Hallo,
ich habe zur Zeit mein Fahrzeug bei unterschiedlichen Seiten zum Verkauf stehen.
Da es sich um einen 20 Jahre alten 3er BMW handelt habe ich ein paar Fragen:
Mir wurde der Wagen verkauft mit der Angabe: Unfälle nicht bekannt. Ich als Laie habe die Spaltmaße etc. geprüft und konnte keinen Anhalt finden, dass dies ein Unfallfahrzeug ist. Auch ein Gutachten von 2005 stützt diese Aussage. Da ich nun keinen Unfall gehabt habe, was soll ich nun für Angaben machen? Es haben sich schon mehrere Interessenten den Wagen angeguckt und einer meinte, der Wagen hätte einen Unfall gehabt (die Anhaltspunkte dafür wären ein Kotflügel vorne rechts, der angeblich nicht der originale wäre, ich habe überhaupt keinen Unterschied bemerkt).
Was soll ich nun machen? Ich bin jetzt natürlich etwas verunsichert, auch wenn ich weiß, das Interessenten gerne die Autos „schlecht reden“, um den Preis zu drücken. Was sagt denn das Gesetz, wenn ich in die Anzeige schreibe: Unfall nicht bekannt? Bin ich damit aus dem Schneider?
Hallo,
Es haben sich schon mehrere Interessenten den Wagen
angeguckt und einer meinte, der Wagen hätte einen Unfall
gehabt (die Anhaltspunkte dafür wären ein Kotflügel vorne
rechts, der angeblich nicht der originale wäre, ich habe
überhaupt keinen Unterschied bemerkt).
Was soll ich nun machen? Ich bin jetzt natürlich etwas
verunsichert, auch wenn ich weiß, das Interessenten gerne die
Autos „schlecht reden“, um den Preis zu drücken. Was sagt denn
das Gesetz, wenn ich in die Anzeige schreibe: Unfall nicht
bekannt? Bin ich damit aus dem Schneider?
Schicke ihn zum Teufel und fertig. Wer nicht will, der hat gehabt. Auf keine Diskussionen einlassen. Wenn Du damit keine Erfahrung hast und Dich verunsichern läßt, merkt der Käufer dies.
Sag ihm glasklar: Kaufen, oder stehen lassen. Punkt.
Du wirst genug Interessenten haben bei entsprechend gutem Zustand des Autos für dies Alter…
gruß
dennis
Beschädigte Teile die am Kfz. ab/anmontiert werden können fallen nicht unter Fahrzeug mit Unfallschaden.
Unter einem Unfallfahrzeug verstehe ich, das tragende Teile wie zum Beispiel die Einstigsschwelle, die Türrahmen oder die Motorraufhängung erneuert wurde.
In der Anzeige würde ich nur das Übliche schreiben.
Einfach mal lesen wie die anderen Anzeigen aufgesetzt wurden.
Im Kauf/Verkaufsvertrag kann stehen:
Ich verkaufe das Fahrzeug wie ausführlich besichtigt und probegefahren unter Ausschluß jeder Gewährleistung.
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Schicke ihn zum Teufel und fertig. Wer nicht will, der hat
gehabt. Auf keine Diskussionen einlassen. Wenn Du damit keine
Erfahrung hast und Dich verunsichern läßt, merkt der Käufer
dies.Sag ihm glasklar: Kaufen, oder stehen lassen. Punkt.
Du wirst genug Interessenten haben bei entsprechend gutem
Zustand des Autos für dies Alter…gruß
dennis
Hallo Dennis,
genau dies habe ich (natürlich mit etwas freundlicheren Worten) auch getan, mir ging es um die rechtliche Absicherung, aber wie gesagt, ich habe im Kaufvertrag vom Vorbesitzer drin stehen, das dem Verkäufer keine Unfallschäden bekannt sind und ich hatte keinen Unfall mit dem Auto. Dürfte also soweit rechtlich alles in Butter sein.