Fragen zum Öffentlichen Dienst

Hallo zusammen,

ich bin seit 2000 angestellt im öffentlichen Dienst und möchte mich selbständig machen. Dazu folgende Frangen:

  1. Wie verhält sich das mit dem Weihnachtsgeld? Bis zu welchem Monat kann ich kündigen ohne das WG gestrichen zu bekommen?
  2. Gibt es eine Möglichkeit das Geld für eine Fortbildung nicht zurück zahlen zu müssen? Im ersten Jahr nach der Weiterbildung sind das immerhin 100% der Kosten, was ich zurückzahlen muss wenn ich kündige. Die Fortbildung war Pflicht, ich hab mir das nicht rausgesucht. Kann ich da evtl. was machen um mir das zu sparen?
  3. Wenn ich das Geld für die Fortbildung zurückzahlen muss, kann ich dann wenigstens die Unkosten für Übernachtung und Fahrt geltend machen? Oder gehört das gar nicht zu den Kosten für die Fortbildung?

Danke schon mal für die Antworten
W.

Hi

  1. Wie verhält sich das mit dem Weihnachtsgeld? Bis zu welchem
    Monat kann ich kündigen ohne das WG gestrichen zu bekommen?
  1. April des folgejahres
    aufpassen- nicht 31.März.
    könnte mit Kündigung zum Ende des Quartals kollidieren.
    HH

Versteh ich das richtig: da ich ja nur zum Quartalsende kündigen kann, muss ich zum 1. Juli kündigen um das Weihnachtsgeld mitzunehmen?

W.

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Hi
ne Freundin ist drauf reingefallen. Kündigt am letzten März und musste Weinachtsgeld zurückzahlen. 1. 4. wäre iO gewesen. das war allerdings nich öD.

ich meine du kannst erst im april. also im 2ten Quartal Kündigen.
Waelche KüFri? ich hatte 6 Monate und zum Quartalsende… ich hab am 29. Juni die Kündigung abgegeben… und hatte Sylvester letzten arbtag, weil mein scheffe die Bitte um auflösungsvertrag ignorierte.

HH

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