Guten Tag Zusammen,
ich habe 3 Fragen zum selben Thema „Rundfunkbeitrag“ und hätte dazu jeweils gerne eine sachliche Auskunft.
Frage 1:
Jemand besitzt kein Konto bei einer Bank, hat keine Möglichkeit zu einer Bank zu gelangen, kennt niemanden, der für Ihn zu einer Bank fahren würde und will ansonsten auch gar nichts mit Banken zu tun haben. Da es sich um einen fiktiven Jemand handelt kann es das sehr wohl geben! Dieser Jemand ist auch gewillt, den neuen Rundfunkbeitrag zu zahlen. Zahlen wird dieser Jemand allerdings nur mit Bargeld. Wie wird das möglich sein. Soweit man weiß (…oder besser denkt…), ist es grundsätzlich erlaubt, alle Rechnungen mit Bargeld zu bezahlen, oder? Bitte keine Antworten wie „…kann ja dann das Geld in Köln vorbeibringen!“ oder Gegenfragen wie „…bekommt er seinen Arbeitslohn in Bar ausgezahlt?“. Solche Antworten gibt´s im Netz schon zu genüge zu lesen.
Frage 2:
Jemand hat sich angemeldet, bekommt seine Zahlungsaufforderung + Teilnehmernummer zugeschickt (Neuanmeldung) und will nun eine Vorbehaltserklärung, vom Beitragsservice (ehem. GEZ), auf ihren Eingang bestätigt haben. Der Beitrag soll nur „unter Vorbehalt“ bezahlt werden, da dies ein eventuelles, späteres Zurückfordern der gezahlten Beitrage, bei entsprechenden Gerichtsurteilen gegen den Rundfunkbeitrag, wesentlich vereinfachen würde.
Dieser Jemand hat aber nun gelesen, dass es selbst mit einem Rückschein-Einschreiben fast unmöglich wäre, von denen eine Eingangsbestätigung zu erhalten. Nun hat er die (…wie er meint…) Superidee, dass man eine 1. Zahlung ja irgendwie von dieser Eingangsbestätigung abhängig machen könne. Er hat aber leider keine Idee wie!? Seiner Meinung nach ist es so, dass man schon die Möglichkeit haben muss, nur „unter Vorbehalt“ zu zahlen. Bitte um Vorschläge; Geld für eventuelle Unkosten spielt dabei keine Rolle.
Bitte bedenken, dass ein Einschreiben auch ein leeres, weißes Blatt enthalten könnte!
Frage 3:
Welche realistischen Konsequenzen hat es, sich beim Einwohnermeldeamt abzumelden und danach immer nur dann kurz anzumelden, wenn es nötig ist, einen festen Wohnsitz zu haben (beispielsweise für KFZ-Zulassung, Steuererklärung etc.)?
Bitte Antworten Sie, wenn Sie mögen, nur direkt auf diese Fragen! Ich denke dieses Thema hat leider das Potential für eine, mehrere Seiten lange Diskussion, bei der nichts sinnvolles herauskommt. Daher bitte nur sachliche Antworten ohne irgendeine Bewertung oder Polemik.
Schönen Gruß vom Herrn Schulz…