Fragen zum heil- und kostenplan forum

hallo, folgende situation:
ich habe vor ewigkeiten einen heil- und kostenplan an die geseztliche versicherung weitergeleitet. dieser hkp wurde auch von der kk weiter ausgefüllt.
nach einer ewigkeit bemerke ich jetzt, dass die krankenkasse nie etwas als erstattung an mich überwiesen hat.
warum auch immer?!! viell war es auch einfach mein fehler.
jetzt bin ich auf diese situation aufmerksam geworden.
kann man auch nach jahren noch die entsprechende zahlung/unterstützung der krankenkasse verlangen?
gibt es verjährungen?
vielen dank erst einmal, caesar

Hallo!

Soweit ich es beurteilen kann, bekommst du auch nichts von der KK erstattet, sondern deine Zahnarztrechnung MINDERT sich um den Zuschuss, den deine KK dir gewährt, wenn du überhaupt eine Rechnung bekommen hast? Da es schon Jahre her ist und der HKP mit Sicherheit von deinem Zahnarzt mit der KK abgerechnet wurde, wird wohl auch alles seine Richtigkeit haben, sonst hättest du Bescheid bekommen. Mach dir einfach keine Gedanken und vergiss den Vorgang, wenn du kein Privatpatient bist(?). GKV-Patienten bekommen NIE einen Zuschuss ausbezahlt.
Gruss, Kirsten

Hallo!

GKV-Patienten bekommen NIE einen Zuschuss ausbezahlt.

Abend,

Doch bekommen sie wenn es sich um eine andersartige Versorgung handelt, den in dem Fall muss der Patient vorkasse leisten.
Dieser HKP wird auch nicht der KZV eingereicht sondern geht mit dem original an den Patienten, dieser wendet sich dann mit der Rechnung und dem HKP an seine Kasse.

Gruss, Kirsten

Gruß

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Danke Lucia, für die Aufklärung! Da „der Patient“ davon sprach, dass es „Jahre her ist“, ging ich davon aus, dass es da die befundorientierte Festzuschussregelung (aaV +gaV) noch nicht gab. Ist meines Wissens erst Ende 2006 in Kraft getreten.
Gruss, Kirsten

  1. Januar 2005 sind aber auch schon Jahre her :wink:
    schönen Sonntag
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