Fragen zum Mietrecht

Auch in diesem Brett nochmal:frowning:Sicher ist sicher)

Hallo,
ich habe einige Fragen zum Mietrecht:

-ist eine Nebenkostenpauschale zulässig?
(ich habe mal gehört, dass Vermieter nicht an den Nebenkosten verdienen dürfen und das man als Mieter das Recht hat, die Nebenkostenabrechnung einzusehen- zumal diese sich ja auch ab und zu mal ändern!)

-Wie verhält sich die Rechtslage, wenn man durch eine feuchte Wohnung Asthma und Dauerschnupfen entwickelt hat…-vom Arzt bestätigt
(vorm Einzug war ich so blöd, dem Vermieter abzunehmen, dass 4 feuchte Wände sich durch einfache Styropor-Platten isolieren lassen –ist offensichtlich nicht so)

Erklärung dazu:
Wir möchten jetzt halt so schnell wie möglich raus und wollen die 3-monatige Kündigungsfrist nicht einhalten…und keine 350.- (Gebühr für vorzeitige Kündigung) nicht zahlen, da ich durch meine gesundheitlichen Einbußen meiner Meinung nach schon genug gezahlt habe…

Ich hoffe, dass mir hier jemand meine Fragen beantworten kann!!!
Danke schon mal,
Gruß shockscrew

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Hallo,
ich habe einige Fragen zum Mietrecht:

-ist eine Nebenkostenpauschale zulässig?
(ich habe mal gehört, dass Vermieter nicht an den Nebenkosten
verdienen dürfen und das man als Mieter das Recht hat, die
Nebenkostenabrechnung einzusehen- zumal diese sich ja auch ab
und zu mal ändern!)

Die Nebenkostenpauschale beruht auf den in der Vergangenheit ermittelten Kosten (Kaminkehrer, Ganglicht, Hausmeister usw.). Diese sind korrekt abzurechnen und auch vom Mieter anteilsmäßig zu bezahlen. Im Internet gibt es eine Menge Infos, die sich mit dem Thema befassen (benutze das Stichwort Miete u.ä. bei den Suchmaschinen).

-Wie verhält sich die Rechtslage, wenn man durch eine feuchte
Wohnung Asthma und Dauerschnupfen entwickelt hat…-vom
Arzt bestätigt
(vorm Einzug war ich so blöd, dem Vermieter abzunehmen, dass 4
feuchte Wände sich durch einfache Styropor-Platten isolieren
lassen –ist offensichtlich nicht so)

WEnn Du den eindeutigen Nachweis führen kannst, daß die Erkrankung aufgrund der Wohnung entstand, dann kannst die Miete kürzen. Doch beachte, daß dieser eindeutige Nachweis idR erst mit einem unabhängigen Gutachten und langjährigem Gerichtsstreit letztendlich geführt werden kann.

Erklärung dazu:
Wir möchten jetzt halt so schnell wie möglich raus und wollen
die 3-monatige Kündigungsfrist nicht einhalten…und
keine 350.- (Gebühr für vorzeitige Kündigung) nicht zahlen, da
ich durch meine gesundheitlichen Einbußen meiner Meinung nach
schon genug gezahlt habe…

Bevor Du da einen Mist machst, rede mit einem Anwalt bzw. dem Mieterverein. Nur die können eine Antwort geben, die wir aus der Ferne ohnehin nicht können und auch dürfen.

Ich hoffe, dass mir hier jemand meine Fragen beantworten
kann!!!
Danke schon mal,
Gruß shockscrew

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-ist eine Nebenkostenpauschale zulässig?
(ich habe mal gehört, dass Vermieter nicht an den Nebenkosten
verdienen dürfen und das man als Mieter das Recht hat, die
Nebenkostenabrechnung einzusehen- zumal diese sich ja auch ab
und zu mal ändern!)

Der Sinn einer Nebenkostenpauschale ist, dass eben nicht auf den Pfennig genau abgerechnet wird. Du hast Recht, der Eigentümer darf dieses Modell nicht zum Geldverdienen missbrauchen. Die Pauschale darf also nicht unverhältnismäßig hoch sein. Ob das der Fall ist, entscheidet im Zeifelsfall das zuständige Gericht.

Eine Ausnahme gibt es bei den Heiz- und Warmwasserkosten. Die müssen nach der Heizkostenverordnung nach dem tatsächlichen Verbrauch (zumindest teilweise) abgerechnet werden.

-Wie verhält sich die Rechtslage, wenn man durch eine feuchte
Wohnung Asthma und Dauerschnupfen entwickelt hat…-vom
Arzt bestätigt
(vorm Einzug war ich so blöd, dem Vermieter abzunehmen, dass 4
feuchte Wände sich durch einfache Styropor-Platten isolieren
lassen –ist offensichtlich nicht so)

Gem. BGB kann der Mieter das Mietverhältnis fristlos kündigen, wenn die Fortsetzung unzumutbar wäre. Hört sich sehr danach an, also ab zum Anwalt oder Mieterverein. Dein Attest ist kein Beweis für den Zustand der Wohnung, mach besser noch jede Menge beweiskräftige Fotos und lade viele glaubwürdige Menschen als Zeugen ein.

Erklärung dazu:
Wir möchten jetzt halt so schnell wie möglich raus und wollen
die 3-monatige Kündigungsfrist nicht einhalten…und
keine 350.- (Gebühr für vorzeitige Kündigung) nicht zahlen, da
ich durch meine gesundheitlichen Einbußen meiner Meinung nach
schon genug gezahlt habe…

Gebühr??? Ich kenne keinen Mustermietvertrag für Wohnungen, der sowas vorsieht. Wäre nämlich eine Vertragsstrafe und somit verboten.

Danke für Eure Antworten!
Hatte mir ähnliches schon gedacht, aber war mir nicht sicher, bes. was die Kündigung und die Gebühr betrifft.

Wollte mich auch schon an einen Mieterverein eintreten, aber die helfen ja alle erst 2-3 Monate nach Eintritt …

schönen Abend noch!

Gebühr ?
Hallo,
Harald hat eigentlich schon alles gesagt. Ich kann nur nochmals bestätigen. Pauschale ist zulässig und ok, der Vermieter darf sich nur nicht daran bereichern. Da kommt es darauf an wie hoch die Pauschale ist. Manchmal ist das garnicht so ungünstig, denn die BTK steigen und steigen und man kann damit u.U. sogar besser fahren. Denn der tatsächliche Verbrauch wird hier ja nicht abgerechnet. Würdest Du jetzt also heizen und Wasser verbrauchen wie verrückt - würdest Du sogar besser fahren. Also, nicht immer ist alles irgendwie anrüchig.
ABER- von was auch ich noch nie gehört habe ist die ominöse Gebühr. Kenn ich nicht und kann mir auch überhaupt nicht vorstellen das diese statthaft ist.
Wegen des offensichtlichen Mangels: Gibts hier keinen Schriftverkehr ? Den der Vermieter muss -wenn auch manchmal völlig unnötig- davon in Kenntnis gesetzt werden um überhaupt Abhilfe schaffen zu können. Derartiger Schimmel dürfte allerdings auch aus meiner Sicht Grund genug für eine fristlose Kündigung sein. Aber Mieterverein ist gut.
Eingentlich werden die sofort nach Eintritt und zahlen des Mitgliedsbeitrags tätig. So ist das zumnindest hier.
Gruß Uschi

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