Hallo Kimi,
Also, der Mietvertrag konnte nicht ordnungsgemäß gekündigt
werden, da er so geschlossen wurde, dass für 1,5 Jahren auf
die ordentliche Kündigung verzichtet wird.
Nun ist aber leider berufs- und krankheitstechnisch was
dazwischen gekommen, und die Wohnung kann nicht mehr bezahlt
werden.
Also wurde mit dem Vermieter, eine mündliche Abrede getroffen,
dass ein Auszug möglich ist, wenn ein Nachmieter gefunden
wurde.
Dieser ist nun also da, aber der Vermieter will absolut keinen
Aufhebungsvertrag unterschreiben.
Dann sollte evtl. der Noch-Mieter an den VM schreiben (wenn der Vertrag mit dem Nachmieter unterzeichnet ist) und darin die Situation zusammenfassen und reinschreiben, dass mündliche Einigung besteht, dass der Vertrag somit aufgehoben ist. Zwar weiss ich nicht, ob das letztlich rechtlich haltbar ist (das könnte nur ein Anwalt entscheiden) aber zumindest existiert was Schriftliches und wenn der VM nicht widerspricht, dann hat man im Notfall etwas in der Hand. Natürlich muss der Brief den VM nachweislich erreicht haben.
Genauso meint dieser, dass ein Übergabeprotokoll nicht nötig
wäre, und deswegen auch nicht gemacht wird.
Nein, das muss natürlich nicht gemacht werden. Wenn der Nachmieter einen Vertrag unterschreibt, übernimmt er damit im Zweifelsfall evtl. Schäden des Vormieters. Den VM kann das natürlich nicht kratzen und er verzichtet deshalb auf ein Übergabeprotokoll.
Wie lange darf der Vermieter die Kaution denn zurück behalten?
Der Auszug wird Mitte März statt finden, der Vermieter will
aber noch keine Abrechnung aufstellen.
Wann könnte man spätestens die Kaution zurück fordern?
Der VM darf eine Kaution maximal 6 Monate nach Auszug vollumfänglich behalten. Danach darf er einen Teil der Kaution einbehalten bis zum Ende des Abrechnungszeitraumes und bis zur Abrechnung der NK. Ein Abrechnungszeitraum variiert. Es k a n n das Kalenderjahr sein (also 01.01. bis 31.12.) muss aber nicht.
Im beschriebenen Fall will der VM ja schon die Hälfte auszahlen. Evtl. darüber noch mal diskutieren, wenn in der Mietzeit bisher keine NK-Nachzahlungen erforderlich waren, vielleicht gibt er ja noch etwas mehr raus.
Bitte bedenken, dass jeder Fall immer anders liegt. Wenn es arg brennt, immer einen Fachmann für Mietrecht befragen!
Gruß
Nita