt lediglich mit 8 Euro pro Einwohner bezuschussen, während es z.B. in der Landeshauptstadt 44 Euro pro Einwohner wären. Der Schnitt dieser Bezuschussung in NRW wären 20 Euro pro Einwohner. Diese Ungleichbehandlung würde auch für Leistungen anderer Bezuschusser zutreffen.

  • Die Stadt wäre ländlich geprägt und hätte im wesentlichen keine grosse Chancen, weitere und insbesondere grosse Einnahmequellen in ihr Stadtgebiet zu holen, wäre also hier doppelt benachteiligt.

Daraus würde dann natuerlich folgen, dass die Einwohner mehr Steuern und Abgaben zu zahlen hätten, weniger Leistungen bekämen und Versammlungsplätze/Orte in den Gemeinden abgebaut würden.

Fragen

  1. Woraus ergibt sich, dass ein Kreis 56% der Einnahmen der Stadt als Kreisumlage festlegen darf, selbst wenn diese dadurch nicht mehr ohne Verschuldung in der Lage ist, ihre Kernaufgaben zu erfuellen. Wo ist geregelt, wie hoch die Kreisumlage maximal sein darf (Im Internet war gelegentlich von §28 GG Abs 2 die Rede, nur wenn dieses so einfach wäre, dann hätte ja auch der schlichteste Anwalt der Stadt hier aus der Misere helfen können)

  2. Woraus ergibt sich, dass das Land seine Einwohner so unterschiedlich bezuschussen darf (Ein Einwohner D’dorfs erhaelt ja hier mehr als 5 mal so viel wie die Einwohner der fraglichen Stadt). Ich sehe nicht direkt, dass ein Einwohner D’dorfs mehr Anrecht auf ein gutes Umfeld hat (Theater, Infrastruktur, goldene Mülleimer), als einer hier vor Ort. Wo bleibt hier die Gleichbehandlung? 

Gruss
E.

Hallo,

in einer Stadt in NRW schickt diese ihre Ortsbürgermeister los, um die „Böse Nachricht“ an die Einwohner zu überbringen.
Es wird mitgeteilt, dass

  1. Die Stadt Einnahmen von ca. 25M hat
  2. Die Stadt Ausgaben von ca. 28M hat
    somit ein Minus von ca. 3M ensteht.
    Dieses wäre hauptsächlich den folgenden Punkten geschuldet:
  •  Die zu zahlende Kreisumlage betrüge 14M 

  •  Das Land würde u.a. die Stadt lediglich mit 8 Euro pro Einwohner bezuschussen, während es z.B. in der Landeshauptstadt 44 Euro pro Einwohner wären. Der Schnitt dieser Bezuschussung in NRW wären 20 Euro pro Einwohner. Diese Ungleichbehandlung würde auch für Leistungen anderer Bezuschusser zutreffen.

  • Die Stadt wäre ländlich geprägt und hätte im wesentlichen keine grosse Chancen, weitere und insbesondere grosse Einnahmequellen in ihr Stadtgebiet zu holen, wäre also hier doppelt benachteiligt.

Daraus würde dann natuerlich folgen, dass die Einwohner mehr Steuern und Abgaben zu zahlen hätten, weniger Leistungen bekämen und Versammlungsplätze/Orte in den Gemeinden abgebaut würden.

Ja, das kann durchaus das Ziel sein. Es soll immer noch Gemeinden geben, die ein wenig über ihre Verhältnisse leben, wobei ich gerne zugeben möchte, dass der aktuelle Bürgermeister nicht die Schuld an Versäumnissen seiner Vorgänger hat.

Fragen

  1. Woraus ergibt sich, dass ein Kreis 56% der Einnahmen der Stadt als Kreisumlage festlegen darf, selbst wenn diese dadurch nicht mehr ohne Verschuldung in der Lage ist, ihre Kernaufgaben zu erfuellen. Wo ist geregelt, wie hoch die Kreisumlage maximal sein darf (Im Internet war gelegentlich von §28 GG Abs 2 die Rede, nur wenn dieses so einfach wäre, dann hätte ja auch der schlichteste Anwalt der Stadt hier aus der Misere helfen können)

Da das Ländersache ist, würde ich meinen, dass das in einem NRW-Gesetz geregelt sein sollte. https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=5…

  • Woraus ergibt sich, dass das Land seine Einwohner so unterschiedlich bezuschussen darf (Ein Einwohner D’dorfs erhaelt ja hier mehr als 5 mal so viel wie die Einwohner der fraglichen Stadt). Ich sehe nicht direkt, dass ein Einwohner D’dorfs mehr Anrecht auf ein gutes Umfeld hat (Theater, Infrastruktur, goldene Mülleimer), als einer hier vor Ort. Wo bleibt hier die Gleichbehandlung? 

Naja, nicht jedes Dorf hat eben ein Theater, eine Oper etc. pp. Möglicherweise ergibt sich u.a. daraus eine höhere Zuweisung, da man auch annimmt, dass solche Einrichtungen auch von Dorfbewohnern besucht werden. Dann müsste rein theoretisch an der Kasse zwischen Ortsansässigen und Auswärtigen unterschieden werden. Da würden sich letztere auch ganz schon echauffieren. Daneben würde ich annehmen, dass D´dorf eine kreisfreie Stadt ist, die dann eben auch keine Kreisumlage erheben kann, womit sie einen höheren Zuschuss vom Land bekommt.
Ansonsten kann es innerhalb eines Kreis auch deswegen zu Unterschieden kommen, weil vielleicht Gemeinde A selbst ein Jugendamt unterhält, während Gemeinde B das nicht macht und damit der Landkreis zuständig ist und zahlt.
Letztlich müsste man sich in NRW schlau machen, wie genau das geregelt ist und auf welche Größen da bei der Berechnung abgestellt wird. Denkbar wäre ja, dass man da nur auf die Einnahmen schaut und die Ausgaben ignoriert. Da stehen dann Gemeinden mit hohen Ausgaben dumm da. Besonders blöd wird es wenn für das aktuelle Haushaltsjahr auf Zahlen aus dem/den vergangenen Jahre(n) geschaut wird, und da vielleicht gerade mal eine hohes Gewerbesteueraufkommen vorlag.

Grüße