Hallo zusammen,
ich bin seit 2000 angestellt im öffentlichen Dienst und möchte mich selbständig machen. Dazu folgende Frangen:
- Wie verhält sich das mit dem Weihnachtsgeld? Bis zu welchem Monat kann ich kündigen ohne das WG gestrichen zu bekommen?
- Gibt es eine Möglichkeit das Geld für eine Fortbildung nicht zurück zahlen zu müssen? Im ersten Jahr nach der Weiterbildung sind das immerhin 100% der Kosten, was ich zurückzahlen muss wenn ich kündige. Die Fortbildung war Pflicht, ich hab mir das nicht rausgesucht. Kann ich da evtl. was machen um mir das zu sparen?
- Wenn ich das Geld für die Fortbildung zurückzahlen muss, kann ich dann wenigstens die Unkosten für Übernachtung und Fahrt geltend machen? Oder gehört das gar nicht zu den Kosten für die Fortbildung?
Danke schon mal für die Antworten
W.