Fragen zum neuen Rundfunkbeitrag/Beitragsservice

Guten Tag Zusammen,

ich habe 3 Fragen zum selben Thema „Rundfunkbeitrag“ und hätte dazu jeweils gerne eine sachliche Auskunft.


Frage 1:

Jemand besitzt kein Konto bei einer Bank, hat keine Möglichkeit zu einer Bank zu gelangen, kennt niemanden, der für Ihn zu einer Bank fahren würde und will ansonsten auch gar nichts mit Banken zu tun haben. Da es sich um einen fiktiven Jemand handelt kann es das sehr wohl geben! Dieser Jemand ist auch gewillt, den neuen Rundfunkbeitrag zu zahlen. Zahlen wird dieser Jemand allerdings nur mit Bargeld. Wie wird das möglich sein. Soweit man weiß (…oder besser denkt…), ist es grundsätzlich erlaubt, alle Rechnungen mit Bargeld zu bezahlen, oder? Bitte keine Antworten wie „…kann ja dann das Geld in Köln vorbeibringen!“ oder Gegenfragen wie „…bekommt er seinen Arbeitslohn in Bar ausgezahlt?“. Solche Antworten gibt´s im Netz schon zu genüge zu lesen.


Frage 2:

Jemand hat sich angemeldet, bekommt seine Zahlungsaufforderung + Teilnehmernummer zugeschickt (Neuanmeldung) und will nun eine Vorbehaltserklärung, vom Beitragsservice (ehem. GEZ), auf ihren Eingang bestätigt haben. Der Beitrag soll nur „unter Vorbehalt“ bezahlt werden, da dies ein eventuelles, späteres Zurückfordern der gezahlten Beitrage, bei entsprechenden Gerichtsurteilen gegen den Rundfunkbeitrag, wesentlich vereinfachen würde.

Dieser Jemand hat aber nun gelesen, dass es selbst mit einem Rückschein-Einschreiben fast unmöglich wäre, von denen eine Eingangsbestätigung zu erhalten. Nun hat er die (…wie er meint…) Superidee, dass man eine 1. Zahlung ja irgendwie von dieser Eingangsbestätigung abhängig machen könne. Er hat aber leider keine Idee wie!? Seiner Meinung nach ist es so, dass man schon die Möglichkeit haben muss, nur „unter Vorbehalt“ zu zahlen. Bitte um Vorschläge; Geld für eventuelle Unkosten spielt dabei keine Rolle.

Bitte bedenken, dass ein Einschreiben auch ein leeres, weißes Blatt enthalten könnte!


Frage 3:

Welche realistischen Konsequenzen hat es, sich beim Einwohnermeldeamt abzumelden und danach immer nur dann kurz anzumelden, wenn es nötig ist, einen festen Wohnsitz zu haben (beispielsweise für KFZ-Zulassung, Steuererklärung etc.)?


Bitte Antworten Sie, wenn Sie mögen, nur direkt auf diese Fragen! Ich denke dieses Thema hat leider das Potential für eine, mehrere Seiten lange Diskussion, bei der nichts sinnvolles herauskommt. Daher bitte nur sachliche Antworten ohne irgendeine Bewertung oder Polemik.

Schönen Gruß vom Herrn Schulz…

Frage 1:

Jemand besitzt kein Konto bei einer Bank, hat keine
Möglichkeit zu einer Bank zu gelangen, kennt niemanden, der
für Ihn zu einer Bank fahren würde und will ansonsten auch gar
nichts mit Banken zu tun haben. Da es sich um einen fiktiven
Jemand handelt kann es das sehr wohl geben! Dieser Jemand ist
auch gewillt, den neuen Rundfunkbeitrag zu zahlen. Zahlen wird
dieser Jemand allerdings nur mit Bargeld. Wie wird das möglich
sein. Soweit man weiß (…oder besser denkt…), ist es
grundsätzlich erlaubt, alle Rechnungen mit Bargeld zu
bezahlen, oder? Bitte keine Antworten wie „…kann ja dann das
Geld in Köln vorbeibringen!“ oder Gegenfragen wie „…bekommt
er seinen Arbeitslohn in Bar ausgezahlt?“. Solche Antworten
gibt´s im Netz schon zu genüge zu lesen.

Es ist sein Problem, wie er den Beitrag zahlt. Eine Abneigung gegen Banken ist kein Grund den Beitrag nicht zu zahlen.

Evtl. besteht die Möglichkeit per Postanweisung zu zahlen.

Frage 2:

Jemand hat sich angemeldet, bekommt seine Zahlungsaufforderung

  • Teilnehmernummer zugeschickt (Neuanmeldung) und will nun
    eine Vorbehaltserklärung, vom Beitragsservice (ehem. GEZ), auf
    ihren Eingang bestätigt haben. Der Beitrag soll nur „unter
    Vorbehalt“ bezahlt werden, da dies ein eventuelles, späteres
    Zurückfordern der gezahlten Beitrage, bei entsprechenden
    Gerichtsurteilen gegen den Rundfunkbeitrag, wesentlich
    vereinfachen würde.

Dieser Jemand hat aber nun gelesen, dass es selbst mit einem
Rückschein-Einschreiben fast unmöglich wäre, von denen eine
Eingangsbestätigung zu erhalten. Nun hat er die (…wie er
meint…) Superidee, dass man eine 1. Zahlung ja irgendwie von
dieser Eingangsbestätigung abhängig machen könne. Er hat aber
leider keine Idee wie!? Seiner Meinung nach ist es so, dass
man schon die Möglichkeit haben muss, nur „unter Vorbehalt“ zu
zahlen. Bitte um Vorschläge; Geld für eventuelle Unkosten
spielt dabei keine Rolle.

Er kann die Zustellung mittels Gerichtsvollzieher veranlassen. Das kostet nicht viel, ist sicher und gibt keine Probleme von wegen nicht bezahlter Beitrag und so.

Frage 3:

Welche realistischen Konsequenzen hat es, sich beim
Einwohnermeldeamt abzumelden und danach immer nur dann kurz
anzumelden, wenn es nötig ist, einen festen Wohnsitz zu haben
(beispielsweise für KFZ-Zulassung, Steuererklärung etc.)?

http://de.wikipedia.org/wiki/Meldepflicht#Beispiele_…

Hallo Engelchen,

manchmal erinnert man sich, wie es früher war.
Ab und zu stellt man dann aber fest, dass sich doch einiges geändert hat.

Frage 1:

Jemand besitzt kein Konto bei einer Bank, hat keine
Möglichkeit zu einer Bank zu gelangen, kennt niemanden, der
für Ihn zu einer Bank fahren würde und will ansonsten auch gar
nichts mit Banken zu tun haben. Da es sich um einen fiktiven
Jemand handelt kann es das sehr wohl geben! Dieser Jemand ist
auch gewillt, den neuen Rundfunkbeitrag zu zahlen. Zahlen wird
dieser Jemand allerdings nur mit Bargeld. Wie wird das möglich
sein. Soweit man weiß (…oder besser denkt…), ist es
grundsätzlich erlaubt, alle Rechnungen mit Bargeld zu
bezahlen, oder? Bitte keine Antworten wie „…kann ja dann das
Geld in Köln vorbeibringen!“ oder Gegenfragen wie „…bekommt
er seinen Arbeitslohn in Bar ausgezahlt?“. Solche Antworten
gibt´s im Netz schon zu genüge zu lesen.

Es ist sein Problem, wie er den Beitrag zahlt. Eine Abneigung
gegen Banken ist kein Grund den Beitrag nicht zu zahlen.

Evtl. besteht die Möglichkeit per Postanweisung zu zahlen.

Die Postanweisung war bis zum April 2002 ein von der Deutschen Post (früher von der Deutschen Bundespost) angebotener Weg, den bei einer Postanstalt in bar einbezahlten Geldbetrag an den Empfänger auszubezahlen

Viele Grüße!
Merger

Hallo,

Zu Antwort 1:
Diese Möglichkeit gibt es wohl seit 2002 in Deutschland nicht mehr. Der fiktive GEZ-„Kunde“ will im Übrigen bezahlen, aber halt mit Bargeld.

Zu Antwort 3:
Dass ein „Nicht-Anmelden“ eine Ordnungswidrigkeit bzw. Straftat ist, das ist diesem Jemand schon klar! Aber erstmal würde dabei gelten: Wo kein Kläger, da kein Richter… Ich möchte vielmehr die Folgen in der Praxis wissen. Ein Obdachloser hat ja wahrscheinlich so manche Probleme, von denen jemand mit Obdach nichts weiß!? Kontoführung, Steuern, etc…

Gruß Herr_Schulz

Hallo,

Hallo,

Zu Antwort 1:
Diese Möglichkeit gibt es wohl seit 2002 in Deutschland nicht
mehr. Der fiktive GEZ-„Kunde“ will im Übrigen bezahlen, aber
halt mit Bargeld.

Aus dem § 10 des 4. Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV)
entnehme ich, dass der Rundfunkbeitrag als Schickschuld zu entrichten ist. Also bleibt es dann dem jeweiligen Rundfunkteilnehmer überlassen wie er seine Beiträge entrichtet.

Jeder der kein eigenes Girokonto hat, muss sich dann selbst überlegen, wie er rechtzeitig den Beitrag wegschickt.

http://www.swr.de/unternehmen/wie-wir-uns-finanziere…

Gruß Merger

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zu 1.
Bareinzahlung bei einer Bank oder Hinterlegung bei Gericht,wobei man bei Gericht wegen der Kosten dann jeweils den kompletten Jahresbeitrag hinterlegen sollte.

zu 2.
Einschreiben-Rückschein reicht vollkommen,die Eingangsbestätigung
ist der Rückschein,denn durch diesen kann man beweisen,das der Brief beim Empfänger angekommen ist.

Hi,

Es ist sein Problem, wie er den Beitrag zahlt. Eine Abneigung
gegen Banken ist kein Grund den Beitrag nicht zu zahlen.

Evtl. besteht die Möglichkeit per Postanweisung zu zahlen.

da ich nicht sicher war, schrieb ich evtl. Aber das hier:

http://www.vdk.de/cgi-bin/cms.cgi?ID=de26586

ginge wohl.

Gruß
Tina

Zu Antwort 3:
Dass ein „Nicht-Anmelden“ eine Ordnungswidrigkeit bzw.
Straftat ist, das ist diesem Jemand schon klar! Aber erstmal
würde dabei gelten: Wo kein Kläger, da kein Richter… Ich
möchte vielmehr die Folgen in der Praxis wissen. Ein
Obdachloser hat ja wahrscheinlich so manche Probleme, von
denen jemand mit Obdach nichts weiß!? Kontoführung, Steuern,
etc…

Hi,

man sollte sich nicht für schlauer halten, als den Rest der Welt, das geht oft nach hinten los. Irgendwie verstehe ich Dein Problem nicht:

Die Abgabe ist pro Wohnung fällig. Nun hat die ehem. GEZ folgende Möglichkeiten: Sie wendet sich an den Eigentümer der Wohnung, dieser bewohnt die Wohnung entweder selbst oder er hat sie vermietet. Hat er sie vermietet, wird er die Daten des Mieters herausgeben. Der Mieter kann ja wohl schlecht behaupten er habe zwar die Wohnung gemietet, wohne aber freiwillig unter der Brücke bei der Biotonne 12. Zudem wäre das der GEZ vermutlich egal, die Wohnung ist gemietet, die Abgabe also fällig.

Sollte die Immobilie nicht vermietet sein, müsste man nachlesen ob ein Vermieter die Möglichkeit hat sich von der Abgabe befreien zu lassen. Das darfst Du Dir aber selbst ergoogeln.

Zu behaupten die Wohnung würde leer stehen funktioniert aber auch nur dann, wenn der VM seinerseits andernorts gemeldet ist und dort zahlt, falls Du auf die Idee kommen solltest…

Gruß
Tina

Hallo Benny,

es geht nicht darum, ob die GEZ das Schreiben erhalten hat; sondern darum, was für ein Schreiben sie erhalten hat. Lesen Sie bitte nochmal die Frage; besonders den Teil mit dem weißen Blatt Papier.

Im Übrigen ist die Frage bereits beantwortet, denke ich zumindest.

Trotzdem danke für die Antwort!

Gruß Herr_Schulz

Hallo,

warum habe ich ein Problem? Es geht hier wohl eher nicht um mich, oder? Bitte die Vorschaltseite lesen!

Meine Frage bezog sich nicht auf die Folgen, die dieser imaginäre Typ durch den verbotenen Vorgang, des unrechtmäßigen Abmeldens, zu erwarten hätte; ich denke, wir wissen beide, dass er das schaffen würde! Es geht vielmehr um die Folgen des „Abgemeldet-Seins“.

Beispiel:
Das Finanzamt des Typs merkt irgendwann, dass er zwar arbeitet, aber „under the Bridge“ wohnt. Dürfte dann irgendwelche komischen Konsequenzen haben, denke ich…

Gruß Herr_Schulz

Hallo Merger,

SCHICKSCHULD - Ok, damit wäre die Frage nach Barzahlung wohl beantwortet. Das gesamte, mir bekannte Internet konnte mir diese Frage, bisher nicht beantworten. Dankeschön!

Gruß Herr_Schulz

Hallo Engelchen,

die Frage wurde zwar schon durch den Begriff „SCHICKSCHULD“, sagen wir mal „ausgehebelt“, aber nur mal so interessehalber:

Könnte man die Kosten des Geldtransfers, als Bearbeitungsgebühr (-kosten), vom Beitrag abziehen? Wie man es dreht und wendet, es etstehen immer zusätzliche Kosten…

Gruß Herr_Schulz

Hallo,

die Zustellung durch den Gerichtsvollzieher wäre möglicherweise eine gute Lösung. Habe ich schonmal gelesen, erschien mir damals aber wie „mit Kanonen auf Spatzen schießen“. Dankeschön!

Gruß Herr_Schulz

Hallo Engelchen,

die Frage wurde zwar schon durch den Begriff „SCHICKSCHULD“,
sagen wir mal „ausgehebelt“, aber nur mal so interessehalber:

Könnte man die Kosten des Geldtransfers, als
Bearbeitungsgebühr (-kosten), vom Beitrag abziehen? Wie man es
dreht und wendet, es etstehen immer zusätzliche Kosten…

Hi,

nein. Wenn Du Dir etwas im Internet bestellst und kaufst, ziehst Du dann die Kosten für den Bezahlweg ab?

Wer etwas gegen Rundfunkgebühren machen will muß klagen.

Gruß
Tina

Hallo,

warum habe ich ein Problem? Es geht hier wohl eher nicht um
mich, oder? Bitte die Vorschaltseite lesen!

Meine Frage bezog sich nicht auf die Folgen, die dieser
imaginäre Typ durch den verbotenen Vorgang, des unrechtmäßigen
Abmeldens, zu erwarten hätte; ich denke, wir wissen beide,
dass er das schaffen würde!

Wenn Du mich so direkt fragst: Wer so ein Häckmäck veranstaltet nur um Rundfunkgebühren zu sparen, der ist ein Fall für den Psychater. Und nein, ich glaube nicht, das er damit durchkommen würde. Die GEZ ist da sehr hartnäckig.

Beispiel:
Das Finanzamt des Typs merkt irgendwann, dass er zwar
arbeitet, aber „under the Bridge“ wohnt. Dürfte dann
irgendwelche komischen Konsequenzen haben, denke ich…

Da kann es eine Vielzahl von Konsequenzen geben, vielleicht sollte er sich einmal mit einem Obdachlosen unterhalten, der wird ihm das gerne mitteilen.

Gruß
Tina

Einschreiben-Rückschein ist vollkommen ausreichend,da in diesem Falle der Empfänger „Beweispflichtig“ ist.
Die Schutzbehauptung nichts (weisses Blatt) bekommen zu haben,dürfte aber von keinem Richter geglaubt werden,wenn auf den Zahlungsbelegen immer wieder der Vermerk

Zahlung unter Vorbehalt

erscheint.Deswegen sollte man auch nur per Einzelüberweisung zahlen,damit man einen Einzelbeleg für die Zahlung hat.
Von einer Nicht zahlung des Rundfunkbeitrages würde ich persönlich abraten,da aufgrund der in meinen Augen rechtswidrigen Datenabgleiche jeder erfasst wird und an eine völlige Abschaffung dieser Zwangssteuer nicht zu denken ist.

Hallo Benny,

man macht sich ja so seine Gedanken, wenn man die ganzen Geschichten im Netz liest. Es kommt diesem fiktiven Typ so vor, dass er es hier mit einer Art Mafia zu tun hat, die keine Möglichkeit auslassen wird, jemanden zu betrügen. Daher die Idee, die erste Zahlung von einer Eingangsbestätigung, seitens des Rundfunkservices, abhängig zu machen.

Wenn man denen per Einschreiben (Vorbehaltserklärung) schreiben würde und gleichzeitig darauf aufmerksam macht, dass eine Zahlung erst nach deren Eingangsbestätigung möglich sei, werden die (so wie ich es verstanden habe) nicht reagieren und irgendwann eine Mahnung schicken.

Mit dieser Mahnung und einer Kopie des Schreibens wird dann jemand zum Rechtsanwalt gehen und veranlassen, dass das Schreiben dann nochmal, via Gerichtsvollzieher, zugestellt wird. Man ist ja schließlich genau wegen soetwas im Rechtsschutz!

Man glaubt nicht, dass ein Richter im Falle einer Leugnung, seitens der GEZ, eine Vorbehaltserklärung erhalten zu haben, gegen die GEZ entscheiden würde. Das zeigt die Geschichte…

Nicht zu Zahlen ist definitiv keine gute Idee. Das sehe ICH auch so!

Gruß Herr_Schulz

Mit dieser Mahnung und einer Kopie des Schreibens wird dann
jemand zum Rechtsanwalt gehen und veranlassen, dass das
Schreiben dann nochmal, via Gerichtsvollzieher, zugestellt
wird. Man ist ja schließlich genau wegen soetwas im
Rechtsschutz!

Die Zustellung durch den GVZ kann man auch ohne Anwalt veranlassen, vorab - ohne es auf eine Mahnung ankommen zu lassen.

Man glaubt nicht, dass ein Richter im Falle einer Leugnung,
seitens der GEZ, eine Vorbehaltserklärung erhalten zu haben,
gegen die GEZ entscheiden würde. Das zeigt die Geschichte…

Das ist nun mal so, nicht nur in Sachen GEZ. Wer etwas behauptet, muß es auch beweisen können.

Hallo Engelchen,

man denkt, dass das Schicken vorab eine knappe Kiste würde, da man ja erstmal die erste Rechnung abwarten muss, um die Teilnehmernummer zu erfahren. Da keine Anmeldung bei der GEZ bestand, gibt es folglicherweise noch keine Teilnehmernummer beim Beitragsservice.

Der Anwalt war eigentlich nur mal so angedacht, weil der fiktive Typ keine Ahnung hat, wie er einen Gerichtsvollzieher dazu bringt, den Brief abzugeben.

Wäre nett, wenn Sie mir eine Info oder einen Link dazu geben könnten. Amtsgericht?

Gruß Herr_Schulz

Der Anwalt war eigentlich nur mal so angedacht, weil der
fiktive Typ keine Ahnung hat, wie er einen Gerichtsvollzieher
dazu bringt, den Brief abzugeben.

Man schreibt ihn an und trägt sein Anliegen vor.

Es gibt eine Gerichtsvollzieherverteilerstelle an die man sich wenden kann, wenn einem der zuständige GVZ nicht bekannt ist. Dort wird entsprechend der Zuständigkeit verteilt. Zuständig ist das AG, das für den Sitz der Gebühreneinzugszentrale zuständig ist.