Der Mieter trägt die Kosten für kleine Instandhaltungen, soweit die Kosten für die einzelne Reparatur 120,00 Euro und der dem Mieter dadurch entstehende jährliche Aufwand 6 % der Jahresnettomiete nicht übersteigen. Die kleinen Instandhaltungen umfassen nur das Beheben kleiner Schäden an den dem Mieter zugänglichen Installationsgegenständen für Elektrizität, Wasser und Gas, den Heiz- und Kocheinrichtungen, den Fenster- und Türverschlüssen sowie den Verschlussvorichtungen von Fensterläden.
genau diesen Text habe ich in meinem Buch gefunden. Scheint ein Standardmietvertrag zu sein. Das Mietrecht sagt über diese Klausel: Im Rahmen der richterlichen Inhaltskontrolle gem. der §§ 9- 11 AGBG wurde unter anderem auch diese Klausel für unwirksam erklärt.
Hallo,
danke für die Nachricht, aber was ist Ihre Frage?
Wenn es darum geht, diesen Passus in den Mietvertrag zu übernehmen, dann müssen Sie das Wort Instandhaltungen unbedingt ersetzen durch Reparaturen! Instandhaltungen sind immer Sache des Eigentümers/Vermieters.
Gruß, Zita
Ist rechtens und gültig.
Musst Du nicht unterschreiben. Aber ohne wird das Mietobjekt sicher nicht angeboten.
Hab das auch immer drin und finde das dem Mieter gegenüber nicht unfair.
Sorry ich hab es falsch abgeschickt. Ich wokkte fragen ob das
so rechtens ist. Ob ich das so unterschreiben muss oder ob das
nicht mehr gültig ist
…an Gesetze musst Du Dich immer halten, aber was genau ist jetzt Deine Frage? Was genau ist passiert mit Deiner Mietwohnung? 6% Jahresnettomiete zB. angenommen die Jahresnettomiete beträgt 500 € x 12 = 6.000 € x 6% = das sind 360 €.
jetzt zähle Deine Reparaturkosten für das Jahr zusammen, sind es unter 360 € zahlst Du - darüber sollte dann der Vermieter tragen - Voraussetzung - es steht so im Mietvertrag - aber rede einfach mit dem Vermieter.
die sogenannte Kleinreparaturklausel wird offensichtlich noch angewandt, sonst stände sie nicht in dem Vertrag. Ob ein Gericht sie für unwirksam erklärt hat, kann ich nicht sagen. Es könnte für das Gericht an Ihrem Wohnort wieder ganz anders aussehen.
Sie können über alle Klauseln mit dem Vermieter verhandeln und sie gegebenenfalls streichen oder abändern. Ratsam wäre, sich die betroffenen Teile der Wohnung (Wasserhähne, Duschköpfe, Türgriffe etc.) bei der Übernahme gründlich anzusehen und den Zustand zu dokumentieren.
Eine einzelne Reparatur darf höchstens 120 EUR kosten (es gibt auch Klauseln mit niedrigeren Obergrenzen), dies wird bei den Arbeitslöhnen meistens schon überschritten und ist dann keine Kleinreparatur mehr.