kann mir jemand erläutern wo der Unterschied zwischen „präferentiellem Ursprung“ und „nichtpräferentiellem Ursprung“ liegt?
Ich dachte daß das erste bedeutet daß eine Ware aus einem Land stammt, welches die EU durch ein Präferenzabkommen fördert. "Nichtpräferentieller Ursprung wäre dann das Gegenteil davon - dachte ich… So einfach soll’s aber nicht sein. Insofern wäre es prima wenn mir mal jemand erklären könnte was das eine und was das andere ist und wo der Unterschied liegt.
Außerdem bräuchte ich eine kleine Nachhilfe um die Abgabenberechnung bei der Wareneinfuhr zu berechnen. Könnt ihr mir da ein wenig auf die Sprünge helfen und erklären wie man Zoll und EUSt berechnet…?
Außerdem bräuchte ich eine kleine Nachhilfe um die
Abgabenberechnung bei der Wareneinfuhr zu berechnen. Könnt ihr
mir da ein wenig auf die Sprünge helfen und erklären wie man
Zoll und EUSt berechnet…?
>> kommt auf die CIF-Klausel an. Anhand der CIF Klausel wird der Zollwert berechnet. Bsp.: Bei EXW werden alle Kosten bis zur EU Grenze (oder Empfangshafen) auf den Warenwert aufaddiert. Vom Zollwert berechnest Du den Zoll, anschließend summierst Du den Rechnungspreis + Zoll + alle Kosten innerhalb der EU - das ergibt den EUSTWERT. 16% vom EUSTWERT sind die EUST. Nun addierst Du die EUST und den Zoll, das ergibt die Einfuhrabgaben.
>> kommt auf die CIF-Klausel an. Anhand der CIF Klausel
wird der Zollwert berechnet. Bsp.: Bei EXW werden alle Kosten
bis zur EU Grenze (oder Empfangshafen) auf den Warenwert
aufaddiert. Vom Zollwert berechnest Du den Zoll, anschließend
summierst Du den Rechnungspreis + Zoll + alle Kosten innerhalb
der EU - das ergibt den EUSTWERT. 16% vom EUSTWERT sind die
EUST. Nun addierst Du die EUST und den Zoll, das ergibt die
Einfuhrabgaben.
Verstehe ich das folgendermaßen richtig?
Der Frachtpreis ist bei den E- und F-Klauseln der Incoterms zusätzlich zum Rechnungsbetrag fällig, bei den C- und D-Klauseln ist er schon enthalten.
Also muß man bei den E- und F-Klauseln den Frachtanteil außerhalb der EU (also z. B. bei 70/30 nimmt man 70% von den Frachtkosten) zum Warenwert addieren, dann hat man den Zollwert. Den multipliziert man mit dem Zollsatz und erhält den fälligen Zollbetrag.
Was macht man in diesem Beispiel mit den verbleibenden 30% Frachtkosten? Müssen die nochmal irgendwo dazugerechnet werden oder nicht, oder was geschieht mit ihnen?
Dann die D- und E-Klauseln - da ist die Fracht ja schon enthalten… Also rechnet man 30% von den Gesamtfrachtkosten ab, um zusammen mit dem Warenwert wieder auf den Zollwert zu kommen - wobei man hier bei einer Rechnung mit mehreren Positionen immer die Ware mit dem höchsten Zollsatz nimmt? Dann Zollwert multipliziert mit Zollsatz und man hat den Zollbetrag, korrekt?
Um dann die EUST zu berechnen nimmt man Warenwert + Frachtanteil EU + evtl. Handling etc., berechnet von dieser Summe 16% und hat dann die EUST.
Gesamtabgaben sind dann Zollbetrag + EUST.
Hab’ ich das alles richtig verstanden oder bringe ich etwas durcheinander?
Vielen Dank für Deine Hilfe, Du ahnst nicht wie sehr Du mir hilfst…!!!
>> kommt auf die CIF-Klausel an. Anhand der CIF Klausel
wird der Zollwert berechnet. Bsp.: Bei EXW werden alle Kosten
bis zur EU Grenze (oder Empfangshafen) auf den Warenwert
aufaddiert. Vom Zollwert berechnest Du den Zoll, anschließend
summierst Du den Rechnungspreis + Zoll + alle Kosten innerhalb
der EU - das ergibt den EUSTWERT. 16% vom EUSTWERT sind die
EUST. Nun addierst Du die EUST und den Zoll, das ergibt die
Einfuhrabgaben.
Verstehe ich das folgendermaßen richtig?
Der Frachtpreis ist bei den E- und F-Klauseln der Incoterms
zusätzlich zum Rechnungsbetrag fällig, bei den C- und
D-Klauseln ist er schon enthalten.
kann man so sagen, ja. Plus evtl. andere anfallende Kosten wie zB Vorlauf oder Beladung.
Also muß man bei den E- und F-Klauseln den Frachtanteil
außerhalb der EU (also z. B. bei 70/30 nimmt man 70% von den
Frachtkosten) zum Warenwert addieren, dann hat man den
Zollwert. Den multipliziert man mit dem Zollsatz und erhält
den fälligen Zollbetrag.
richtig.
Was macht man in diesem Beispiel mit den verbleibenden 30%
Frachtkosten? Müssen die nochmal irgendwo dazugerechnet werden
oder nicht, oder was geschieht mit ihnen?
die 30% (bei Luftfracht) sind für die Zollwertberechung uninteressant. Allerdings musst Du diese bei den Kosten innerhalb der EU ( für den Eustwert ) wieder berücksichtigen.
Dann die D- und E-Klauseln - da ist die Fracht ja schon
enthalten… Also rechnet man 30% von den Gesamtfrachtkosten
ab, um zusammen mit dem Warenwert wieder auf den Zollwert zu
kommen - wobei man hier bei einer Rechnung mit mehreren
Positionen immer die Ware mit dem höchsten Zollsatz nimmt?
Dann Zollwert multipliziert mit Zollsatz und man hat den
Zollbetrag, korrekt?
D-Klausel ja, E-Klausel nein. Aber ansonsten korrekt die Kosten müssen bis zur EG Grenze wieder abgezogen werden.
Um dann die EUST zu berechnen nimmt man Warenwert +
Frachtanteil EU + evtl. Handling etc., berechnet von dieser
Summe 16% und hat dann die EUST.
auch richtig.
Gesamtabgaben sind dann Zollbetrag + EUST.
Hab’ ich das alles richtig verstanden oder bringe ich etwas
durcheinander?
korrekt.
Vielen Dank für Deine Hilfe, Du ahnst nicht wie sehr Du mir
hilfst…!!!
Um dann die EUST zu berechnen nimmt man Warenwert +
Frachtanteil EU + evtl. Handling etc., berechnet von dieser
Summe 16% und hat dann die EUST.
auch richtig.
Hallo,
hab zufällig diesen Artikel gelesen und kann dem obenstehenden jetzt nicht ganz folgen. Ich arbeite bei UPS in der Importabfertigung, was bedeutet, dass wir jeden Tag mehrere tausend Sendungen verzollen, zwar nicht mehr über ein Einheitspapier 737 sondern eher über ATLAS, trotzdem erscheint mir das obenstehende falsch, wenn Du die EUSt manuell berechnen willst.
Im Einheitspapier steht zwar als Zollwert (101) der Warenwert + anteilige Fracht und bei 200 (EUSt-Wert) die übrige Fracht, aber die Berechnung, so wie sie der Computer des Zöllners nach Eingabe vornimmt, geht dann anders, denn die EUSt berechnet sich aus:
a) 16% (oder 7% bei bestimmten Waren) vom Warenwert einschl. aller Nebenkosten wie Überweisungsgebühr etc.
b) 16%/7% von der gesamten Fracht (Frachtkostenanteil unerheblich)
c) 16%/7% vom Zollbetrag (Warenwert+Kosten+anteilige Fracht*Zollsatz)
Die Fracht wird im Gegensatz zum Warenwert immer komplett versteuert!
Wenn Du Fragen bezüglich Verzollung, Ursprüngen, Einfuhrdokumenten, besonderen Zollverkehren (VAV, Reparaturschein (IM 5100/3 etc), vorübergehenden Verwendungen usw hast, dann kannst Du mich auch direkt fragen.
Die Fracht wird im Gegensatz zum Warenwert immer komplett
versteuert!
Hab mich etwas unklar ausgedrückt, wollte sagen, die Fracht wird immer komplett versteuert, im Gegensatz zur Verzollung, wo sie nur anteilsmässig berücksichtigt wird
Was ich brauche ist ein „System“ mit dem ich mir merken kann wie man Zollbetrag und EUSt berechnet.
Letztlich läuft es ja darauf hinaus daß bei Incoterms mit E+F-Klauseln die Fracht nicht in der Rechnungssumme enthalten ist, bei C+D-Klauseln ist die Fracht mit drin, wobei man dann nochmal unterscheiden muß ob die Fracht in der Rechnung aufgeführt ist oder nicht. Und dann wird wohl noch unterschieden wieviel Anteil der Frachtkosten innerhalb der EU, und wieviel außerhalb angefallen ist…
Wenn ich jetzt also den Zollbetrag bei einer E- oder F-Klausel berechnen will, was dann? Nehmen wir mal an die Ware kommt aus New York und hat eine 70/30 FK-Aufteilung. Ich verstehe es so: Warenwert + 70% der FK multipliziert mit dem Zollsatz ergibt den Zollbetrag. Dann habe ich ich 70% Nicht-EU-Frachtanteil also mizverzollt, die anderen 30% interessieren erstmal nicht weil sie innerhalb der EU angefallen sind und nicht verzollt werden müssen. Richtig?
Was tut man jetzt bei einer C- oder D-Klausel? Warenwert minus 30% FK, multipliziert das mit dem Zollsatz und hat dann auch den Zollbetrag, oder?
Bei der EUSt-Berechnung wird dann immer die die komplette Fracht mitgerechnet, wobei man bei E- und F-Klauseln Warenwert, die komplette Fracht und den Zollbetrag nimmt, bei C- und D-Klausel nimmt man Rechnungsbetrag (enthält ja schon die Fracht) und den Zollbetrag, um das alles dann x16% zu rechnen.
Oder raff isch datt nisch?
Vielen Dank für eine Antwort, falls ich Dich nicht völlig verwirrt habe…