Fragen zum Mietrecht

Hallo liebe Foris,

ich habe mal ein paar Fragen, und hoffe, ihr könnt mir hierbei helfen:

Darf der Vermieter, von dem Nachmieter ein Arbeits- bzw. Verdienstbescheid verlangen?

Wie sieht es aus, wenn der Vermieter mit einem Nachmieter einen neuen Vertrag abschliesst, aber den jetzigen Mietern keinen Aufhebungsvertrag unterschreiben will? Könnte es da später Ärger geben?

Der Vermieter will bei Auszug nur die hälfte der Kaution auszahlen, ist das richtig? Obwohl eigentlich keine Nachzahlung der Nebenkosten erforderlich sein kann.

Sorry das es so lang geworden ist, ich bedanke mich aber schonmal im Voraus für eure Antworten.
Gruß
Kimi

Moin,

Darf der Vermieter, von dem Nachmieter ein Arbeits- bzw.
Verdienstbescheid verlangen?

Ja

Wie sieht es aus, wenn der Vermieter mit einem Nachmieter
einen neuen Vertrag abschliesst, aber den jetzigen Mietern
keinen Aufhebungsvertrag unterschreiben will? Könnte es da
später Ärger geben?

Ja, denn dann wäre die Wohnung zwei mal vermietet. VM u.U. Schadenersatzpflichtig (z.B. Hotelkosten)

Der Vermieter will bei Auszug nur die hälfte der Kaution
auszahlen, ist das richtig? Obwohl eigentlich keine
Nachzahlung der Nebenkosten erforderlich sein kann.

Mit welcher Begründung?

Gruß

Gruß zurück
Hi

Moin,

Darf der Vermieter, von dem Nachmieter ein Arbeits- bzw.
Verdienstbescheid verlangen?

Ja

Wie sieht es aus, wenn der Vermieter mit einem Nachmieter
einen neuen Vertrag abschliesst, aber den jetzigen Mietern
keinen Aufhebungsvertrag unterschreiben will? Könnte es da
später Ärger geben?

Ja, denn dann wäre die Wohnung zwei mal vermietet. VM u.U.
Schadenersatzpflichtig (z.B. Hotelkosten)

Der Vermieter will bei Auszug nur die hälfte der Kaution
auszahlen, ist das richtig? Obwohl eigentlich keine
Nachzahlung der Nebenkosten erforderlich sein kann.

Mit welcher Begründung?

Gruß

Gruß zurück

Danke für die schnelle Antwort.
Aber der Vermieter meint, es wäre egal, der alte Vertrag wäre automatisch aufgehoben, wenn er einen neuen über die Wohnung abschliesst.
Also zur Absicherung sollte man lieber einen Aufhebungsvertrag unterschreiben?
Ist wohl auf Grund der Nebenkosten Nachzahlung, obwohl 1.800€ an Gas zurück gezahlt wurde, und die Wohnung eigentlich nur am Wochenende wirklich bewohnt ist.
Danke

Hallo.

Aber der Vermieter meint, es wäre egal, der alte Vertrag wäre
automatisch aufgehoben, wenn er einen neuen über die Wohnung
abschliesst.

Wenn das mal stimmt, Stichwort „Pacta sunt servandae“.
Es sei denn, es liegt ein Spezialfall vor…

Also zur Absicherung sollte man lieber einen Aufhebungsvertrag
unterschreiben?

Ja, auch aus Beweisgründen

Ist wohl auf Grund der Nebenkosten Nachzahlung, obwohl
1.800€ an Gas zurück gezahlt wurde, und die Wohnung
eigentlich nur am Wochenende wirklich bewohnt ist.

Siehe zum Vergleich http://www.anwalt.de/rechtstipps/detail.php?id=775

Und anwaltliche Hilfe dürfte man hier sicher auch ins Auge fassen. Wer weiss, über welches Rechtsverständnis der VM verfügt…

mfg M.L.

Hallo liebe Foris,

Hallo Kimi,

Wie sieht es aus, wenn der Vermieter mit einem Nachmieter
einen neuen Vertrag abschliesst, aber den jetzigen Mietern
keinen Aufhebungsvertrag unterschreiben will? Könnte es da
später Ärger geben?

Warum kündigen denn die jetzigen Mieter ihren Vertrag nicht fristgerecht und rechtsgültig, wenn sie offensichtlich ausziehen wollen und ein neuer Mieter bereits gefunden wurde?

Dann - wenn so geschehen - liefe der Vertrag mit dem VM nämlich tatsächlich aus, ohne dass ein Aufhebungsvertrag geschlossen würde. Ein Übergabeprotokoll zum Zeitpunkt des Auszuges würde die Annahme der Kündigung unterstützend nachweisen.

Der Vermieter will bei Auszug nur die hälfte der Kaution
auszahlen, ist das richtig? Obwohl eigentlich keine
Nachzahlung der Nebenkosten erforderlich sein kann.

Wer weiss heutzutage schon, ob eine Nachzahlung erforderlich ist, bei den galoppierenden Preisen? Der VM ist durchaus berechtigt, einen Teil der Kaution zurückzuhalten bis der laufende Abrechnungszeitraum rum ist und abgerechnet wurde. Er ist sogar berechtigt die gesamte Kaution noch einige Zeit nach Auszug zu behalten, um evtl. noch auftretende Schäden damit abdecken zu können.

Sorry das es so lang geworden ist, ich bedanke mich aber
schonmal im Voraus für eure Antworten.
Gruß
Kimi

Gruß
Nita

Das geht ja echt super schnell hier mit den Antworten.
Schönes Forum :wink:
Also, der Mietvertrag konnte nicht ordnungsgemäß gekündigt werden, da er so geschlossen wurde, dass für 1,5 Jahren auf die ordentliche Kündigung verzichtet wird.
Nun ist aber leider berufs- und krankheitstechnisch was dazwischen gekommen, und die Wohnung kann nicht mehr bezahlt werden.
Also wurde mit dem Vermieter, eine mündliche Abrede getroffen, dass ein Auszug möglich ist, wenn ein Nachmieter gefunden wurde.
Dieser ist nun also da, aber der Vermieter will absolut keinen Aufhebungsvertrag unterschreiben.
Genauso meint dieser, dass ein Übergabeprotokoll nicht nötig wäre, und deswegen auch nicht gemacht wird.

Wie lange darf der Vermieter die Kaution denn zurück behalten? Der Auszug wird Mitte März statt finden, der Vermieter will aber noch keine Abrechnung aufstellen.
Wann könnte man spätestens die Kaution zurück fordern?

Danke und Gruß

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Kimi,

Also, der Mietvertrag konnte nicht ordnungsgemäß gekündigt
werden, da er so geschlossen wurde, dass für 1,5 Jahren auf
die ordentliche Kündigung verzichtet wird.
Nun ist aber leider berufs- und krankheitstechnisch was
dazwischen gekommen, und die Wohnung kann nicht mehr bezahlt
werden.
Also wurde mit dem Vermieter, eine mündliche Abrede getroffen,
dass ein Auszug möglich ist, wenn ein Nachmieter gefunden
wurde.
Dieser ist nun also da, aber der Vermieter will absolut keinen
Aufhebungsvertrag unterschreiben.

Dann sollte evtl. der Noch-Mieter an den VM schreiben (wenn der Vertrag mit dem Nachmieter unterzeichnet ist) und darin die Situation zusammenfassen und reinschreiben, dass mündliche Einigung besteht, dass der Vertrag somit aufgehoben ist. Zwar weiss ich nicht, ob das letztlich rechtlich haltbar ist (das könnte nur ein Anwalt entscheiden) aber zumindest existiert was Schriftliches und wenn der VM nicht widerspricht, dann hat man im Notfall etwas in der Hand. Natürlich muss der Brief den VM nachweislich erreicht haben.

Genauso meint dieser, dass ein Übergabeprotokoll nicht nötig
wäre, und deswegen auch nicht gemacht wird.

Nein, das muss natürlich nicht gemacht werden. Wenn der Nachmieter einen Vertrag unterschreibt, übernimmt er damit im Zweifelsfall evtl. Schäden des Vormieters. Den VM kann das natürlich nicht kratzen und er verzichtet deshalb auf ein Übergabeprotokoll.

Wie lange darf der Vermieter die Kaution denn zurück behalten?
Der Auszug wird Mitte März statt finden, der Vermieter will
aber noch keine Abrechnung aufstellen.
Wann könnte man spätestens die Kaution zurück fordern?

Der VM darf eine Kaution maximal 6 Monate nach Auszug vollumfänglich behalten. Danach darf er einen Teil der Kaution einbehalten bis zum Ende des Abrechnungszeitraumes und bis zur Abrechnung der NK. Ein Abrechnungszeitraum variiert. Es k a n n das Kalenderjahr sein (also 01.01. bis 31.12.) muss aber nicht.

Im beschriebenen Fall will der VM ja schon die Hälfte auszahlen. Evtl. darüber noch mal diskutieren, wenn in der Mietzeit bisher keine NK-Nachzahlungen erforderlich waren, vielleicht gibt er ja noch etwas mehr raus.

Bitte bedenken, dass jeder Fall immer anders liegt. Wenn es arg brennt, immer einen Fachmann für Mietrecht befragen!

Gruß
Nita

Überschrift (oT)
Hallo,

mal ein Wort zur Überschrift / Titel deiner Frage:

Es macht sich gut, ein Stichwort zur Frage als Überschrift zu wählen. Dann finden die entsprechenden Experten die Frage schneller. Dass du im Brett „Mietrecht“ eine „Frage zum Mietrecht“ stellst, scheint irgendwie selbstreden.

Gruß, Niels