Ein Ehepartner A arbeitet in einer kath. Kindertagesstätte. Dieser ist laut Vertrag dazu verpflichtet röm. Kath. zu sein. Kann dieser nun Probleme bekommen, wenn Ehepartner B aus der Kirche austritt?
Zusatz:
Gibt es bekannte Fälle, bei denen ein obiges Szenario eine Rolle spielte und wie war der Ausgang?
Hallo,
Urteile zu dieser Problematik sind mir nicht bekannt.
Dies kann allerdings auch daran liegen, daß es eigentlich unumstritten ist, daß sich die arbeitsrechtlichen Sonderrechte der Kirchen - wenn überhaupt - nur auf die jeweiligen AN beziehen und es keine arbeitsrechtliche „Sippenhaft“ gibt.
&Tschüß
Wolfgang
Hi Darksilver,
Ein Ehepartner A arbeitet in einer kath. Kindertagesstätte.
Dieser ist laut Vertrag dazu verpflichtet röm. Kath. zu sein.
Kann dieser nun Probleme bekommen, wenn Ehepartner B aus der
Kirche austritt?
nein, kann es nicht:
Die Mitgliedschaft in einer religiösen Gemeinschaft ist eine Gewissensfrage. Normalerweise geht sie den Arbeitgeber auch nichts an.
Da es sich bei der katholischen Kirche um einen Tendenzbetrieb handelt, gehört dieser Arbeitgeber zu den wenigen Ausnahmen, bei denen dass religiöse Bekenntnis einer Person auch Einfluss auf das Arbeitsverhältnis haben kann. Diese Person kann aber nicht dafür verantwortlich gemacht werden, wenn ein Dritter, egal ob verwandt oder nicht, seinen Glauben wechselt.
Dieser Umstand ist auch den Kirchenjuristen bekannt und, meines Erachtens, unbestritten. Daher kann mir nicht vorstellen, dass es da irgendwelche Urteile zu gibt.
Hoffe ich konnte Dir helfen!
Charlie80
Ja, das hat mir schon sehr weiter geholfen, vielen Dank.
Hallo,
nein, kann es nicht:
Ziemlich vollmundig. Mit welchem Recht?
Diese Person kann aber
nicht dafür verantwortlich gemacht werden, wenn ein Dritter,
egal ob verwandt oder nicht, seinen Glauben wechselt.
Aha. Und wenn der Ehepartner darauf besteht, dass das gemeinsame Kind mit dem Angestellten nicht getauft wird? Ich bin mir da genau gar nicht sicher, was der zuständige Pfarrer und sein Gemeinderat dazu wohl sagt. Und ich bin mir auch nicht sicher, was die lieben Kollegen zu so einem Fall sagen würden.
Gruß
loderunner
Hi loderunner
nein, kann es nicht:
Ziemlich vollmundig. Mit welchem Recht?
Weil ich das Arbeitsrecht gut genug kenne um das bewerten zu können. Zeig Du mir mal den Paragraphen oder das Urteil das eine gegenteilige Meinung vertritt.
Aha. Und wenn der Ehepartner darauf besteht, dass das
gemeinsame Kind mit dem Angestellten nicht getauft wird? Ich
bin mir da genau gar nicht sicher, was der zuständige Pfarrer
und sein Gemeinderat dazu wohl sagt. Und ich bin mir auch
nicht sicher, was die lieben Kollegen zu so einem Fall sagen
würden.
Den lieben Kollegen ist das ziemlich egal. Die interessiert nur ob man eine gute Arbeit macht oder nicht. Und der Herr Pfarrer kann das toll finden oder nicht: Arbeitsrechtlich kann er da nichts tun.
Einen schönen Sonntag noch!
Charlie80
Hallo loderunner,
in einem Staat der jedem Bürger seine Meinungs-und Religionsfreiheit
gewährt sind solche Beiträge ein Schlag ins Gesicht.
Einer Muslima wird das Kopftuchtragen als Lehrerin verwehrt und im Gegenzug muss man als Lehrer einer Kirchlichen Einrichtung der Konfession beitreten.
Kein noch so gut ausgebildeter Pädagoge bekommt in solchen Einrichtugen einen Arbeitsvetrag ohne Mitgliedschaft in der Kirche.
Was für eine Heuchelei und staatlich subventionierte Beschäftigungspolitik in Deutschland.
Man stelle sich vor,ein Betrieb würde nur nach Religionszugehörigkeit beschäftigen.
Die Arbeitsgerichte wären total überlastet.
lg Bollfried
Hallo,
in einem Staat der jedem Bürger seine Meinungs-und
Religionsfreiheit
gewährt sind solche Beiträge ein Schlag ins Gesicht.
Da solltest Du aber nochmal drüber nachdenken. Meinungs- und Religionsfreiheit für die Angestellten, aber für den Chef darf das nicht sein, oder wie? Wie viele Christen arbeiten eigentlich als Hausmeister in einer Moschee? Mit Kreuzanhänger am Hals? Und wie viele Moslems sind doch gleich in Synagogen beschäftigt?
Einer Muslima wird das Kopftuchtragen als Lehrerin verwehrt…
Pack mal wieder ein, das ist hier doch gar nicht Thema.
Gruß
loderunner
Hallo,
nein, kann es nicht:
Ziemlich vollmundig. Mit welchem Recht?Weil ich das Arbeitsrecht gut genug kenne um das bewerten zu
können.
Das aber für die Beschäftigten in einer kirchlichen Einrichtung gar nicht gilt, richtig?
Zeig Du mir mal den Paragraphen oder das Urteil das
eine gegenteilige Meinung vertritt.
Der Einfachkeit halber: http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitsrecht_der_Kirche…
Aha. Und wenn der Ehepartner darauf besteht, dass das
gemeinsame Kind mit dem Angestellten nicht getauft wird? Ich
bin mir da genau gar nicht sicher, was der zuständige Pfarrer
und sein Gemeinderat dazu wohl sagt. Und ich bin mir auch
nicht sicher, was die lieben Kollegen zu so einem Fall sagen
würden.Den lieben Kollegen ist das ziemlich egal. Die interessiert
nur ob man eine gute Arbeit macht oder nicht.
Ah so. Komisch, ich kenne da ganz andere Fälle. Mobbing ist Dir doch ein Begriff? Schonmal in Bayern in einem Dorf gewohnt? Als Evangelischer unter Katholiken? Es ist ja schon in Norddeutschland mitunter ein Problem, als Mitglied der evangelischen Kirche eine Anstellung am katholischen Kindergarten zu bekommen.
Also: es kommt immer drauf an. Ganz so einfach wie von Dir dargestellt ist es eben nicht überall.
Und der Herr
Pfarrer kann das toll finden oder nicht: Arbeitsrechtlich kann
er da nichts tun.
Siehe Link.
Gruß
loderunner (ianal)
Hallo loderunner,
schade das man keinen vernünftigen Dialog führen kann,ohne Das Du am Ende die Meinungen anderer,ohne Besserwisserei komentierst.
Von Gesetz wegen werden in Deutschland der Kirche,in puncto Arbeitsrecht,
Freiheiten eingeräumt die es so normalerweise für keinen Arbeitgeber
gibt.
So und nicht anders habe ich meinen Beitrag gemeint.
Zu deinen Fragen:
- Meinungs- und Religionsfreiheit für die Angestellten, aber für den Chef darf das nicht sein?
Doch ,aber wie sieht es in der Wirklichkeit aus?
Wie ist die Gesetzeslage in Deutschland?
2.Wie viele Christen arbeiten eigentlich als Hausmeister in einer Moschee?
Wenn Du das genau weißt,kannst Du Dich bei „WETTEN DAS“ anmelden.
3.Wie viele Christen arbeiten eigentlich mit Kreuzanhänger am Hals?
Weniger als Du glaubst.
4.Wie viele Moslems sind in Synagogen beschäftigt?
„Meine Christallkugel ist gerade in der Reparatur.“
Nochmals zu einer Deiner Frage:
Meinungs- und Religionsfreiheit für die Angestellten, aber für den Chef darf das nicht sein, oder wie?
Aber dann für alle Religions-und Glaubensrichtungen!
lg Bollfried
Hallo,
schade das man keinen vernünftigen Dialog führen kann,ohne Das
Du am Ende die Meinungen anderer,ohne Besserwisserei
komentierst.
Damit hast Du angefangen. Lies Dein Posting nochmal und überleg dabei, welcher Teil mit dem Thema im Thread zu tun hat. Und welcher nur Polemik enthält.
Von Gesetz wegen werden in Deutschland der Kirche,in puncto
Arbeitsrecht, Freiheiten eingeräumt die es so normalerweise für
keinen Arbeitgeber gibt.
So und nicht anders habe ich meinen Beitrag gemeint.
Hast Du aber nicht geschrieben.
Und falsch ist es auch, wenn Du mal ins Gesetz schauen würdest. Es gibt nicht mal ‚die Kirche‘.
Zu deinen Fragen:
Ich habe keine.
Was eine rhetorische Frage ist, weißt Du?
- Meinungs- und Religionsfreiheit für die Angestellten, aber
für den Chef darf das nicht sein?
Doch ,aber wie sieht es in der Wirklichkeit aus?
Wie ist die Gesetzeslage in Deutschland?
Naja, offensichtlich hast Du ja auch keine Antworten. Dann passt das ja.
Zur Gesetzeslage: mach Dich doch bitte VOR Deinen Kommentaren schlau. Lies für den Anfang mal http://de.wikipedia.org/wiki/Tendenzbetrieb und folge den dort angegebenen Links.
Deine restlichen ‚Fragen‘ haben in diesem Brett nichts verloren. Deine ‚Antworten‘ übrigens auch nicht.
Gruß
loderunner