Hallo,
ich hatte bereits diesen fiktiven Fall schon einmal geschildert, welcher leider unter ging weil er wegen einer Unklarheit für paar Tage zugemacht worden war. Daher ein neuer Anlauf. Das sage ich nur, damit keine Missverständnisse aufkommen, wie das hatten wir doch bereits .
Im fiktiven Fall geht es um einen ALG II Bezieher: Mit JC ist das Jobcenter gemeint.
Frage 1:
- Dieser stellte dem JC einst Kontoauszüge zu Verfügung in der Annahme er muss es. Nach einigen eigenen Recherchen hat er gelesen, es reicht aus diese nur vorzuzeigen. Das JC hat keinen Anspruch auf diese als Kopien zu behalten für die Akte. Stimmt das so?
- Falls das so stimmt, könnte er die alten löschen lassen?
Frage 2:
- Wenn der Kunde den Eindruck hat, das seine Daten an dritte weitergegeben werden, wie potentielle Arbeitgeber, könnte er das unterbinden?
Frage 3:
Wenn der Kunde, seine Hilfsbedürftigkeit verlieren würde, weil neuer Job. Hätte er einen Anspruch seine komplette Akte zu löschen lassen?
Einiges hab ich selbst durch googeln recherchiert. Allerdings waren diese Quelle mir nicht 100% zuverlässig, daher nochmal hier die Fragen.
Gruß
Xanun.