Guten Tag,
man hat vor kurzem ein Kleingewerbe beim Gewerbeamt angemeldet. Laut Gewerbeschein: Internethandel von Textilien. Formular zu steuerlichen Erfassung wollte man ausgefüllt nächste woche zum Finanzamtbringen. Laut Google kann man solange die alte Steuernummer (In der Berufsaubildung im Handwerk bekommen) nehmen. ist das richtig?
Die Textilien mit selbstentworfenem Logo sind nun eingetroffen aber der Onlineshop ist noch nicht fertig. Da Freunde aber schon angefragt hatten ob Sie was kaufen können, hat man sich gedacht einfach per Quittung die Textilien an Freunde direkt bei sich zu Hause zu verkaufen. Denn in Onlineshops kann man die Ware ja teilweise auch direkt vom Lager Abholen.
Geht das so leicht überhaupt? Denn eine AGB (den man ja für den Onlineshop ebenfalls benötigt) besitzt man
auch nicht.
Da dieses „Logo“ was auf die Textilien kommt nicht viel variert wollte man es beim Deutschen Patent und Markenamt anmelden. Dann hat man sowohl die Rechte auf das Logo, als auch das man damit Handel betreiben darf (privatkunden wie auch Geschäftskunden, die es dann widerrum verkaufen).
Seh ich das richtig oder gibt es schon erste Fehler?
Dann noch ein letzter Punkt:
man ist Kleinunternehmer und somit steht auf dem Gewerbeschein: Vorname Zuname.
Jetzt möchte man aber den namen von seiner Marke als Name für sein Gewerbe nehmen. Wie ist sowas möglich?
Handelsregister?
Vielen Dank für jede Unterstützung im Sinne von Informationen
Wolle