Fragen zum Jobcenter Pflichten/Rechte

Hallo,

ich hatte bereits diesen fiktiven Fall schon einmal geschildert, welcher leider unter ging weil er wegen einer Unklarheit für paar Tage zugemacht worden war. Daher ein neuer Anlauf. Das sage ich nur, damit keine Missverständnisse aufkommen, wie das hatten wir doch bereits :smile:.

Im fiktiven Fall geht es um einen ALG II Bezieher: Mit JC ist das Jobcenter gemeint.

Frage 1:

  • Dieser stellte dem JC einst Kontoauszüge zu Verfügung in der Annahme er muss es. Nach einigen eigenen Recherchen hat er gelesen, es reicht aus diese nur vorzuzeigen. Das JC hat keinen Anspruch auf diese als Kopien zu behalten für die Akte. Stimmt das so?
  • Falls das so stimmt, könnte er die alten löschen lassen?

Frage 2:

  • Wenn der Kunde den Eindruck hat, das seine Daten an dritte weitergegeben werden, wie potentielle Arbeitgeber, könnte er das unterbinden?

Frage 3:
Wenn der Kunde, seine Hilfsbedürftigkeit verlieren würde, weil neuer Job. Hätte er einen Anspruch seine komplette Akte zu löschen lassen?

Einiges hab ich selbst durch googeln recherchiert. Allerdings waren diese Quelle mir nicht 100% zuverlässig, daher nochmal hier die Fragen.

Gruß
Xanun.

Hallo und siehe unten:

Im fiktiven Fall geht es um einen ALG II Bezieher: Mit JC ist
das Jobcenter gemeint.

Frage 1:

  • Dieser stellte dem JC einst Kontoauszüge zu Verfügung in der
    Annahme er muss es. Nach einigen eigenen Recherchen hat er
    gelesen, es reicht aus diese nur vorzuzeigen. Das JC hat
    keinen Anspruch auf diese als Kopien zu behalten für die Akte.
    Stimmt das so?

***
Es besteht die „Verpflichtung“, die Auszüge vorzulegen, wie das vom JC gehandelt wird, bleibt erst einmal dem JC vorbehalten, aber da gibt es doch den einfachen Weg, zukünftig die Kontoauszüge nur vorzulegen und das Kopieren zu untersagen; wenns dann keine Kohle gibt, kann man ja dann das JC verklagen,…

  • Falls das so stimmt, könnte er die alten löschen lassen?

***Man kann alles versuchen, auch zu klagen, ob aber die Zusammenarbeit mit dem JC sich dadurch verbessert?
Es erhebt sich natürlich die Frage, was man zu verbergen hat oder reine Prinzipienreiterei?

Frage 2:

  • Wenn der Kunde den Eindruck hat, das seine Daten an dritte
    weitergegeben werden, wie potentielle Arbeitgeber, könnte er
    das unterbinden?

***Welche „seine Daten“???
Man sucht doch eine Arbeitsstelle oder nur das JC als vorzeitige Rentenstellen?

Frage 3:
Wenn der Kunde, seine Hilfsbedürftigkeit verlieren würde, weil
neuer Job. Hätte er einen Anspruch seine komplette Akte zu
löschen lassen?

***Das Problem wird dieses Brett sicherlich noch wochenlang „bewegen“, aber der Hoffnung des Arbeitslosen stehen die gesetzliche Vorschriften gegenüber.

Einiges hab ich selbst durch googeln recherchiert. Allerdings
waren diese Quelle mir nicht 100% zuverlässig, daher nochmal
hier die Fragen.

Gruß
Xanun.

Hallo,

Im fiktiven Fall geht es um einen ALG II Bezieher: Mit JC ist das Jobcenter gemeint.
Frage 1:

  • Dieser stellte dem JC einst Kontoauszüge zu Verfügung in der Annahme er muss es. Nach einigen eigenen Recherchen hat er gelesen, es reicht aus diese nur vorzuzeigen. Das JC hat keinen Anspruch auf diese als Kopien zu behalten für die Akte.
    Stimmt das so?

Ja.

  • Falls das so stimmt, könnte er die alten löschen lassen?

Ja. Für beide Fragen sollte man sich selbst fragen, ob das irgendeinen Gewinn bringt außer eben Recht zu haben.

Frage 2:

  • Wenn der Kunde den Eindruck hat, das seine Daten an dritte weitergegeben werden, wie potentielle Arbeitgeber, könnte er das unterbinden?

Hat er eine Eingliederungsvereinbarung unterschrieben? Geht es da auch darum, dass er sich um Arbeit bemühen muss? Und darum, dass ihn auch das JC vermitteln kann? Dann wird das nicht ganz ohne Daten gehen. Manche AG wollen etwas über potenzielle Bewerber wissen, bevor sie sich den Aufwand machen sie einzuladen.

Frage 3:
Wenn der Kunde, seine Hilfsbedürftigkeit verlieren würde, weil neuer Job. Hätte er einen Anspruch seine komplette Akte zu löschen lassen?

Nö. Auch dafür gibt es ganz sicher Aufbewahrungsfristen und das wird dann irgendwann gelöscht/vernichtet. Daneben haben die ja auch noch ein paar Jahre Zeit zu prüfen, ob eventuell Leistungsmißbrauch vorlag. Dafür brauchen die sicher alle Akten.

Einiges hab ich selbst durch googeln recherchiert. Allerdings waren diese Quelle mir nicht 100% zuverlässig, daher nochmal hier die Fragen.

Ganz klar wird auf JC viel Mist verzapft. Ich würde meine Energie allerdings darauf konzentrieren zu einem Job oder zu den mir zustehenden Leistungen zu kommen, anstatt mich um derart fruchtlose Dinge zu kümmern.

Grüße

Hallo,

vielen Dank für deine Antwort. Der ALG II Bezieher aus dem fiktiven Fall ist bewusst, das sowas natürlich auch nicht förderlich ist. Es ging nur um Klarheiten. Weil leider einiges seitens des JC nicht immer Wahrheitsgemäß erzählt worden ist.

Gruß Xanun.

Hallo Xenia1956, es geht mir nicht darum um Antworten zu krigen, machs doch wenns dir dann nicht passt klag. Es ging einfach um Hintergrundinfos für mich persönlich in einem fiktiven Fall. Nicht jeder ALG II Bezieher hat das typische Bild von RTL und Co.

Trotzdem danke ich dir für deine Antwort.

Gruß
Xanun.

2 Like

Hallo,

Frage 1:

  • Dieser stellte dem JC einst Kontoauszüge zu Verfügung in der
    Annahme er muss es. Nach einigen eigenen Recherchen hat er
    gelesen, es reicht aus diese nur vorzuzeigen. Das JC hat
    keinen Anspruch auf diese als Kopien zu behalten für die Akte.
    Stimmt das so?

Ja.
siehe http://hartz.info/index.php?topic=1844.0

  • Falls das so stimmt, könnte er die alten löschen lassen?

Da sie nicht in die Akten gehören: Selbstverständlich.

zu 2 und 3 hat ElBuffo ja was geschrieben.

Gruß

osmodius

Hallo,

Ganz klar wird auf JC viel Mist verzapft. Ich würde meine
Energie allerdings darauf konzentrieren zu einem Job oder zu
den mir zustehenden Leistungen zu kommen,

ganz ohen Frage.

anstatt mich um derart fruchtlose Dinge zu kümmern.

Naja, beim Jobcenter dürfte wohl auch der geringste Teil der anfallenden Arbeitszeit auf das Vermitteln von Arbeit entfallen. Und das BDSG gilt auch für Jobcenter, ohne Ausnahme.

Gruß

osmodius

1 Like

Hallo,

anstatt mich um derart fruchtlose Dinge zu kümmern.

Naja, beim Jobcenter dürfte wohl auch der geringste Teil der
anfallenden Arbeitszeit auf das Vermitteln von Arbeit
entfallen.

Es ging mir um die Energie des Antragstellers/Leistungsbeziehers. Dass weder bei der Arbeitsagentur noch beim Jobcenter die meiste Zeit fürs Vermitteln drauf geht, dürfte wohl jeder wissen.

Und das BDSG gilt auch für Jobcenter, ohne Ausnahme.

Bringt das den Leistungsbezieher in irgendeiner Weise schneller/näher an Arbeit oder die ihn zustehenden Leistungen?

Grüße

Hallo,

Und das BDSG gilt auch für Jobcenter, ohne Ausnahme.

Bringt das den Leistungsbezieher in irgendeiner Weise
schneller/näher an Arbeit oder die ihn zustehenden Leistungen?

selbstverständlich nicht, aber das bedeutet nicht, nur weil es einen ALG II Bezieher beruflich nicht weiter bringt, das man es nun ignorieren muss.

An alle nochmal herzlichen Dank.

Gruß Xanun.

1 Like