Sehr geehrte Damen und Herren,
vorab vielen Dank für die Hilfe und die Zeit, die Sie sich nehmen. Ich (+ Frau und Kind, 15 Jahre alt) haben etwas Ärger mit unserer Vermieterin (wohnt unter uns). Eine Hausverwaltung gibt es nicht. Zu einzelnen Punkten habe ich ein paar Fragen an die Experten. Leider ist unsere Vermieterin sehr persönlich und unsachlich geworden, obwohl ich sie sehr höflich angeschrieben habe. Daher würde ich gerne fundiert und weiterhin höflich antworten. Meine Fragen:
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Unsere Wohnung hat sehr undichte alte Holzfenster. Neben dem Verkehrslärm stört hier bsonders der Heizverlust, da viel Wärme nach außen entweicht. Die Räume mit diesen Fenstern sind in der Regel so kalt, als würde man gerade lüften. Jedes Feuerzeug ans Fensterende gehalten, geht aus oder flackert. Hierdrauf haben wir die Vermieterin bereits aufmerksam gemacht, als wir letztes Jahr eine große Nachzahlung, verursacht durch unsere hohen Heizkosten, leisten mussten. Wir baten um neue Fenster und sie maß diese aus, versprach Abhilfe und bat, dass wir uns bis dahin mit Dichtmittel helfen sollen. Dieses Jahr haben wir nun Heizkosten in Höhe von 1.800 Euro mit 2,5 Personen (Sohn ist 1,5 Jahre alt, wird aber selbstverständlich voll abgerechnet). Nun brachte ich die Fenster wieder zur Sprache und bekam die Mitteilung, dass die Vermieterin die neuen Fenster erst auf der Eigentümerversammlung durchbringen muss. Bis dahin sollten wir uns doch mal wieder mit Dichtungsmittel helfen? Muss ich tatsächlich auf die EV warten; oder kann ich eine Minderung wegen Heizverlust durchsetzen? Die unfreundliche Art der Vermieterin zwingt mich fast dazu.
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Weiterhin möchte uns die Vermieterin dazu zwingen, unseren Kinderwagen aus dem Treppenhaus (steht niemandem im Weg) zu entfernen. Ist das rechtens?
3.Der Wasserverbrauch wurde nach Personen umgelegt, obwohl als Schlüssel in der Abrechnung QM genannt wird. Hier schreibt die Vermieterin, dass ihr ein Fehler unterlaufen sei und der Wasserverbrauch nach Teilungserklärung nach Personen umgelegt wird. Ist das für uns maßgeblich? Oder nur unser Mietvertrag?
Vielen Dank für die Hilfe!!