Max Mustermann ist Kunde der Postbank, seine Schwiegertochter Gerda Mustermann, geb. Glücklich, wird von ihm bevollmächtigt, über das Konto zu verfügen u bekommt eine eigenen Geldkarte. Alles wird auf der Post mit den entsprechenden Formularen erledigt, sollte also „wasserdicht“ sein. Nun bekommt Max Post von der Postbank, dass sein Sohn Max jr bei einer Überweisung als Zahlungsempfänger auf ebenjenem Konto angegeben wurde u ab einem Stichtag nur noch und ausschliesslich Zahlungen mit ihm (Max Mustermann) als Zahlungsempfänger angenommen werden. Selbst Zahlungen, die Gerda als Zahlungsempfänger bezeichnen, werden seitens der Postbank zurückgebucht, obwohl sie weiterhin bevollmächtigt ist, über das Konto frei zu verfügen. Die Mitarbeiter der Hotline sind zwar zu allem fähig, aber zu nichts zu gebrauchen, mit den Mitarbeitern der Post(bank)filiale ist es leider das selbe Spiel…
Wie ist nun weiter zu verfahren? Ist evtl bekannt, dass sich die Postbank durch solche Schikanen unrentabler Kunden entledigen möchte? Der monatliche Geldeingang liegt mit ca 1300 € knapp über dem Schwellenwert zum kostenfreien Konto.
Hallo,
diese Vorgehensweise gibt es nicht nur bei der Postbank sondern auch bei anderen Banken. Max Jr. ist weder Kontoinhaber noch -bevolmächtigter, sodass die Bank berechtigt ist, diese Zahlung zurückzuweisen.
Als Kontoinhaber gibt man zudem bei Konteröffnung an, dass man auf eigene Rechnung handelt, d.h. (grob gesagt) dass das eingehende Geld das eigene ist (Geldwäschegesetz). Als Bevollmächtigter ist man zwar berechtigt, Zahlungen über das Konto durchzuführen - diese aber nur von Geldern des Kontoinhabers. Soll auch Geld vom Bevollmächtigten auf dem konto eingehen (z.B. Lohn), so muss das üblicherweise mit der Bank separat vereinbart werden.
Meines Erachtens hätte die Postbank mindestens diese Möglichkeit anbieten müssen.
das hat also nichts mit der ab November geltenden Regelung zu tun, dass Überweisungen nicht mehr auf den Namen geprüft werden, sondern ohne Namensprüfung auf das angegebene Konto gebucht werden?
Müsste denn nicht nach der Regelung auch die Überweisung an Max Jr. funktionieren, weil der Name ja nicht mehr ausschlaggebend ist, sondern das Konto?
Diese Regelung sagt lediglich, dass die Banken nicht mehr verpflichtet sind, Empfänger und Kontonummer zu vergleichen. Die Berechtigung dazu besteht aber noch.