muss ich meinen Arbeitgeber (Hauptjob 31,5 Std / Wo.) informieren / um
Erlaubnis fragen, wenn ich einen Nebenjob (400 Euro Basis 6 Std / Wo.) annehmen
möchte? Laut Vertrag gilt der BAT, doch die entsprechenden Zeilen sagen mir
nix.
Angenommen ich würde meinen Hauptjob kündigen, würde ich dann wieder Kindergeld
bekommen und wäre über meine Eltern krankenversichert? Bin 21 Jahre alt und
wohne nicht mehr bei meinen Eltern.
muss ich meinen Arbeitgeber (Hauptjob 31,5 Std / Wo.)
informieren / um
Erlaubnis fragen, wenn ich einen Nebenjob (400 Euro Basis 6
Std / Wo.) annehmen
möchte? Laut Vertrag gilt der BAT, doch die entsprechenden
Zeilen sagen mir
nix.
Ja, Du mußt Deinen AG informieren. Er kann die Nebenbeschäftigung bei entsprechend vertraglich wirksamer Vereinbarung oder ausreichend betrieblichen Belangen verbieten.
bei entsprechend vertraglich wirksamer Vereinbarung
Was bedeutet das?
Das müsste dann doch im BAT stehen. Oder?
Kennt sich jemand mit dem BAT aus?
Gründe, mir diesen Job zu verbieten hätten sie wohl schon. Ich weiß aber nicht,
ob das ausreicht.
Da ich im Moment privat ein paar Probleme habe (und damit gelegentlich etwas
überfordert bin - im Moment weniger) könnte mein Arbeitgeber ein Problem sehen,
ob ich dann mit Nebenjob noch in der Lage bin, mich voll auf die Arbeit zu
konzentrieren.
Abgesehen einmal davon gefällt es mir dort ohnehin nicht. Ich komme mit den
Kollegen einfach nicht klar (bin aber nicht die einzige). Daher werde ich dort
noch max. 4 Monate arbeiten (ohnehin befristet).
Von daher weiß ich nicht, ob sie mir das mit einem Lächeln genehmigen.
bei entsprechend vertraglich wirksamer Vereinbarung
Was bedeutet das?
Das müsste dann doch im BAT stehen. Oder?
Nein. Allerdings steht es da m.E. sogar explizit drin. Man wende sein Augenlicht auf den §11 BAT:
§ 11 Nebentätigkeit
Für die Nebentätigkeit des Angestellten finden die für die Beamten des Arbeitgebers jeweils geltenden Bestimmungen sinngemäß Anwendung. (…)
Und §69 BAT
§ 69 Anwendung beamtenrechtlicher Vorschriften im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände
Wird in diesem Tarifvertrag auf die für die Beamten geltenden Bestimmungen Bezug genommen und sind Beamte bei dem Arbeitgeber nicht beschäftigt, sind die Vorschriften anzuwenden, die für die Beamten der Gemeinden des Landes gelten, in dem der Arbeitgeber seinen Sitz hat.
Also findest Du die letzte Weisheit wohl in der Bundesnebentätigkeitsverordnung.
Da gibt es unterschiedliche Konstellationen. Eine zum Beispiel wäre: Die wöchentliche Arbeitszeit darf glaube ich ein Fünftel Deiner Dienstzeit nicht überschreiten und der Dienst darf nicht darunter leiden.
Ungeachtet dessen würde zum Beispiel die Aufnahme einer Konkurrenztätigkeit oder das Überschreiten der Höchstarbeitszeiten ein Verbot des AG legitimieren, ohne daß dies irgendwo explizit vereinbart ist.
Gründe, mir diesen Job zu verbieten hätten sie wohl schon. Ich
weiß aber nicht,
ob das ausreicht.
Also findest Du die letzte Weisheit wohl in der
Bundesnebentätigkeitsverordnung.
Die kannte ich nicht.
Ungeachtet dessen würde zum Beispiel die Aufnahme einer
Konkurrenztätigkeit
Kindergärten haben zwar auch Konkurrenzverhalten, welches aber in diesem Fall
wohl wenig Bedeutung findet
oder das Überschreiten der Höchstarbeitszeiten
Wäre nicht der Fall
Die wöchentliche Arbeitszeit darf glaube ich ein Fünftel
Deiner Dienstzeit nicht überschreiten
wäre nicht der Fall
und der Dienst darf nicht darunter leiden
Was ein gutes Argument wäre.
Da jetzt (deren Meinung nach) sowie so schon überfordert bin, sind sie
sicherlich gegen eine Nebentätigkeit. (Ist das ein Grund??)
Ich habe morgen ein Gespräch mit meiner Chefin *dagarnichtdrandenkenwill*
Noch will ich das aber nicht ansprechen, weil ich die Stelle für den Nebenjob
nicht sicher in der Tasche habe.
Ungeachtet dessen würde zum Beispiel die Aufnahme einer
Konkurrenztätigkeit
Kindergärten haben zwar auch Konkurrenzverhalten, welches aber
in diesem Fall
wohl wenig Bedeutung findet
Das kannst Du besser beurteilen als ich.
und der Dienst darf nicht darunter leiden
Was ein gutes Argument wäre.
Da jetzt (deren Meinung nach) sowie so schon überfordert bin,
sind sie
sicherlich gegen eine Nebentätigkeit. (Ist das ein Grund??)
Sicherlich. Soweit der AG darlegen kann, daß Deine Arbeitsleistung unter der Nebentätigkeit zusätzlich leidet, wird er selbst eine Zustimmung widerrufen können.