Fragen zum Kleingewerbe + Marke

Guten Tag,
man hat vor kurzem ein Kleingewerbe beim Gewerbeamt angemeldet. Laut Gewerbeschein: Internethandel von Textilien. Formular zu steuerlichen Erfassung wollte man ausgefüllt nächste woche zum Finanzamtbringen. Laut Google kann man solange die alte Steuernummer (In der Berufsaubildung im Handwerk bekommen) nehmen. ist das richtig?

Die Textilien mit selbstentworfenem Logo sind nun eingetroffen aber der Onlineshop ist noch nicht fertig. Da Freunde aber schon angefragt hatten ob Sie was kaufen können, hat man sich gedacht einfach per Quittung die Textilien an Freunde direkt bei sich zu Hause zu verkaufen. Denn in Onlineshops kann man die Ware ja teilweise auch direkt vom Lager Abholen.

Geht das so leicht überhaupt? Denn eine AGB (den man ja für den Onlineshop ebenfalls benötigt) besitzt man
auch nicht.

Da dieses „Logo“ was auf die Textilien kommt nicht viel variert wollte man es beim Deutschen Patent und Markenamt anmelden. Dann hat man sowohl die Rechte auf das Logo, als auch das man damit Handel betreiben darf (privatkunden wie auch Geschäftskunden, die es dann widerrum verkaufen).

Seh ich das richtig oder gibt es schon erste Fehler?

Dann noch ein letzter Punkt:
man ist Kleinunternehmer und somit steht auf dem Gewerbeschein: Vorname Zuname.
Jetzt möchte man aber den namen von seiner Marke als Name für sein Gewerbe nehmen. Wie ist sowas möglich?
Handelsregister?

Vielen Dank für jede Unterstützung im Sinne von Informationen :smile:
Wolle

Hellau,

Da
Freunde aber schon angefragt hatten ob Sie was kaufen können,
hat man sich gedacht einfach per Quittung die Textilien an
Freunde direkt bei sich zu Hause zu verkaufen.

Geht das so leicht überhaupt?

Gewerbe ist angemeldet, Ware ist da. Also kann man verkaufen.

Denn eine AGB (den man ja für
den Onlineshop ebenfalls benötigt) besitzt man
auch nicht.

Wüsste nicht, wo AGB vorgeschrieben sind für einen Online-Shop. Im Zweifel gelten die gesetzlichen Regelungen.

Da dieses „Logo“ was auf die Textilien kommt nicht viel
variert wollte man es beim Deutschen Patent und Markenamt
anmelden.

Was heißt: Nicht „viel variiert“? Ein Logo sollte gar nicht variieren.

Dann hat man sowohl die Rechte auf das Logo, als
auch das man damit Handel betreiben darf (privatkunden wie
auch Geschäftskunden, die es dann widerrum verkaufen).

Wenn nichts gegen die Eintragung spricht, dann ist das so.

Jetzt möchte man aber den namen von seiner Marke als Name für
sein Gewerbe nehmen. Wie ist sowas möglich?

Nein, nur in Verbindung mit dem Namen.

Hellau
Richard