Fragen zum Import eines PC Spiels

Hallo,

ich frage jetzt wirklich mal unbedarft, habe nicht den Durchblick auf diesem Gebiet, also wenn es den Anschein hat, ich würde was illigales zu erfragen versuchen, so bitte ich um Verzeihung.

Folgendes: ich suche ein PC Spiel (klar…), das erst kürzlich in den USA erschienen ist, und nur dort und nirgend wo anders vertrieben werden darf. (also die sogen. US Version)

Was ist, wenn ich es doch irgendwo her bestelle, bleibt es dann am Zoll hängen?
Ist dieses Verbot derselbe Sachverhalt, wie bei den Konsolenspielen, wo man für NTSC Spiele auf PAL Konsolen einen MOD Chip braucht?
Aber PC Spiele haben ja keine Länderkodierung, richtig? Also mache ich mich strafbar, wenn ich es importiere…
Wieso ist das eigentlich so, ist das nicht für die Publisher Firma schädigend, wenn das Produkt nur in einem Land vertrieben wird?

Na ja, wie dem auch sei…
Habe in anderen (US)Foren gelesen, dass sich Leute da (das) Spiel entweder kaufen, oder runterladen.
Das Runterladen ist garantiert auch illigal, warez Geschichten, stimmts?
Und wie siehts damit aus: eine Person würde das Spiel mit rüber bringen, ist das legal?

Das mag jetzt für einige evtl. naiv klingen, aber ich will nicht angemotzt werden, sondern nur eine vernünftige Antwort, dafür Danke im Voraus!

Viele Grüsse,
Nicole

Hallo Nicole,

der private Import (auch per Versand) eines einzelnen Spiels (zum Eigengebrauch) ist völlig legal (und meiner Meinung auch moralisch i.O., wenn man sich nicht mit verstümmelten Versionen zufrieden geben will), solang das Programm in D-land nicht verboten ist, wie z.B. die US-Version von RtCW.

Wenn du Glück hast, geht es so durch den Zoll. Hast du Pech, fängt der Zoll es ab und du mußt schlimmstenfalls zu deinem lokalen Zollamt und es auslösen (=Zoll bezahlen).
Normalerweise geht ein Spiel (oder auch eine DVD) aber ohne Probleme durch.

Genauso ist es auch legal, sich von jemandem ein Exemplar mitbringen zu lassen.

'runterladen ist natürlich illegal, egal welche Version.

Als Alternative gibt es aber auch deutsche Versandhäuser, die dir US-Versionen liefern können, z.B. Okaysoft.

Viele Grüße
Christian

Hallo,

Versionen zufrieden geben will), solang das Programm in D-land
nicht verboten ist, wie z.B. die US-Version von RtCW.

RtCW ist in Deutschland mit nichten „verboten“. Es ist lediglich verboten, das Spiel hier in er US-Version anzubieten oder gar zu bewerben. Wenn Du es Dir in den USA für privat kaufst, dann ist das völlig legal.

[…]

'runterladen ist natürlich illegal, egal welche Version.

Das ist natürlich Quatsch. Wenn Du z.B. die Windows-Version von RtCW hast (egal, ob nun die US- oder die deutsche Version), dann ist es völlig legal (und sogar ausdrücklich erwünscht), die Linux-Version online runterzuladen. Das gleiche gilt für Unreal Tournament und viele andere Spiele. Du musst dann nicht noch einmal extra eine Linux-Version kaufen. Vielfach sind diese auch gar nicht „boxed“ erhältlich.

Gruß

Fritze

gefährliche Falsch-Information!
Sorry, Fritze, aber zumindest deine Antwort 1 ist definitiv falsch und somit juristisch auch nicht ungefährlich!

Die US-Version von RtCW ist in Deutschland nicht indiziert (dann wäre deine Aussage korrekt), sondern sie ist verboten/beschlagnahmt, weil sie verbotene Symbole des Dritten Reiches enthält. Auch wenn du es privat im Koffer mit nach Deutschland bringst, wird der Zoll es bei Entdecken beschlagnahmen, da der Import „volksverhetzender Schriften“, wie es so schön heíßt, verboten ist. Evtl. bekommst du es dann sogar noch mit der Staatsanwaltschaft zu tun!

Wäre sie „nur“ indiziert, wie z.B. die US-Version von Half-Life, dürftest du es dir natürlich selbst importieren.

Bei Punkt 2 bin ich mir nicht 100% sicher, aber IMHO existiert keine Linux-Client-Version von RtCW. Du sprichst garantiert vom dedicated Server, aber das ist ja etwas anderes.
Falls es nachweislich (URL?)doch einen Client (=spielbare Version) gibt, nehme ich das natürlich zurück.

Gruß
Christian

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Den Schuh musst du dir aber auch anziehen :wink:))

Wäre sie „nur“ indiziert, wie z.B. die US-Version von
Half-Life, dürftest du es dir natürlich selbst importieren.

Schon mal einen Blick ins „Gesetz über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften und Inhalte geworfen“ ?

Paragraph § 4 Absatz sagt eindeutig das der Import indizierter „Schriften“ verboten ist.

*********
§ 4
(1) Eine Schrift, deren Aufnahme in die Liste bekanntgemacht ist, darf nicht

im Einzelhandel außerhalb von Geschäftsräumen,
in Kiosken oder anderen Verkaufsstellen, die der Kunde nicht zu betreten pflegt,
im Versandhandel oder
in gewerblichen Leihbüchereien oder Lesezirkeln
vertrieben, verbreitet oder verliehen oder zu diesen Zwecken vorrätig gehalten werden.

(2) Verleger und Zwischenhändler dürfen eine solche Schrift nicht an Personen liefern, soweit diese einen Handel nach Absatz 1 Nr. 1 betreiben oder Inhaber von Betrieben der in Absatz 1 Nr. 2 bis 4 bezeichneten Art sind. Soweit die Lieferung erfolgen darf, haben Verleger, Zwischenhändler und Personen, die Schriften in den räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes einführen, ihre Abnehmer auf die Vertriebsbeschränkungen hinzuweisen.

(3) Eine Schrift, deren Aufnahme in die Liste bekanntgemacht ist, darf nicht im Wege des Versandhandels in den räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes eingeführt werden.
*****

In Paragraph 21 Absatz 1.6 steht das dieses „lapidare“ Vergehen mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bzw. Geldstrafe bestraft wird.

******
§ 21
(1) Wer eine Schrift, deren Aufnahme in die Liste bekanntgemacht ist, oder eine der in § 6 bezeichneten Schriften

1.entgegen § 3 Abs. 1 Nr. 1 einem Kind oder Jugendlichen anbietet, überlässt oder zugänglich macht,
2.entgegen § 3 Abs. 1 Nr. 2 an den dort bezeichneten Orten ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht,
3.entgegen § 3 Abs. 1 Nr. 3 im Wege gewerblicher Vermietung oder vergleichbarer gewerblicher Gewährung des Gebrauchs einem anderen anbietet oder überlässt,
3a.entgegen § 3 Abs. 1 Nr. 4 verbreitet, bereithält oder sonst zugänglich macht,
54entgegen § 4 Abs. 1 in den dort bezeichneten Fällen vertreibt, verbreitet, verleiht oder vorrätig hält,
5.entgegen § 4 Abs. 2 Satz 1 an die dort bezeichneten Personen liefert,
6.entgegen § 4 Abs. 3 einzuführen unternimmt oder
7.entgegen § 5 Abs. 2 anbietet, ankündigt oder anpreist, wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
*******

Wie du siehst ist der Import indizierter Medien eine rechtlich höchst brisante Thematik. Ich räume jedoch gerne ein das hier geltende Recht nur sehr selten Anwendung findet. Aus dem Bereich des DVD-Importes sind mir aber durchaus Fälle bekannt die mit Beschlagnahmung der Lieferung und einem Ermittlungsverfahren, teils auch mit Hausdurchsuchung, geendet haben. In den Fällen ist es aber nie zu einer rechtskräftigen Verurteilung gekommen, sondern die Verfahren wurden alle entweder direkt oder spätestens nach Zahlung eines Bußgeldes eingestellt.

Kann ich nicht lesen?

Wäre sie „nur“ indiziert, wie z.B. die US-Version von
Half-Life, dürftest du es dir natürlich selbst importieren.

Schon mal einen Blick ins „Gesetz über die Verbreitung
jugendgefährdender Schriften und Inhalte geworfen“ ?

Paragraph § 4 Absatz sagt eindeutig das der Import indizierter
„Schriften“ verboten ist.

*********
§ 4
(1) Eine Schrift, deren Aufnahme in die Liste bekanntgemacht
ist, darf nicht

im Einzelhandel außerhalb von Geschäftsräumen,
in Kiosken oder anderen Verkaufsstellen, die der Kunde nicht
zu betreten pflegt,
im Versandhandel oder
in gewerblichen Leihbüchereien oder Lesezirkeln
vertrieben, verbreitet oder verliehen oder zu diesen Zwecken
vorrätig gehalten werden.

(2) Verleger und Zwischenhändler dürfen eine solche Schrift
nicht an Personen liefern, soweit diese einen Handel nach
Absatz 1 Nr. 1 betreiben oder Inhaber von Betrieben der in
Absatz 1 Nr. 2 bis 4 bezeichneten Art sind. Soweit die
Lieferung erfolgen darf, haben Verleger, Zwischenhändler und
Personen, die Schriften in den räumlichen Geltungsbereich
dieses Gesetzes einführen, ihre Abnehmer auf die
Vertriebsbeschränkungen hinzuweisen.

(3) Eine Schrift, deren Aufnahme in die Liste bekanntgemacht
ist, darf nicht im Wege des Versandhandels in den räumlichen
Geltungsbereich dieses Gesetzes eingeführt werden.
*****

In Paragraph 21 Absatz 1.6 steht das dieses „lapidare“
Vergehen mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bzw.
Geldstrafe bestraft wird.

Also, auch nach mehrmaligem lesen finde ich keine Stelle, die den privaten Import zu privaten Zwecken verbietet oder gar mit Strafe bedroht.
Könntest Du mir mal sagen, wie Du darauf kommst, daß die private Einfuhr oder das „mitbringen lassen“ in diesem Paragrafen verboten ist? Ich lese hier immer nur vom gewerblichen Verkauf/Vertrieb…
Ich sehe auch nicht, daß sich der Empfänger einer Sendung strafbar macht, wenn er sich aus den USA eine solche Schrift über den Versandhandel liefern läßt. Auch wenn ich mir hier nicht völlig sicher bin, sehe ich die strafrechtliche Verantwortung nur beim Versender.

Aber das es verboten sein soll indizierte Schriften z.B. von einer Reise mitzubringen, steht hier zumindest nicht…

Gruß Stefan

Goosi hat Recht, denn…
…der gewerbsmäßige Import indizierter Schriften ist verboten, der private für den Eigengebrauch ist es nicht!

Hin und wieder kommt es aber tatsächlich vor, daß ein unwissender Zollbeamter ein indiziertes Spiel beschlagnahmen will. Dies ist aber auf keinen Fall rechtens. IMO ist es schon öfters vorgekommen, daß der Empfänger unter Hinweis auf die entsprechenden Paragraphen die Herausgabe verlangt und sein Spiel dann auch bekommen hat.
Und falls die Staatsanwaltschaft wirklich versuchen würde, einem daraus ein Verfahren anzuhängen inkl. Hausdurchsuchung etc., wäre das ein gefundenes Fressen für jeden Anwalt!

Schlußwort: Immer dran denken: indiziert != verboten.

CU
Christian

Nope :wink:)))

…der gewerbsmäßige Import indizierter Schriften ist
verboten, der private für den Eigengebrauch ist es nicht!

Wie kommst du denn zu der Ansicht. Denn das ist imho genau andersherum.
Der gewerbliche Import ist keineswegs verboten. Hiermit meine ich expizit den Einkauf eines deutschen Händlers bei einem anderen ausländischen Händeler/Großhändler. Das ist ja auch vollkommen logisch da beim Handel zwischen 2 Firmen keinerlei direkte Gefahr für Jugendliche besteht.
Der Gesetzgeber interesiert sich daher nur dafür, das das indizierte Produkt nicht beim falschen Endanwender landet. Wie in der Präambel des GjS erwähnt schränkt das GjS die im Paragraphen 5 (Meinungsfreiheit) des Grundgestzes gewährten Rechte ein.

Hin und wieder kommt es aber tatsächlich vor, daß ein
unwissender Zollbeamter ein indiziertes Spiel beschlagnahmen
will. Dies ist aber auf keinen Fall rechtens. IMO ist es schon
öfters vorgekommen, daß der Empfänger unter Hinweis auf die
entsprechenden Paragraphen die Herausgabe verlangt und sein
Spiel dann auch bekommen hat.
Und falls die Staatsanwaltschaft wirklich versuchen würde,
einem daraus ein Verfahren anzuhängen inkl. Hausdurchsuchung
etc., wäre das ein gefundenes Fressen für jeden Anwalt!

Hier sollte man als erstes mal klären was man unter Beschlagnahmung versteht. Den gemeinhin werden 2 vollkommen unterschiedliche Prozeduren als „Beschlagnahmung bezeichnet“.
Variante 1: Ein Zölnner hält ein Paket fest oder bei einer Hausdurchsuchung werden Gegenstände mitgenommen. Das ist Beschlagnahmung zur Beweisicherung.
Variante 2: Das Amtsgericht Tiergarten Berlin hat wieder mal Langeweile und nimmt sich einiger Horrorklassiker an, von denen es meint das diese im Handel nichts zu suchen haben. Sprich man attestiert das diese Filme entweder gegen $131 oder §184 des StGB verstoßen. Daraufhin werden diese Filme nach § 74d StGB eingezogen. Gleiches gilt natürlich auch für andere Medien.

Beschlagnahmt ein Zölnner also Waren, so ist zu unterscheiden ob dies aus zolltechnischen Gründen geschieht, dann sollte der Zoll die Waren auch wieder selber freigeben, oder aus dies aus strafrechtlichen Erwägungen geschieht. Denn dann wird als weitere durch die Ermittlungsorgane, sprich Polizei & Stastsanwaltschaft veranlasst.

Auch wenn du (und dein Anwalt?) das Thema Import und Hausdurchsuchung belächeln, kann ich nach nach langjähriger Tätigkeit als Mod & Redaktionsmitglied eines der größte deutschen DVD-Onlinemagazine, mich noch an einige Leute erinnern, denen ihre komplette DVD-Sammlung (incl. Kinderfilme) aus der Wohnungstür getragen wurde. Bei anderen wurden nur einzelne Filme mitgenommen. Genauso unterschiedlich war auch die Handhabe bei der Rückgabe der DVDs. Manche haben ihre komplette Sammlung zurückbekommen, andere bangen noch nach über einem Jahr um die Rückgabe ihrer Silberscheiben. Man hat hier das Gefühl das einfach nach gutdünken gehandhabt wurde. Jede Stadt hat ihr eigenes Süppchen gekocht.

Dies zeigt sehr deutlich das Recht nichts Absolutes ist. Wohnt man wie ich, in einer Großstadt wie Köln, hat man auch viel eher die Möglichkeit, das ein verfahren schon alleine aus Gründen des Personalmangels bei der Staatsanwaltschaft eingestellt wird. auf dem Land sieht das mitunter ganz anders aus, wie mir ein befreundeter Rechtsanwalt mitgeteilt hat.

Schlußwort: Immer dran denken: indiziert != verboten.

Der Spruch ist zwar inhaltlich richtig, impliziert aber das es andere „verbotene“ Medien gibt. Und dem ist natürlich nicht so. Selbst vom Gericht nach § 131 oder $184 „eingezogene“ Medien, wie Wulfenstein und dergleichen, sind nicht verboten. Der Besitz dieser Produkte ist straffrei. Ansonsten hätte ich auch nicht solche DVD in meiner Sammlung.

(3) Eine Schrift, deren Aufnahme in die Liste bekanntgemacht
ist, darf nicht im Wege des Versandhandels in den räumlichen
Geltungsbereich dieses Gesetzes eingeführt werden.
*****

Also, auch nach mehrmaligem lesen finde ich keine Stelle, die
den privaten Import zu privaten Zwecken verbietet oder gar mit
Strafe bedroht.

Was verstehst du denn unter privatem Import ?
Bei mir gehört auch Bestellung per Mail in den USA zu persönlichem Import und damit ist dann schon persönlicher Import nicht mehr generell erlaubt.

Könntest Du mir mal sagen, wie Du darauf kommst, daß die
private Einfuhr oder das „mitbringen lassen“ in diesem
Paragrafen verboten ist? Ich lese hier immer nur vom
gewerblichen Verkauf/Vertrieb…

Mitbringen lassen ist vollkommen OK.

Ich sehe auch nicht, daß sich der Empfänger einer Sendung
strafbar macht, wenn er sich aus den USA eine solche Schrift
über den Versandhandel liefern läßt. Auch wenn ich mir hier
nicht völlig sicher bin, sehe ich die strafrechtliche
Verantwortung nur beim Versender.

Wie will der Gesetzgeber den den Versender im Ausland belangen ? An der Grenze lauern bis das er irgendwann mal nach Deutschland kommt. Da macht es doch weit mehr Sinn denjenigen an den Hammelbeinen zu packen der hier vor Ort in Deutschland sitzt. Oder ?
Im übrigen räume ich gerne das dieses Gesetz doch einigen Spielraum für Interpretation lässt. Ich halte es aber naiv zu glauben das dieser Spielraum immer nur zum positiven gesehen wird. Ebenso naiv ist es sich auf sein Bauchgefühl zu verlassen, das einem sagt das der Empfänger nicht gelangt wird. Man sollte einen solchen Gesetzestext nach allen Seiten hin interpretieren und sich dann immer für die „sichere Seite“ enscheiden.

Aber das es verboten sein soll indizierte Schriften z.B. von
einer Reise mitzubringen, steht hier zumindest nicht…

Bingo :wink:)))

Vielen Dank! :smile: o/t

hi,

es gibt sehr viele spielevertreiber online, die import versionen anbieten und diese ohne rechtliche konsequenzen verschicken. wenn du hier in deutschland überhaupt nix findest, dann such dir einen versand in österreich der es dir nach deutschland verschickt. das amchen die mesiten…

ich finde es völlig blödsinnig sich über paragraphen auszulassen, wenn es für solche firmen selbstverständlich ist, sich in euren augen über „das gesetz“ hin weg zu setzen.

indizierte titel sind nicht illegaler für den verbraucher, als nicht indizierte. allerdings gibt es einen grossen unterschied für den hersteller und den händler. händler beispielsweise dürfen indizierte titel nicht offentlich bewerben und sie z.b. in ihren regalen zum kauf anbieten. das macht die suche nicht gerade einfacher. die nachfrage beim händler wird unverzichtbar. ob dieser das gewollte produkt jedoch unter der theke bereithält, oder es aus angst vor mangelnder nachfrage erst bestellen müsste, ist fraglich. bekommen könntest du es so oder so. du musst allein nachweisen können das du 18 jahre bist.

anders ist das bei „verbotenen“ titeln. deren besitz tatsächlich verboten ist. wie schon erwähnt beinhalten diese titel oft symbole, logos oder embleme aus dem dritten reich. die für die deutsche rechtssprechung wohl verpönt sind. KANN MIR VIELLEICHT JEMAND SAGEN WIESO? ich meine. wo liegt der unterschied ob in irgendeinem game mal eben eines dieser symbole auftaucht, oder ich nachmittags bei den simpsons lauter „hakenkreuze“ sehen muss. WO LIEGT DER UNTERSCHIED?! liegt er in der interaktion? wieso wird dieser teil unserer geschichte auf diese weis verdrängt? naja…denke das reicht hier erstmal.

ist es nicht auch schade das einige hersteller ihre spiele nicht für uns lokalisieren wollen, weil die herausnahme von anstössigen inhalten zu kosten intensiv wäre?!

ich sah schon öfter „verbotene“ titel wie mortyr (in der herstellerversion, also entgegen der us-version, wirklich uncut) im schaufenster von 2. hand shops liegen. für die das produkt keinen unterschied zum nebenliegenden prince of persia 3d machte. …und das ist kein einzelfall. hmm… wenn die händler also nicht informiert zu sein scheinen. ist dies nicht vielleicht ein punkt an dem man ansetzen sollte. ich meine, was ist wenn ein 11jähriges kind mit seinem taschengeld nun auf der suche nach nem game genau auf diesen laden trifft und der verkäufer ihn das aufschwatzt, da es ja nun schon seit ewigkeiten im schaufenster verstaubt. moralisch vielleicht etwas weniger vertretbar als der import von spielen. findet ihr nicht?!

ach ja, us-versionen laufen ohne probleme auf hiesigen pc. mitunter muss man jediglich die systemsprache auf „englich us“ stellen.

zur erklärung. ich hab niemals ein spiel importieren lassen oder sonst etwas. überhaupt beschäftige ich mich seit nunmehr 3 jahren überhaupt nicht mit irgendwelchen spielen oder der gleichen. trotzdem ist dieses unverständnis der situation nach wie vor ungetrübt. ausserdem möchte ich die arbeit der „bundesprüfstelle für jugendgefährdende schriften“ in keinsterweise für unwichtig beurteilen. lediglich erachte ich deren meinungen oft als fraglich. gutes beispiel für mich ist der film „the blair witch project“. teil 1 ab 12 / teil 2 ab 18. ich frage mich wieso?! der empfundene druck ist bei teil 1 deutlich intensiver als bei teil 2. teil 1 lässt den zuschauer deutlich mehr freiraum, das für ihn „unbehangendste zu SEHEN“… teil 2 zeigt nich mehr blut als eine konventionelle folge von „tatort“…nur ein beispiel, das ich jetzt nicht weiter vertiefen möchte.

wäre dankbar für jede mögliche erklärung…

magicman

Hallo Kroeti,

ich kann da nur http://www.okaysoft.de empfehlen.
Solange das Spiel in Deutschland nicht indiziert ist, wird es auch noch verschickt.
Ich habe da schon öfters bestellt und noch nie Probleme gehabt.
Wenn der Hersteller den Vertrieb im Ausland untersagt, dann kann es allerdings Lieferprobleme geben.
Ich meine das gab es schon einmal, kann mich aber jetzt nicht erinnern bei welchem Spiel es war.

Viel Spass
Thomas

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

okaysoft
Hallo Thomas,

da okaysoft schon mehrmals fiel - die habe ich ja gerade angeschrieben und als Antwort kam zurück, das sie das Spiel nicht importieren dürften, solange keine dt. oder engl. Fassung existiert, die Herstellerfirma (Konami) hat bisher nur us Lizensen.

Das Spiel ist ja nicht mal indiziert, deshalb meine Frage.

Trotzdem danke (auch für die rege Diskussion),
Nicole

falls überhaupt jemand meine letzte antwort zu dem thema gelesen hat, weiss man umwas es hier geht…

http://www.gameware.at/

hier findest du z.b. die us-version von rtcw u.ä. nur so als bsp.

Danke!
Cool, vielen Dank!

hmm, hast du dein gesuchtes spiel dort gefunden?